14.10.2024
UNTERNEHMENSBAROMETER

Das wünschen sich Österreichs Unternehmen von der nächsten Regierung

Laut aktuellem Deloitte Unternehmensbarometer ist die Stimmung in der heimischen Wirtschaft überraschend positiv. Und es gibt klare Erwartungen an die zu bildende Regierung.
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Unternehmensbarometer - Wer künftig die Pressekonferenzen im Kongresssaal des Bundeskanzleramts halten wird ist unklar. Forderungen an die Regierung gibt es aber schon | (c) Christopher Dunker / BKA
Wer künftig die Pressekonferenzen im Kongresssaal des Bundeskanzleramts halten wird, ist unklar. Forderungen an die Regierung gibt es aber schon | (c) Christopher Dunker / BKA

Die aktuelle gesamtwirtschaftliche Lage in Österreich ist schlecht. Um diesen Befund kommt man angesichts der prognostizierten Wachstums- bzw. besser Schrumpfungszahlen nicht umhin. Von einem Minus von 0,6 Prozent beim BIP geht etwa das WIFO aktuell für dieses Jahr aus. Da mag es durchaus überraschen, dass die Stimmung in der heimischen Wirtschaft laut Deloitte Unternehmensbarometer, für den 550 heimische Führungskräfte befragt wurden, gar nicht so schlecht ist.

Durchaus positive Stimmung trotz Rezession

„Erstmals in der Geschichte der zweiten Republik wird die heimische Wirtschaft zwei Jahre in Folge schrumpfen. Doch überraschenderweise zeigen sich die Unternehmen trotz dieser einschneidenden Entwicklung nach wie vor resilient“, fast Harald Breit, CEO von Deloitte Österreich zusammen. „So nimmt ein Großteil der Befragten eine positive Stimmung innerhalb der eigenen Organisation wahr. Und auch die aktuelle Geschäftslage wird von mehr als der Hälfte als positiv beurteilt, ein Drittel sieht sogar eine bessere Geschäftsentwicklung als ursprünglich erwartet.“

Geringe Investitionsbereitschaft

Doch natürlich haben die Befragten des Unternehmensbarometers durchaus mit der Situation zu kämpfen. So werden die steigenden Personalkosten von 42 Prozent und die Entwicklung der Einkaufspreise von 40 Prozent als Belastung genannt. Das schlägt sich auf die Investitionsbereitschaft nieder: 27 Prozent reduzieren aktuell die Investitionen, 53 Prozent haben vor, gleich viel zu investieren, wie in den vergangenen Monaten. Für Breit sind das „keine guten Vorzeichen“ für einen baldigen Wirtschaftsaufschwung, der nur durch „spürbaren Investitionswillen“ möglich sei.

Dabei wird auch der Arbeitskräftemangel nach wie vor von 41 Prozent der Befragten als Problem gesehen. Allerdings haben nur 21 Prozent tatsächlich vor, in den kommenden sechs Monaten neue Arbeitskräfte einzustellen. Weitere 60 Prozent wollen die aktuelle Belegschaft halten.

„Aussicht auf monatelange Koalitionsverhandlungen bereitet Sorgenfalten“

Für Breit braucht es aus all diesen Gründen ein „zielgerichtetes und sachorientiertes Handeln“ der Politik. In der aktuellen Situation freilich ein frommer Wunsch. „Vor allem die Aussicht auf monatelange Koalitionsverhandlungen und damit wirtschaftspolitischen Stillstand bereiten den Wirtschaftstreibenden Sorgenfalten“, meint der Deloitte Österreich-CEO und wünscht sich eine „zügige Regierungsbildung und dann eine handlungsfähige, zukunftsorientierte Bundesregierung“.

Das sind die Top 5 Forderungen an die Politik

Davon, was diese Regierung liefern soll, haben die Befragten des Unternehmensbarometers jedenfalls eine recht konkrete Vorstellung. Ganz oben im Forderungskatalog stehen eine Senkung der Einkommenssteuer (79 Prozent) und der Lohnnebenkosten (71 Prozent), eine Reform des Arbeitsmarktes mit einer Erleichterung der Zuverdienstmöglichkeiten in der Pension (75 Prozent), eine weitere Reform des Gesundheitssystems (72 Prozent) und der Bürokratieabbau (71 Prozent).

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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