22.03.2022

So können Unternehmen Ukraine-Spenden steuerlich absetzen

Geld- und Sachspenden an die Ukraine können steuerlich abgesetzt werden. Die Expert:innen der Unternehmensberatung BDO erklären, wie es geht.
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Ukraine Kiew Steuern
Geld- und Sachspenden können steuerlich abgesetzt werden. | © Stockfotos-MG - fotolia.com & Adobe Stock

Der Ukraine-Krieg ließ in den letzten Wochen kaum eine Österreicher:in kalt. Mehrere Hilfsorganisationen sammeln fleißig Hilfsgelder und Sachspenden. Auch zahlreiche Unternehmen helfen mit – darunter viele Startups. Spenden  können in Österreich von der Steuer abgesetzt werden. Worauf man dabei achten muss, erklären die Expert:innen der Unternehmensberatung BDO-Österreich.

Geld- und Sachspenden werden als Betriebsausgaben klassifiziert

Geldspenden und Güter-Lieferungen der letzten Wochen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, heißt es von der BDO. Die Hilfeleistungen seien in Zusammenhang mit akuten Katastrophenfällen – die jüngsten kriegerischen Ereignisse und die ukrainische Flüchtlingskatastrophe zählen somit dazu – als abzugsfähiger Werbeaufwand ohne betragliche Obergrenze von der Einkommenssteuer befreit. 

Dafür müssen die Geld- und Sachspenden für das Unternehmen als werbewirksam gelten, erklärt die BDO weiter. Als Bestätigung für die getätigten Spenden seien mediale Berichterstattungen, Aussendungen an Kund:innen oder Spenden-Hinweise auf der Unternehmenshomepage genügend. “Mögliche Empfänger:innen müssen direkt von der ursächlichen Katastrophe betroffen sein oder in diesem Kontext helfen, sodass Hilfsorganisationen, Gemeinden, eigene Arbeitnehmer:innen oder auch andere Familien bzw. Einzelpersonen infrage kommen” erklären die BDO-Expert:innen.

Hilfslieferungen an Katastrophengebiete und Hilfsorganisationen

Unternehmer:innen können zudem ihre Hilfslieferungen ins Ausland von der Umsatzsteuer befreien, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: 

  • Der Zielort der Hilfslieferung muss in einem der Staaten liegen, die in der Verordnung des BMF für Hilfsgüter-Lieferungen gelistet sind.
  • Ein Nachweis über den ordnungsgemäßen Transport an das Zielort muss vorliegen.
  • Die Hilfslieferung muss, bevor sie getätigt wird, an das Finanzamt gemeldet werden.

“Die Lieferung muss dabei nicht direkt ins Ausland erfolgen, sondern kann auch an eine inländische karitative Organisation gehen, die ein Hilfsprogramm betreibt, das die Hilfeleistung vor Ort im genannten Staat bezweckt”, erklären die BDO-Spezialist:innen. Als ordnungsgemäßer Transport werde auch die Übergabe an Hilfsorganisationen, die mit den gesammelten Hilfeleistungen den Zielort anstreben, anerkannt. 

Bis zu zehn Prozent des Gewinns als Spende an begünstigte Einrichtungen abzugsfähig

“Spenden zur Verfolgung bestimmter begünstigter Zwecke an begünstigte Einrichtungen sind bei Unternehmen als Betriebsausgaben bis zur Höhe von zehn Prozent ihres Gewinns abzugsfähig”, so die BDO. 

Mit Bezug auf den Ukraine-Krieg zählen alle Empfänger:innen und Organisationen als begünstigt, die zum Zeitpunkt der Spende über einen gültigen Spenden-Begünstigungsbescheid verfügen, erklären die Expert:innen. Zudem sei eine Listung als begünstigte Organisation auf der BMF-Website erforderlich, in diesem Fall aber keine Werbewirksamkeit der Zuwendung. 

