14.09.2021

Unternehmen wir Zukunft: „Nachhaltigkeit kein Widerspruch zu Wirtschaftlichkeit“

Wie können Unternehmen Nachhaltigkeit als wirtschaftliche Chance nutzen? Zum Auftakt der Initiative "Unternehmen wir Zukunft" diskutierten Expert:innen mit Willibald Cernko.
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Nachhaltigkeits-Debatte im Rahmen der Initiative
Nachhaltigkeits-Debatte im Rahmen der Initiative "Unternehmen wir Zukunft" der Erste Bank © brutkasten Media
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„Nachhaltigkeit ist ein Auftrag, den wir haben. Das sind wir den nächsten Generation schuldig, das sind wir unseren Kindern schuldig“, sagte Axel Kühner, Chef des oberösterreichischen Kunststoff-Unternehmens Greiner im Rahmen einer Podiumsdiskussion der Erste Bank. „Nachhaltigkeit ist möglich, notwendig und auch eine geschäftliche Chance“. Kühner diskutierte mit Markta-Gründerin Theresa Imre, Nachhaltigkeits-Ökonomin Sigrid Stagl (WU Wien) und Erste-Bank-Firmenkundenvorstand Willibald Cernko darüber, wie Unternehmen diese Chance wirtschaftlich nutzen und gleichzeitig einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Zukunft leisten können.

Mit Nachhaltigkeit zu geschäftlichem Erfolg

Der Online-Bauernmarkt Markta zeige deutlich, dass sich Nachhaltigkeit und Profit nicht ausschließen. „2019 haben wir mit einem Pilotprojekt begonnen, Kleinbauern abseits vom Lebensmitteleinzelhandel einen Umschlagplatz anzubieten“, sagte Imre. In diesem ersten Jahr sei der Umsatz bei 90.000 Euro gelegen – ein Jahr später, 2020, bereits bei 2,5 Millionen Euro.

Nachhaltigkeit auch als geschäftlichen Erfolg zu betrachten, dafür müsse man sich nicht schämen, betonte auch Kühner. Ein wesentlicher Punkt für Unternehmen sei dabei aber die Planungssicherheit bei Innovationen. Als Beispiel brachte er Joghurtbecher aus Kunststoff. Man könne in diesem Fall zwar auf Glas setzen, dann habe allerdings schon alleine der Deckel des Glases einen größeren CO2-Fußabdruck als der ganze Kunststoffbecher mitsamt Deckel. Eine Alternative ist Recycling, aber auch das ist nicht einfach, da bei Kunststoffverpackungen für Lebensmittel nur Kunststoff recycelt werden darf, der auch zuvor für Lebensmittel eingesetzt wurde. „Damit man den Becher in den Kreislauf führen kann, braucht es Zeit und Verlässlichkeit“, so Kühner.

Eben diese Sorge um Planungssicherheit kennt auch Cernko aus seinen Gesprächen mit Firmenkunden. „Wenn wir wollten, dass ab einem bestimmten Stichtag im ersten Bezirk in Wien nur noch E-Autos zugelassen sind, dann muss ich einem Tischler im Weinviertel mit Kunden im ersten Bezirk die Chance geben, das in sein Investitionsprogramm zu integrieren. Unternehmen müssen wissen, womit sie in den nächsten 5 bis 15 Jahren rechnen können“, so Cernko in der Diskussionsrunde, die gleichzeitig den Auftakt zur Initiative „Unternehmen wir Zukunft“ der Erste Bank bildete, die vom brutkasten als Kooperationspartner begleitet wird.

Rahmenbedingungen stimmen noch nicht

Um Nachhaltigkeit bei Kund:innen und Konsument:innen massentauglich machen zu können, müsse noch an der Preisschraube gedreht werden – in diesem Punkt waren sich die Diskutant:innen einig. „Unsere Preise sind höher, wir arbeiten aber in einem unfairen System. Wir bezahlen Bauern fair, die Produkte sind bio und wir organisieren die Transportwege sinnvoll. Wenn da die Spielregeln passen würden, kann ich wahrscheinlich sogar garantieren, dass unsere Produkte günstiger sind“, erklärt Imre.

Auch Stagl bestätigte, dass die Rahmenbedingungen noch nicht ideal auf unsere Zukunfstherausforderungen ausgerichtet seien: „Das grundlegende Problem ist, dass nachhaltiges Handeln derzeit teurer ist als nicht nachhaltiges Handeln. Das muss korrigiert werden“. Ein gutes Beispiel dafür sei das Dienstauto, ergänzte Cernko. Das sei derzeit steuerlich begünstigt. Eine Mobilitätsprämie hält der Banker für sinnvoller – mit der könne man dann beispielsweise die Öffis nutzen und ein gewissen Kontingent Carsharing. Gerade bei Mobilität hält auch Stagl es für besser, in Diensten als in Produkten zu denken: „Weg vom Besitz, hin zur Nutzung“.

CO2-Footprint wird für Finanzierung entscheidend

Für Unternehmen wird Nachhaltigkeit auch zunehmend zur entscheidenden Frage, wenn es um Fremdkapital-Finanzierungen geht. „Wir fragen nicht nur, ob sich etwas rechnet, sondern auch, ob es unserem Anspruch an einen gesunden Planeten genügt“, sagt Cernko in Hinblick auf Finanzierungen. „Wir werden unser gesamtes Kreditportfolio auch in Hinblick auf den CO2-Footprint darstellen müssen“. Das bedeutet auch, dass es in Zukunft schwieriger wird, nicht nachhaltige Geschäftsmodelle zu finanzieren: „Wir werden Branchen sehen, die sich ökonomisch schwertun werden, zu Finanzierungen zu kommen“, so der Firmenkundenvorstand der Erste Bank. Ein Punkt, der bei Unternehmen wie Greiner bereits angekommen ist, wie Kühner bestätigt: „Das ist nachvollziehbar, jeder Geldgeber will ja verstehen, wie hoch das Risiko für ein Unternehmen ist, in der Zukunft noch zu bestehen“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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