13.06.2025
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Unternehmensgründung in 24 Stunden: Den One-Stop-Shop gibt es schon

Rechtliche Beratung, Vertragsgestaltung und administrative Umsetzung: Bei der Unternehmensgründung ist viel zu erledigen. Aber man muss nicht alles selbst herausfinden. Denn es gibt einen One-Stop-Shop dafür: die Notariate.
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Notarin Maria Thierrichter | (c) Julia Dragosits
Notarin Maria Thierrichter | (c) Julia Dragosits

Dieses Advertorial erschien zuerst in der neuen Ausgabe des brutkasten-Printmagazins „Neue Welten“. Das Magazin wird exklusiv an die wichtigsten Stakeholder des österreichischen Innovations-Ecosystems zugestellt. Eine Möglichkeit zum Download findet sich am Ende des Beitrags.


Gesellschaftsvertrag, Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung – bei der Unternehmensgründung sind in Österreich einige Formalitäten abzuwickeln. Und zu diesem Punkt muss man erst einmal kommen, denn davor stellen sich ganz grundsätzliche Fragen; etwa, welche Gesellschaftsform am besten geeignet ist: GmbH, FlexCo oder doch eine Personengesellschaft?

Ein weiterer, oft unterschätzter Punkt ist die Namensfindung – denn der Name muss nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sondern darf auch keine bestehenden Markenrechte verletzen. Und auch darüber hinaus besteht ganz zu Beginn eine Menge Beratungsbedarf, um eine stabile Basis zu schaffen.

Rundum-Paket für die Gründung

Die gute Nachricht: All das muss man nicht mühevoll selbst herausfinden. Es gibt die oft geforderte Anlaufstelle, die als One-Stop-Shop alles aus einer Hand bietet, bereits: die Notariate. „Eine gute Beratung am Beginn der Gründung eines Unternehmens ist ein höchst empfehlenswerter Schritt, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ein solide gebautes Fundament schützt vor einstürzenden Mauern“, sagt Maria Thierrichter, Notarin in Wien.

Die rund 530 österreichischen Notariate bieten angehenden Unternehmer:innen ein Rundum-Paket zur Gründung – von der rechtlichen Beratung über die Vertragsgestaltung bis zur administrativen Umsetzung. „Bei Notaren und Notarinnen werden alle rechtlichen Schritte, die bei der Gründung eines Unternehmens anfallen, vorgenommen. Dies hat für die Gründerinnen und Gründer den Vorteil, dass effiziente Abläufe kombiniert mit kompetenter Beratung geboten werden“, präzisiert Notarin Thierrichter.

Gesamte Gründung in 24 Stunden im One-Stop-Shop Notariat

Und wie sieht das in der Praxis aus? Zu Beginn jeder Gründung steht das sogenannte Assessment: In einem persönlichen oder digitalen Gespräch wird gemeinsam mit dem Notar oder der Notarin geklärt, welche Gesellschaftsform für die geplante Geschäftstätigkeit geeignet ist. Dabei werden neben Haftungsfragen auch steuerliche Überlegungen mitgedacht. Die Rechtsform eines Unternehmens kann übrigens ohne steuerliche Nachteile zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden. Auch dabei begleiten Notariate den Übergang rechtssicher und effizient.

Darüber hinaus übernehmen Notariate alle relevanten Schritte von der Prüfung des Firmennamens über Vertragserrichtung und Anmeldung beim Firmenbuch bis hin zur Beantragung von Steuer- und UID-Nummern. Alle Formalitäten im Gründungsprozess können in diesem One-Stop-Shop in vielen Fällen innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden.

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Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz
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Schon seit mehr als einem Jahr ist Reploid nun an der Wiener Börse (und plant bereits den Wechsel in den prime market, wie brutkasten berichtete). Eine große Aktienemission gab es bislang aber nicht. Stattdessen nutzte das Welser Insektenzucht-Scaleup auch nach dem Listing andere Finanzierungsformen, wie eine umsatzbasierte Finanzierung, Crowdinvesting und einen großen Wachstumskredit.

Darlehen werden 2027 verpflichtend in Aktien umgewandelt

Nun kündigte Reploid in einer verpflichtenden Meldung an, bis 31. 12. bis zu 30 Millionen Euro aufnehmen zu wollen und macht dies abermals nicht via Aktienemission, aber mit einem Instrument, das dieser schon recht nahe kommt: Das Scaleup emittiert eine Wandelschuldverschreibung. Dabei wird das nun aufgenommene Kapital verpflichtend zwischen 15. August und 9. September 2027 in Aktien umgewandelt.

Das passiert zum dann aktuellen Aktienkurs bzw. zu einem Durchschnittskurs, allerdings mit einem Discount von 20 Prozent. Bis dahin bekommen die Zeichner:innen auf das formell unbesicherte und nachrangige Darlehen zudem einen Zinssatz von 2,5 Prozent p.a.. Das Angebot richtet sich allerdings nur an einen geschlossenen Kreis. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 100.000 Euro.

Vorteile im Vergleich zu Aktienemission

Die Vorteile für Reploid bei dieser Vorgehensweise liegen indessen auf der Hand. Erstens ist die Wandelschuldverschreibung, im geschlossenen Kreis platziert, regulatorisch deutlich einfacher handzuhaben als eine Aktienemission. So muss etwa kein öffentlicher Prospekt erstellt werden und es gibt keinen aufwändigen Zulassungsprozess. Zweitens hat das Scaleup die Chance, die Unternehmensbewertung bis zur Wandlung so weit zu steigern, dass das aufgenommene Kapital vergleichsweise günstiger wird.

Zweiteres könnte wiederum durch die erfolgreiche Aufnahme des Kapitals als Erfolgsmeldung begünstigt werden. Generell muss sich Reploid nach wie vor beweisen: Der zuletzt veröffentlichte Jahresabschluss 2025 weist zwar an der Oberfläche beachtliche Gewinne aus, bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber eine durchaus komplexe Situation, wie brutkasten analysierte.

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