28.10.2025
GASTKOMMENTAR

Unternehmen sind vom Mars, Beamte von der Venus

Felix Lamezan-Salins ist Gründer der Boutiqueagentur Stratvice – Strategic Advice, die sich auf Standortkommunikation und B2G-Sales-Beratung fokussiert. Nach Stationen in der Wirtschaft war er zwölf Jahre in Ministerkabinetten in Österreich tätig. Zuletzt als Kabinettchef von Finanzminister Magnus Brunner. In seinem Gastkommentar zur Beziehung zwischen Verwaltung und Wirtschaft plädiert er für einen Brückenschlag.
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Verwaltung und Startups, Verwaltung
Andy Wenzel/Canva - Felix Lamezan-Salins, Gründer Stratvice.

Wer mit Experten aus der Verwaltung und Führungskräften aus der Wirtschaft über Unternehmertum und Standort spricht, wähnt sich oftmals in zwei verschiedenen Ländern, vielleicht sogar auf zwei unterschiedlichen Planeten. „Die Verwaltung hat keine Ahnung von Wirtschaft, von denen hat nie jemand in einem Unternehmen gearbeitet“, ist ein häufiger Vorwurf.

Durchlässigkeit zwischen Verwaltung und Wirtschaft

Das mag für einen überwiegenden Teil der öffentlichen Administration durchaus stimmen. Allerdings: Wie viele Personen, die in einem Startup, der Großkanzlei, der Investmentbank oder einem Industriebetrieb arbeiten, verfügen über erwähnenswerte Berufserfahrung in einem Ministerium, einer Landes- oder Bezirksverwaltung? Wie viele Führungskräfte in ihrem Unternehmen haben in einem politischen Büro gearbeitet oder wären dazu bereit? Und nein, die Zeit beim Bundesheer oder Zivildienst zählt nicht.

Offensichtlich haben wir in Österreich ein Problem mit der Durchlässigkeit zwischen Verwaltung (inkl. Politik) und Wirtschaft. Viele Akteure wissen, wie das eigene System funktioniert – aber zu wenige verstehen, wie das andere tickt.

Das ist problematisch, weil es zu falschen Erwartungen und wachsendem Frust auf beiden Seiten führt. Wer die Mechanismen der Verwaltung nicht versteht, schmälert die Chance auf einem spannenden Markt zu reüssieren.

Staatlicher Sektor als krisensicherer Markt

Im Bundesfinanzgesetz wurden 2024 etwa 1,3 Milliarden Euro für Digitalisierungsmaßnahmen veranschlagt. Allein die Aufwendungen für den Fuhrpark des Bundes, also Leasing, Reparatur, E-Mobilität etc., betrugen laut parlamentarischen Anfragen im Jahr 2024 rund 18,6 Millionen Euro. Hinter diesen Zahlen stehen reale Aufträge an Unternehmen. Und diese beiden exemplarischen Beispiele zeigen, dass der staatliche Sektor – auch in Zeiten sinkender Budgets – ein interessanter und vor allem krisensicherer Markt ist.

Zahlreiche heimische und internationale Unternehmen, die in diesem Bereich seit Jahren erfolgreich tätig sind, zeigen, wie es geht. Bei bundes- oder europaweiten Ausschreibungen gibt es viele Faktoren, die über einen Auftrag entscheiden. In der Praxis setzen sich vor allem jene Unternehmen durch, die die Abläufe und Anforderungen der Verwaltung kennen und verstehen. Scheitert man bei einem staatlichen Vergabeverfahren an den Formalkriterien, fliegt man aus dem Prozess und hat in ein paar Jahren vielleicht eine neue Chance. Gibt man seine Unterlagen eine Minute zu spät ab, gilt es laut Bundesvergabegesetz als ‚unbehebbarer Mangel‘ und ist auszuschließen.

Pitch für ein Ministerium mit anderen Regeln

Was zunächst streng und formalistisch scheint, sichert Rechtssicherheit und Fairness für alle Marktteilnehmer und schützt die zuständigen Behörden vor dem Verdacht der Willkür. Ein Pitch für ein Ministerium folgt anderen Regeln als in der freien Wirtschaft – rechtlich und technisch. Begriffe wie „Rechnungshof“, „Parlamentarische Anfrage“, „Interne Revision“ oder auch „Direktvergabe“ und „Rahmenvertrag“ sind in der Verwaltung keine Worthülsen, sondern prägen das Denken und die Entscheidungsfindung.

Wer diesen Markt erfolgreich bearbeiten will, sollte sich damit beschäftigen und muss – wie in der Wirtschaft – seine Kunden verstehen. Andererseits sollte die Verwaltung den vorgegebenen Rahmen nicht als innovationsfeindliche Grenze missverstehen, um ein ‚Weiter wie bisher‘ rechtlich abzusichern. Man muss bestehende Regeln nicht brechen, um frischen Wind, neue Anbieter und kreative Lösungen im staatlichen Bereich zu implementieren. Mehr Verständnis für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den täglichen Wettbewerb würde den Entscheidungsträgerinnen und -trägern in Ministerien und Landesverwaltungen guttun. Das heißt auch, den bürokratischen Aufwand einzuschätzen, der Betrieben und externen Dienstleistern zugemutet wird.

Internationale Austauschprogramme

In anderen Ländern gibt es mit Programmen wie „Code for America“, „GovTech Talent Exchange“ oder „UK Fast Stream Secondments“ freiwillige Initiativen, die zeitlich begrenzte Austauschprogramme für Fachkräfte aus Wirtschaft und Verwaltung oder gemeinsame Innovationsprojekte fördern. Auch in Frankreich und anderen Ländern gibt es Rotationsprogramme z.B. für Mitarbeiter staatsnaher Betriebe.

Man muss nicht in der Verwaltung gearbeitet haben, um sie zu verstehen und nicht jede Beamtin oder Beamte ist für die Arbeitswelt in einem Tech-Startup prädestiniert. Klar ist: Staat und Unternehmen gewinnen durch einen stärkeren Brückenschlag und mehr gegenseitiges Verständnis. Eine realistische Erwartungshaltung erhöht die Akzeptanz für die Leistungen der Verwaltung – und stärkt das Vertrauen in die öffentliche Hand. Denn am Ende des Tages sitzen wir nicht nur am selben Planeten – wir rudern auch im selben Boot. Und je besser wir den Takt verstehen, desto weiter kommen wir gemeinsam.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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