22.01.2024

„Niemand will eine Rechnung ausdrucken, unterschreiben, scannen und zurückschicken“

Die Zukunft der Buchhaltung ist digital. Worauf es dabei ankommt, welche Rolle KI spielt und wie Österreich sich ein Beispiel an den nordischen Ländern nehmen kann, diskutieren Maurizio Poletto, Chief Platform Officer der Erste Group, und Jussi Pekkala, Director of Group Marketing & Branding der Visma Group, im Podcast "Unternehmen wir Zukunft".
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Digitalisierung der Buchhaltung im Podcast
Jussi Pekkala, Director of Group Marketing & Branding, Visma Group, brutkasten CEO Dejan Jovicevic und Maurizio Poletto, Chief Platform Officer, Erste Group | (c) brutkasten
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Viel Papier – das war über lange Zeit bei vielen die erste Assoziation, wenn es um das Thema Buchhaltung ging. Und diese Zeiten sind hierzulande noch nicht vorbei. Doch die Digitalisierung der Buchhaltung bringe Unternehmen nicht nur einen Wettbewerbsvorteil. Sie sei notwendig, um langfristig zu bestehen, meint Maurizio Poletto, Chief Platform Officer, Erste Group, im Podcast „Unternehmen wir Zukunft“.

„Viele KMU machen die Buchhaltung noch genau so, wie vor Jahrzehnten“

Bei den Kund:innen seiner Bank zeichnet er ein differenziertes Bild: „Die großen Unternehmen sind hier schneller. Unter den KMU gibt es einige Early Adopter. Viele machen die Buchhaltung aber noch genau so, wie vor Jahrzehnten.“ So würden viele etwa auch aktiv ausgedruckte Rechnungen einfordern.

Maurizio Poletto, Chief Platform Officer, Erste Group (r.) im Gespräch mit brutkasten-CEO Dejan Jovicevic | (c) brutkasten

Nordische Länder klar voran

Deutlich weiter als Österreich sind in diesem Bereich die skandinavischen Länder, weiß Jussi Pekkala, Director of Group Marketing & Branding beim Business-Software-Anbieter Visma Group. „In Österreich funktionieren viele Dinge jetzt so, wie in den nordischen Ländern vor zehn bis 15 Jahren“, sagt er. Im Hintergrund stünden nicht nur Unterschiede in der Regulierung. Auch die Akzeptanz gegenüber neuen Technologien spiele eine entscheidende Rolle. Pekkala bringt die Rechnungslegung als Beispiel. „Es ist so viel Automatisierung möglich. Und eigentlich will bei uns niemand mehr eine Rechnung ausdrucken, unterschreiben, einscannen und zurückschicken. Das ist viel zusätzliche Arbeit, die niemand machen will“.

Auch Poletto sieht Skandinavien klar voran in der Digitalisierung. Einen Vorteil der nordischen Länder macht er unter anderem darin aus, dass die „Digital Identity“ viel weiter fortgeschritten ist als etwa in Österreich. „Man kann mit sämtlichen Behörden leicht digital zusammenarbeiten. Das ist nicht nur effizient, sondern fördert auch das Vertrauen in das System“, so Poletto. Generell erwartet der Erste Group-Vorstand aber auch hierzulande große Fortschritte in nächster Zeit aufgrund der voranschreitenden EU-Regulatorik.

„Die Branche muss entsprechende Angebote liefern“

Gleichzeitig stellt Poletto aber klar: „Wir können die Digitalisierung nicht allein den Kund:innen umhängen. Die Branche muss entsprechende Angebote liefern. Es ist eine Diskussion zwischen den Unternehmen, zwischen Unternehmen und Regulierungsbehörden und zwischen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen“.

Es habe beispielsweise klar nachweisbare Vorteile, Kund:innen Rechnungen direkt digital aufs Smartphone zu schicken. „Papierrechungen bleiben oft liegen. Dann kommen Mahnungen und darauf folgen Diskussionen über die Mahnspesen. Zudem passieren häufig Fehler beim Abtippen. Das ist eine unnötige Komplexität. Wir sehen, wenn Kund:innen Rechnungen direkt aufs Smartphone bekommen, zahlen sie sehr schnell, sehr zuverlässig und es passieren kaum Fehler“, so Poletto. Auf Business-Ebene sei es nicht anders.

KI in der Buchhaltung: Gamechanger, aber kein Ersatz für Menschen

Auch in der Buchhaltung würden teilweise noch Schuhschachteln mit Rechnungen an die Steuerberatungen übergeben. „Wenn ich die Rechnungen dann digital habe, stellt sich die Frage: Sollen die von Menschen bearbeitet werden, oder von einer Künstlichen Intelligenz? Es ist für mich ein ‚No-Brainer‘, dass das ein guter Usecase für AI ist“, sagt Poletto.

Auch bei der Visma Group arbeite man immer stärker mit Künstlicher Intelligenz, erklärt Pekkala: „Im Vordergrund steht natürlich, wie wir die Prozesse noch besser automatisieren und so ein besseres Service für unsere Kund:innen liefern können“. Man setze die Technologie auch stark im Kunden-Service und im Marketing ein. Und kann die KI auch den CFO ersetzen? „Ja, ich glaube das, aber es dauert noch“, meint Pekkala. Die Verantwortung müsse dabei aber dennoch geklärt sein.

Auch Maurizio Poletto erwartet umfassende neue Möglichkeiten mit KI in der Zukunft, mahnt aber ein: „Lasst uns nicht mit dem kompliziertesten beginnen, sondern mit den Basics“. Dass die KI einen CFO ersetzen kann, glaubt er übrigens nicht. „Sie ist ein starkes Werkzeug, wird aber keine guten Leute ersetzen“. Die Technologie werde letztlich die repetitiven Tätigkeiten übernehmen und es damit Mitarbeiter:innen ermöglichen, in ihrer Arbeitszeit mehr Mehrwert zu generieren. Und dank KI würden zukünftig mehr Informationen in besserer Qualität zu Verfügung stehen, um bessere Entscheidungen treffen zu können.

Integration anderer Lösungen als „Fundament der Automatisierung“

Bei der Erste Group verfolge man die klare Strategie, der Bankpartner für alle Unternehmen zu sein. „Wir wollen und können aber niemandem eine Lösung aufdrängen. Es gibt viele Lösungen im Markt und Schnittstellen zu anderen sind der Schlüssel zu einem guten Nutzererlebnis“, so Poletto. Am Ende gehe es bei der Nutzung von Technologie um die bestmögliche Praktikabilität für die Kund:innen. Auch bei der Visma Group sei das angesprochene Prinzip verankert, erklärt Pekkala: „Wir haben 200 bis 300 Integrationen in unseren Accounting-Systemen. Das ist ein Fundament der Automatisierung.“

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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