28.10.2025
GASTKOMMENTAR

Unternehmen sind vom Mars, Beamte von der Venus

Felix Lamezan-Salins ist Gründer der Boutiqueagentur Stratvice – Strategic Advice, die sich auf Standortkommunikation und B2G-Sales-Beratung fokussiert. Nach Stationen in der Wirtschaft war er zwölf Jahre in Ministerkabinetten in Österreich tätig. Zuletzt als Kabinettchef von Finanzminister Magnus Brunner. In seinem Gastkommentar zur Beziehung zwischen Verwaltung und Wirtschaft plädiert er für einen Brückenschlag.
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Verwaltung und Startups, Verwaltung
Andy Wenzel/Canva - Felix Lamezan-Salins, Gründer Stratvice.

Wer mit Experten aus der Verwaltung und Führungskräften aus der Wirtschaft über Unternehmertum und Standort spricht, wähnt sich oftmals in zwei verschiedenen Ländern, vielleicht sogar auf zwei unterschiedlichen Planeten. „Die Verwaltung hat keine Ahnung von Wirtschaft, von denen hat nie jemand in einem Unternehmen gearbeitet“, ist ein häufiger Vorwurf.

Durchlässigkeit zwischen Verwaltung und Wirtschaft

Das mag für einen überwiegenden Teil der öffentlichen Administration durchaus stimmen. Allerdings: Wie viele Personen, die in einem Startup, der Großkanzlei, der Investmentbank oder einem Industriebetrieb arbeiten, verfügen über erwähnenswerte Berufserfahrung in einem Ministerium, einer Landes- oder Bezirksverwaltung? Wie viele Führungskräfte in ihrem Unternehmen haben in einem politischen Büro gearbeitet oder wären dazu bereit? Und nein, die Zeit beim Bundesheer oder Zivildienst zählt nicht.

Offensichtlich haben wir in Österreich ein Problem mit der Durchlässigkeit zwischen Verwaltung (inkl. Politik) und Wirtschaft. Viele Akteure wissen, wie das eigene System funktioniert – aber zu wenige verstehen, wie das andere tickt.

Das ist problematisch, weil es zu falschen Erwartungen und wachsendem Frust auf beiden Seiten führt. Wer die Mechanismen der Verwaltung nicht versteht, schmälert die Chance auf einem spannenden Markt zu reüssieren.

Staatlicher Sektor als krisensicherer Markt

Im Bundesfinanzgesetz wurden 2024 etwa 1,3 Milliarden Euro für Digitalisierungsmaßnahmen veranschlagt. Allein die Aufwendungen für den Fuhrpark des Bundes, also Leasing, Reparatur, E-Mobilität etc., betrugen laut parlamentarischen Anfragen im Jahr 2024 rund 18,6 Millionen Euro. Hinter diesen Zahlen stehen reale Aufträge an Unternehmen. Und diese beiden exemplarischen Beispiele zeigen, dass der staatliche Sektor – auch in Zeiten sinkender Budgets – ein interessanter und vor allem krisensicherer Markt ist.

Zahlreiche heimische und internationale Unternehmen, die in diesem Bereich seit Jahren erfolgreich tätig sind, zeigen, wie es geht. Bei bundes- oder europaweiten Ausschreibungen gibt es viele Faktoren, die über einen Auftrag entscheiden. In der Praxis setzen sich vor allem jene Unternehmen durch, die die Abläufe und Anforderungen der Verwaltung kennen und verstehen. Scheitert man bei einem staatlichen Vergabeverfahren an den Formalkriterien, fliegt man aus dem Prozess und hat in ein paar Jahren vielleicht eine neue Chance. Gibt man seine Unterlagen eine Minute zu spät ab, gilt es laut Bundesvergabegesetz als ‚unbehebbarer Mangel‘ und ist auszuschließen.

Pitch für ein Ministerium mit anderen Regeln

Was zunächst streng und formalistisch scheint, sichert Rechtssicherheit und Fairness für alle Marktteilnehmer und schützt die zuständigen Behörden vor dem Verdacht der Willkür. Ein Pitch für ein Ministerium folgt anderen Regeln als in der freien Wirtschaft – rechtlich und technisch. Begriffe wie „Rechnungshof“, „Parlamentarische Anfrage“, „Interne Revision“ oder auch „Direktvergabe“ und „Rahmenvertrag“ sind in der Verwaltung keine Worthülsen, sondern prägen das Denken und die Entscheidungsfindung.

Wer diesen Markt erfolgreich bearbeiten will, sollte sich damit beschäftigen und muss – wie in der Wirtschaft – seine Kunden verstehen. Andererseits sollte die Verwaltung den vorgegebenen Rahmen nicht als innovationsfeindliche Grenze missverstehen, um ein ‚Weiter wie bisher‘ rechtlich abzusichern. Man muss bestehende Regeln nicht brechen, um frischen Wind, neue Anbieter und kreative Lösungen im staatlichen Bereich zu implementieren. Mehr Verständnis für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den täglichen Wettbewerb würde den Entscheidungsträgerinnen und -trägern in Ministerien und Landesverwaltungen guttun. Das heißt auch, den bürokratischen Aufwand einzuschätzen, der Betrieben und externen Dienstleistern zugemutet wird.

Internationale Austauschprogramme

In anderen Ländern gibt es mit Programmen wie „Code for America“, „GovTech Talent Exchange“ oder „UK Fast Stream Secondments“ freiwillige Initiativen, die zeitlich begrenzte Austauschprogramme für Fachkräfte aus Wirtschaft und Verwaltung oder gemeinsame Innovationsprojekte fördern. Auch in Frankreich und anderen Ländern gibt es Rotationsprogramme z.B. für Mitarbeiter staatsnaher Betriebe.

Man muss nicht in der Verwaltung gearbeitet haben, um sie zu verstehen und nicht jede Beamtin oder Beamte ist für die Arbeitswelt in einem Tech-Startup prädestiniert. Klar ist: Staat und Unternehmen gewinnen durch einen stärkeren Brückenschlag und mehr gegenseitiges Verständnis. Eine realistische Erwartungshaltung erhöht die Akzeptanz für die Leistungen der Verwaltung – und stärkt das Vertrauen in die öffentliche Hand. Denn am Ende des Tages sitzen wir nicht nur am selben Planeten – wir rudern auch im selben Boot. Und je besser wir den Takt verstehen, desto weiter kommen wir gemeinsam.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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