15.06.2021

Firmenpleiten auf Tiefststand seit 40 Jahren – keine „Schockwelle“ danach

Die Unternehmensinsolvenzen sanken auch im ersten Halbjahr 2021 weiter. Der KSV1870 erneuerte dazu seine Kritik an der Regierung.
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Seit mehr als einem Jahr ist es nun das selbe Bild: Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist rückläufig – inzwischen auch schon im Vergleich zu ersten Krisenhalbjahr 2020. Und das in der größten Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg. Konkret ist die Zahl laut aktueller KSV1870-Hochrechnung im ersten Halbjahr 2021 um rund 48 Prozent auf 1.000 Pleiten im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Das bedeute den niedrigsten Wert an Firmenpleiten seit mehr als 40 Jahren, heißt es vom Gläubigerschutzverband. Gegenüber dem Jahr 2019 beträgt das Minus sogar 61 Prozent.

Die geschätzten Verbindlichkeiten gingen in dem Zeitraum überproportional stark um rund 79 Prozent auf 365 Millionen Euro zurück. Ebenfalls rückläufig entwickelte sich die Zahl der betroffenen Dienstnehmer, die auf 3.400 (minus 66,7 Prozent) sank. 6.400 Gläubiger waren zuletzt mit der Insolvenz eines Geschäftspartners konfrontiert – das sind um knapp drei Viertel weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Während die von der Krise weniger betroffene Baubranche einen Rückgang von „nur“ 29 Prozent verzeichnet, sind es etwa in der massiv betroffenen Gastronomie 59 Prozent – es zeigt sich also eine paradoxe Situation.

Angesichts der weiterhin sinkenden Werte erneuerte der KSV1870 seine schon seit einem guten Jahr stetig wiederholte Kritik an den staatlichen Corona-Hilfsmaßnahmen. „Verantwortlich für die anhaltend niedrigen Insolvenzzahlen sind die künstlichen Eingriffe der Bundesregierung, dank dieser sich zahlreiche Unternehmen in einer trügerischen Sicherheit wähnen. Zwar geht vorübergehend die Zahl der Insolvenzen zurück, gleichzeitig vergrößert sich jedoch der Schuldenberg der Betriebe fortlaufend“, heißt es vom Verband.

Unternehmensinsolvenzen: Verzögerte „Gesundung der Wirtschaft“, aber keine Katastrophe in Sicht

Die angekündigte „Safety-Car-Phase“ für Steuerschulden, die ab kommenden Juli für drei Monate geplant ist, würde die „Gesundung der Wirtschaft“ zusätzlich verzögern. Denn dadurch verlängere sich für Unternehmen nur die Möglichkeit, die Rückzahlung ihrer Schulden hinauszuzögern. „Um den Schaden für Österreichs Wirtschaft nicht weiter in die Höhe zu treiben, sollte die Regierung die Gießkanne beiseite stellen und die finanzielle Unterstützung von Firmen beenden, die nach Ende der Hilfsmaßnahmen ohnehin in die Insolvenz schlittern werden. Viel besser wäre es, jene Betriebe gezielt mit Liquidität zu stärken, die eine reelle Überlebenschance haben – etwa im Rahmen einer Sanierung“, meint dazu Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Droht also die baldige Katastrophe? Ganz so ist es auch nicht, wie der Verband prognostiziert: „Aus heutiger Sicht scheint klar zu sein, dass es in Österreich im Zuge der Corona-Krise zu keiner plötzlich eintretenden Schockwelle von Insolvenzen kommen wird. Vielmehr erwartet der KSV1870 im Herbst 2021 eine Rückkehr zum Insolvenzniveau pro Woche wie vor der Krise“, heißt es in der Aussendung. Zum Jahresende hin werde die Zahl der Unternehmensinsolvenzen sich im Bereich des Vorjahresergebnisses bewegen und in Summe wohl darunter zum Liegen kommen. Für das kommende Jahr 2022 erwartet der Gläubigerschutzverband die Rückkehr zum „normalen“ Vor-Corona-Insolvenzaufkommen. „In den kommenden Monaten werden erste Nachzieheffekte in überschaubarem Rahmen erkennbar sein, die sich definitiv ins Jahr 2022 und darüber hinaus ziehen werden“, meint Götze.

Zunahme bei Unternehmensgründungen

Zudem streicht der Gläubigerschutzverband eine positive Entwicklung hervor: Die heimische Gründungsmoral habe unter der weltweiten Krise nicht gelitten. Trotz Krisensituation gab es im Jahr 2020 fast 61.000 Gründungen – acht Prozent mehr als 2019. Parallel dazu haben sich die freiwilligen Schließungen um 16 Prozent auf 30.900 Fälle reduziert. Im Vergleich zum Jahr 2019 wurde besonders zahlreich in den Bereichen Holz/Möbel, Pharmazie, Lebens- und Genussmittel sowie Geld/Kreditwesen/unternehmensbezogene Dienstleistungen gegründet. Im Bereich Elektro/Elektronik haben sich die Gründungen hingegen am stärksten rückläufig entwickelt.

