22.03.2022

So können Unternehmen Ukraine-Spenden steuerlich absetzen

Geld- und Sachspenden an die Ukraine können steuerlich abgesetzt werden. Die Expert:innen der Unternehmensberatung BDO erklären, wie es geht.
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Ukraine Kiew Steuern
Geld- und Sachspenden können steuerlich abgesetzt werden. | © Stockfotos-MG - fotolia.com & Adobe Stock

Der Ukraine-Krieg ließ in den letzten Wochen kaum eine Österreicher:in kalt. Mehrere Hilfsorganisationen sammeln fleißig Hilfsgelder und Sachspenden. Auch zahlreiche Unternehmen helfen mit – darunter viele Startups. Spenden  können in Österreich von der Steuer abgesetzt werden. Worauf man dabei achten muss, erklären die Expert:innen der Unternehmensberatung BDO-Österreich.

Geld- und Sachspenden werden als Betriebsausgaben klassifiziert

Geldspenden und Güter-Lieferungen der letzten Wochen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, heißt es von der BDO. Die Hilfeleistungen seien in Zusammenhang mit akuten Katastrophenfällen – die jüngsten kriegerischen Ereignisse und die ukrainische Flüchtlingskatastrophe zählen somit dazu – als abzugsfähiger Werbeaufwand ohne betragliche Obergrenze von der Einkommenssteuer befreit. 

Dafür müssen die Geld- und Sachspenden für das Unternehmen als werbewirksam gelten, erklärt die BDO weiter. Als Bestätigung für die getätigten Spenden seien mediale Berichterstattungen, Aussendungen an Kund:innen oder Spenden-Hinweise auf der Unternehmenshomepage genügend. “Mögliche Empfänger:innen müssen direkt von der ursächlichen Katastrophe betroffen sein oder in diesem Kontext helfen, sodass Hilfsorganisationen, Gemeinden, eigene Arbeitnehmer:innen oder auch andere Familien bzw. Einzelpersonen infrage kommen” erklären die BDO-Expert:innen.

Hilfslieferungen an Katastrophengebiete und Hilfsorganisationen

Unternehmer:innen können zudem ihre Hilfslieferungen ins Ausland von der Umsatzsteuer befreien, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: 

  • Der Zielort der Hilfslieferung muss in einem der Staaten liegen, die in der Verordnung des BMF für Hilfsgüter-Lieferungen gelistet sind.
  • Ein Nachweis über den ordnungsgemäßen Transport an das Zielort muss vorliegen.
  • Die Hilfslieferung muss, bevor sie getätigt wird, an das Finanzamt gemeldet werden.

“Die Lieferung muss dabei nicht direkt ins Ausland erfolgen, sondern kann auch an eine inländische karitative Organisation gehen, die ein Hilfsprogramm betreibt, das die Hilfeleistung vor Ort im genannten Staat bezweckt”, erklären die BDO-Spezialist:innen. Als ordnungsgemäßer Transport werde auch die Übergabe an Hilfsorganisationen, die mit den gesammelten Hilfeleistungen den Zielort anstreben, anerkannt. 

Bis zu zehn Prozent des Gewinns als Spende an begünstigte Einrichtungen abzugsfähig

“Spenden zur Verfolgung bestimmter begünstigter Zwecke an begünstigte Einrichtungen sind bei Unternehmen als Betriebsausgaben bis zur Höhe von zehn Prozent ihres Gewinns abzugsfähig”, so die BDO. 

Mit Bezug auf den Ukraine-Krieg zählen alle Empfänger:innen und Organisationen als begünstigt, die zum Zeitpunkt der Spende über einen gültigen Spenden-Begünstigungsbescheid verfügen, erklären die Expert:innen. Zudem sei eine Listung als begünstigte Organisation auf der BMF-Website erforderlich, in diesem Fall aber keine Werbewirksamkeit der Zuwendung. 

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„Die große Stärke des Programms ist Neugier. Es geht darum, das Beste aus der ganzen Welt zusammenzutragen und dann zu nutzen“, sagt Aditi Subbarao, Enterprise Account Director beim US-AI-Data-Cloud-Anbieter Snowflake, im Gespräch mit brutkasten. Sie spricht über das Global FinTech-Scouts Program der Raiffeisen Bank International (RBI), für das sie seit dem Start vergangenes Jahr als Expertin fungiert. Ziel ist es, die wichtigsten Erkenntnisse im FinTech-Bereich von globalen Top-Expert:innen zusammenzutragen und für die gesamte RBI-Gruppe – und damit im ganzen CEE-Raum – nutzbar zu machen.

