18.02.2022

Unternehmen wir Zukunft: Was Unternehmen gegen den Fachkräftemangel tun können

Im Rahmen der Initiative “Unternehmen wir Zukunft” lud die Erste Bank zu einer spannenden Diskussion rund um moderne Unternehmensführung in Zeiten des Fachkräftemangels.
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V.l.: Johannes Kopf (AMS), Unternehmer Sepp Schellhorn, Dejan Jovicevic (brutkasten, Moderation), Monika Köppl-Turnya (EcoAustria) und Christian Dorfinger (Erste Bank) © Erste Bank
V.l.: Johannes Kopf (AMS), Unternehmer Sepp Schellhorn, Dejan Jovicevic (brutkasten, Moderation), Monika Köppl-Turyna (EcoAustria) und Christian Dorfinger (Erste Bank) © Erste Bank
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Den Fachkräftemangel spürt mittlerweile fast jedes Unternehmen in Österreich. Das ist kein Phänomen, das schnell vorübergehen wird, sind sich Expert:innen einig. “Wir haben da ein dramatisches Problem, weil wir bei so vielen offenen Stellen auch ein sehr hohes Niveau an Arbeitslosigkeit haben. Das ist ein Hinweis darauf, dass der österreichische Arbeitsmarkt ein strukturelles Problem hat”, sagt Monika Köppl-Turyna von dem Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria.

Köppl-Turyna diskutierte auf Einladung der Erste Bank im Rahmen der Initiative “Unternehmen wir Zukunft” über modernes Personalmanagement und Unternehmensführung. Ein Bereich, der in Zeiten des Fachkräftemangels immer mehr an Bedeutung gewinnt: “Genau das wird den Unterschied machen, ob Unternehmen erfolgreich werden oder nicht”, sagte Christian Dorfinger, Head of Talent Acquisition & Talent Management bei der Erste Bank.

Ungleichgewicht zwischen offenen Stellen und Arbeitslosigkeit

Das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt in Österreich lässt sich auch in den Zahlen ganz deutlich ablesen. Bis 2015 lag die Zahl der beim AMS gemeldeten offenen Stellen im Bereich von 20.000 bis 30.000 – seither steigt die Nachfrage rasant an und zuletzt lagen die offenen Stellen laut AMS bei rund 100.000, wobei die tatsächlichen Zahlen bei mehr als dem Doppelten liegen dürften, wie Köppl-Turyna betonte.

Gleichzeitig gebe es auch ein regionales Ungleichgewicht mit mehr Arbeitssuchenden in östlichen Regionen und Vollbeschäftigung und offene Stellen in westlichen Regionen, ergänzte AMS-Vorstand Johannes Kopf. Für Unternehmen besonders relevant ist auch das strukturelle Problem in der Aus- und Weiterbildung, denn meist würden höher qualifizierte Arbeitskräfte gesucht, als der Markt hergebe.

Wie Unternehmer:innen reagieren

Unternehmer:innen gehen ganz unterschiedlich mit der Herausforderung um. Karl Schillinger, der mit der Swing Kitchen eine erfolgreiche vegane Burger-Restaurant-Kette betreibt, setzt auf Systematisierung. In der Systemgastronomie dauere es durchschnittlich ein Monat, bis neue Arbeitskräfte voll einsatzfähig sind. “Unsere Geräte sind so aufgebaut, dass sie maximal selbstständig arbeiten. Neue Mitarbeiter:innen sind nach drei Tagen eingeschult. Deshalb suchen wir neue Leute ausschließlich nach Freundlichkeit aus. Dass jemand freundlich und zuvorkommend ist, ist uns am wichtigsten”, so Schillinger. Zusätzlich gelingt es Swing Kitchen neue Mitarbeiter:innen über Unternehmenswerte anzulocken und zu binden – den meisten Mitarbeiter:innen sei Tierschutz genauso wichtig wie Swing Kitchen als veganes Restaurant.

Hürden und ungehobene Potenziale

Unternehmer Sepp Schellhorn, der in Salzburg Hotels und Gastronomie betreibt, leidet trotz aller Attraktivierung unter dem Fachkräftemangel im Tourismus. Er stößt mit seinen Maßnahmen regelmäßig an Hürden, wie er berichtet: “Wir haben letztes Jahr enorm in Mitarbeiterunterkünfte investiert. Für Unterkünfte über 32 Quadratmeter wird aber Sachbezug fällig, weil es als geldwerter Vorteil gilt”. Aus demselben Grund war ein Betriebskindergarten, der auch nach 13 Uhr Betreuung anbietet nicht möglich. Schellhorn wünscht sich zudem eine steuerliche Entlastung bei den Lohnkosten, damit Arbeit auch für (Langzeit-)Arbeitslose wieder attraktiver werde. Steuerliche Anreize könnten auch helfen, ältere Arbeitnehmer:innen anzulocken, betont er. In diesem Bereich, sowie bei weiblichen Arbeitskräften und in qualifizierter Migration sieht auch Köppl-Turyna ein großes ungehobenes Potenzial am Arbeitsmarkt.

Teilzeit, Remote Work und Fachkräfte aus dem Ausland

Für große Unternehmen wie die Erste Bank, die jährlich hunderte neue IT-Fachkräfte suchen, sei längst aktives Sourcing im Ausland notwendig, sagt Dorfinger. Gleichzeitig versucht die Bank auch im Inland auf veränderte Ansprüche zu reagieren – sei es im Bereich Remote Work oder auch bei Teilzeit, wenn es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht. “Das geht auch bei Jobs, von denen man nie gedacht hätte, dass sie Teilzeit möglich sind. Wir haben begonnen, solche Jobs in Teilzeit auszuschreiben und machen damit sehr gute Erfahrungen”, so Dorfinger. Man müsse aber nicht nur personalpolitisch umdenken, Teilzeit in Schlüsselpositionen erfordere vielfach auch neue Prozesse.

Bildung, da waren sich alle Diskutant:innen einig, sei jedenfalls der größte Hebel, wenn es um Fachkräfte für die Zukunft geht. “Wir wissen nicht, was in 15 Jahren am Arbeitsmarkt gebraucht wird. Deshalb ist vor allem Lernbereitschaft und -Fähigkeit wichtig und die steigt mit der höheren Allgemeinbildung”, so Kopf.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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