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Christoph Schmidt (dritter v. l.) wird Präsident des neu gegründeten Bundesverbandes Energiespeicher Österreich. (c) BMWET

Österreich erzeugt zunehmend mehr erneuerbaren Strom, als das System in Echtzeit aufnehmen kann, heißt es von Seiten des neu gegründeten Bundesverbandes Energiespeicher Österreich. Das Problem: Überschussstrom werde zu Niedrigstpreisen exportiert, während man in anderen Phasen auf Importstrom angewiesen ist. Energiespeicher, wie jener in Nickelsdorf im Burgenland, sollen eine Lösung sein, indem sie Energieüberschüsse speichern und das Netz bei Bedarf stabilisieren.

Um die Energiespeicher in ihrer Entwicklung voranzutreiben, wurde mit dem Bundesverband Energiespeicher Österreich eine eigenständige Interessenvertretung geschaffen, die als Partner von Politik und Regulierungsbehörden auftreten soll.

Geschäftsführer von Bloch3 S als Präsident

Die Funktion des Präsidenten nimmt Christoph Schmidt ein. Als Geschäftsführer von Bloch3 S, der Speichersparte der Blochberger Gruppe, bringt er mehr als 15 Jahre Erfahrung in Energie- und Infrastrukturunternehmen mit. Schmidt ist unter anderem auch als ehemaliger Geschäftsführer des Vienna Airport Conference & Innovation Center bekannt.

Der Verband repräsentiert mehr als 35 Unternehmen und Organisationen aus den Bereichen Speicherbetrieb, Projektentwicklung, Energiewirtschaft, Technologie, Infrastruktur, Finanzierung und Vermarktung. Darunter fallen: EVN Naturkraft, BE Energy GmbH, Blackvolt Energy, Bloch3, Püspök, Electrify, Enspired, Contour Global, Enrail, Metaplan, Amarenco, Impeto und Hello Energy.

Ziel: Überwindung von Hemmnissen

Von Seiten des Verbands wird kritisiert, dass Energiespeicher in Österreich aktuell wie „Endverbraucher“, wie beispielsweise Haushalte oder Industriebetriebe, behandelt werden und dadurch doppelte Netzentgelte anfallen. Obwohl sie den Strom nicht selbst verbrauchen, sondern ihn für das Stromnetz zwischenspeichern und bei Bedarf wieder abgeben, blockiert diese finanzielle Doppelbelastung laut Verband aktuell geplante Investitionen von bis zu fünf Milliarden Euro.

Um diesen Investitionsstau aufzulösen, fordert der Bundesverband die rechtliche Anerkennung von Speichern als essenzielle Netzinfrastruktur und will nun darauf drängen, dass auf Basis des neuen Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) diese regulatorischen Hürden in der Praxis endgültig abgebaut werden.

„Wir fordern keine Förderungen – wir fordern faire Spielregeln. Wenn Österreich die regulatorischen Hürden beseitigt, werden private Unternehmen die nötigen Milliarden investieren. Das Ergebnis: niedrigere Energiekosten, mehr Versorgungssicherheit und ein stärkerer Wirtschaftsstandort“, so Christoph Schmidt.

Österreich als Energiestandort

Als potenzieller Vorreiter für erneuerbare Energien in Mitteleuropa bringe Österreich beste Voraussetzungen mit. Der Bundesverband setzt sich dafür ein, dieses Potenzial durch einen einheitlichen nationalen Plan nutzbar zu machen. So sollen langfristig eine verlässliche Energieversorgung, wirtschaftliche Stärke und nationale Unabhängigkeit im Energiesektor gesichert werden.

Eine aktuelle Ausarbeitung belege laut Verband das Potenzial: Ein konsequenter Speicherausbau könne Österreich jährlich bis zu 4,1 Milliarden Euro an vermeidbaren Systemkosten einsparen. Haushalte würden von einer Entlastung von rund 200 Euro pro Jahr profitieren.

„Jede Kilowattstunde, die wir intelligent speichern, ist eine Kilowattstunde weniger Abhängigkeit von Gaslieferungen und geopolitischen Risiken. Energiespeicher sind keine Technologiefrage – sie sind eine wirtschaftspolitische Notwendigkeit und eine nationale Chance“, appelliert Schmidt.

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