Im Mai holte die RBI ihre „Scouts“ wieder nach Wien. Brutkasten war vor Ort und bat fünf der Expert:innen, darunter auch Subbarao um ihre Einschätzung zu den aktuell wichtigsten FinTech-Trends.

1. KI-Agenten und die notwendige Datenstrategie

KI-Agenten seien aktuell wenig überraschend das dominierende Thema in den Führungsetagen der Finanzwelt, erklärt Aditi Subbarao. Dabei gehe es um die effiziente und sichere Umsetzung. Und diese sei an strenge technologische Voraussetzungen geknüpft: „Ohne eine solide Datenstrategie gibt es keine KI-Strategie. Unternehmen werden von KI-Agenten nicht profitieren, solange ihre zugrunde liegenden Daten nicht robust und KI-fähig sind“.

Zusätzlich zur Datenqualität sei die Sicherheit der Systeme entscheidend. Subbarao warnt vor unregulierten Modellen: „Selbst bei einer optimalen Datenbasis können ohne sichere, regulierte KI-Agenten mit angemessenen Leitplanken nicht die zuverlässigen und richtlinienkonformen Ergebnisse erzielt werden, die man für seine Kunden will“.

2. Web3 und Payments wachsen zusammen

Ein grundlegender Wandel vollzieht sich auch in der Infrastruktur digitaler Transaktionen, erklärt Vel Vasic, CEO des in Singapur ansässigen FinTech-Venture-Studios OTLRS. Er beobachtet eine zunehmende Verschmelzung etablierter Systeme: „Wir erleben derzeit, wie der traditionelle Zahlungsverkehr und Web3, die früher völlig getrennte Welten waren, konvergieren“.

Die Integration gehe dabei in beide Richtungen. „Zahlreiche Anbieter digitaler Vermögenswerte betrachten den Zahlungsverkehr mittlerweile als zentralen Bestandteil der Customer Journey“, führt Vasic aus. Er prognostiziert für die Branche eine weitreichende Veränderung: „In den kommenden zehn Jahren wird sich dies in Kombination mit künstlicher Intelligenz zu einem nahtlosen Omnichannel-Erlebnis für digitale Zahlungen entwickeln“.

3. Identitätsprüfung im Zeitalter von KI-Betrug

Die schnelle Verbreitung von künstlicher Intelligenz bringt auch neue Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit mit sich. Für Scarlett Sieber, Chief Strategy and Growth Officer beim New Yorker FinTech-Konferenzveranstalter Money20/20, rücken defensive Strategien in den Fokus. „Mein Hauptinteresse gilt der Rolle von Betrug und Identitätsprüfung im Kontext von künstlicher Intelligenz“, erklärt Sieber.

Sie sieht dabei einen direkten Zusammenhang zwischen technologischer Entwicklung und Cyber-Kriminalität: „Mit dem Aufstieg der KI verzeichnen wir einen deutlichen Anstieg von Betrugsfällen. Infolgedessen spielt die eindeutige Identitätsfeststellung eine wichtigere Rolle als jemals zuvor“.

4. Hyperpersonalisierung durch „Context Pulling“

Im Bereich der Kundenbindung verändert sich die Art und Weise, wie Finanzprodukte angeboten werden, erklärt Ken Thomas, Principal beim Londoner VC BackFuture. Er identifiziert einen Wandel in der Kundenansprache: „Der übergreifende Trend, den ich derzeit beobachte, ist die Hyperpersonalisierung und deren Wechselwirkung mit Banking“.

Die Strategie wandelt sich von traditionellen Marketingmethoden hin zu einer situativen Ansprache: „Wir nennen das ‚Context Pulling‘ anstelle von ‚Product Push‘. Anstatt eine statische Menge an Rewards anzubieten, geht es nun vielmehr darum, den Kunden die richtigen Rewards zur exakt richtigen Zeit zukommen zu lassen, um so die Interaktion und das Engagement zu steigern“.

5. Besserer Zugang zum US-Dollar

Nnanna Ijezie, Product Manager bei Booking.com in Amsterdam, sieht eine starke Nachfrage im Fremdwährungsbereich: „Wir beobachten weltweit einen wachsenden Zugang zum US-Dollar“.
Dieser Trend wird maßgeblich von neuen Marktteilnehmern getrieben. „Startups, FinTechs und Banken arbeiten daran, immer mehr Menschen einen einfacheren, schnelleren und kostengünstigeren Zugang zu dieser Währung zu ermöglichen“, so Ijezie.

Dabei kommen auch neue Technologien zum Einsatz: „Eine der populärsten Methoden, über die derzeit alle sprechen, sind Stablecoins, doch das zugrunde liegende Bedürfnis bleibt, der breiten Masse einen effizienteren Zugang zum US-Dollar zu verschaffen“.

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