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Black Manta Capital Partners
© Black Manta Capital Partners - Alexander Rapatz, CEO von Black Manta Capital Partners.

Black Manta Capital Partners (BMCP), ein Luxemburger Unternehmen mit dem österreichischen Co-Founder Alexander Rapatz, das über eine Consulting-Unit in Wien verfügt, spezialisiert sich auf Tokenization-as-a-Service und regulierte Haftungsdach-Lösungen – brutkasten berichtete. Im Vorjahr launchte man den ersten tokenisierten Money Market Fund Europas; nun geht man mit der deutschen CanTra GmbH eine strategische Partnerschaft ein.

Black Manta Capital Partners: Zugang zu Sachwerten

Das Ziel ist es, Anlegern einen breiteren, regulierten Zugang zu hochkarätigen Sachwerten (Real-World Assets) zu ermöglichen. Dazu zählen bildende Kunst, Sammlerstücke, ikonische Immobilien, Musikrechte, Vermögenswerte aus der Film- und Entertainmentbranche sowie ausgewählte Opportunitäten aus der Sportwirtschaft. Zum Start bietet CanTra Zugang zu einer Anlagemöglichkeit, die an Francis Bacons „Three Studies for Portrait of George Dyer“ (1963) gekoppelt ist.

Im Rahmen der Partnerschaft agiert CanTra als vertraglich gebundener Vermittler („Tied Agent“) von BMCP – ausschließlich im Namen und auf Rechnung des BaFin-regulierten Wertpapierinstituts. BMCP stellt indes den regulatorischen Rahmen bereit, innerhalb dessen CanTra berechtigte Finanzinstrumente unter dem anwendbaren MiFID-II-Reglement vermitteln könne.

Tied-Agent-Modell

Die Zusammenarbeit wurde darauf ausgelegt, die komplementären Stärken beider Unternehmen zusammenzuführen: Die regulierte Infrastruktur von Black Manta Capital Partners zur Einbringung von Anlageangeboten in die europäischen Kapitalmärkte sowie den Fokus von CanTra, Anlegern den Zugang zu außergewöhnlichen Sachwerten zu kuratieren und zu eröffnen, heißt es konkret.

Das Tied-Agent-Modell von BMCP soll im Detail spezialisierten Unternehmen ermöglichen, ihre eigene Marke, ihr Leistungsversprechen und die direkte Kundenbeziehung zu bewahren, während sie regulierte Aktivitäten innerhalb eines etablierten europäischen Rahmens durchführen. Für CanTra bildet dies das regulatorische Fundament für eine Investorenplattform, die sich Anlageklassen widmet, die für Einzelinvestoren über konventionelle Finanzmärkte historisch nur schwer zugänglich waren.

„CanTra ist ein starkes Beispiel dafür, wofür unsere Tied-Agent-Infrastruktur entwickelt wurde. Eine spezialisierte Plattform kann sich voll und ganz auf ihre Asset-Expertise und ihr Investorenangebot konzentrieren, während sie innerhalb eines etablierten regulatorischen Rahmens agiert. Gemeinsam zeigen wir, wie Regulierung und Innovation Hand in Hand gehen können, um neue Anlagemöglichkeiten an den Markt zu bringen“, sagt Rapatz, CEO von Black Manta Capital Partners.

CanTra als Investorenschnittstelle

CanTra dient dabei als Investorenschnittstelle innerhalb des übergeordneten ARTEX-Ökosystems (Anm.: regulierte Handelsplattform und Finanzinfrastruktur für den fractionalisierten Markt von Kunstwerken), das spezielle Kompetenzen in den Bereichen Asset-Origination, Strukturierung, Emission, Vertrieb, Listing und Sekundärmarkthandel vereint.

Anleger können ab einem Mindestinvestment von 100 Euro über ein reguliertes digitales Wertpapier an dieser Opportunität teilhaben (vorbehaltlich der Berechtigung und der maßgeblichen Angebotsdokumentation). Weitere Anlagemöglichkeiten aus den Bereichen Sammlerstücke, Musikrechte, Film und Entertainment, ikonische Immobilien sowie Sportwerte sollen folgen.

„CanTra ist das Investor-orientierte Tor zur Welt, auf das unser gesamtes Ökosystem hingearbeitet hat. ARTEX hat die regulierte Marktinfrastruktur für außergewöhnliche Sachwerte geschaffen – CanTra bringt diese Chancen nun direkt zu einer breiteren Investorengeneration“, sagt Yassir Benjelloun-Touimi, CEO von ARTEX Global Markets. „Die Zusammenarbeit mit Black Manta Capital Partners ermöglicht es uns, dies innerhalb eines etablierten regulatorischen Rahmens zu tun, ohne Kompromisse beim Anlegerschutz und der institutionellen Infrastruktur einzugehen, die das Fundament unseres Modells bilden.“

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