13.04.2026
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

University of Applied Sciences St. Pölten eröffnet neues KI-Reallabor

Die USTP – University of Applied Sciences St. Pölten hat ein neues Labor für künstliche Intelligenz eröffnet. Es soll nicht nur Forschung und Lehre dienen, sondern KI für alle zugänglich machen.
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(c) Mark Hammer / USTP

Wer in Österreich über KI redet, meint meistens Wien, Graz oder Linz. St. Pölten? Eher nicht. Genau das soll sich jetzt ändern. An der USTP ist am Freitag ein KI-Reallabor an den Start gegangen, das die niederösterreichische Landeshauptstadt als ernstzunehmenden Standort für angewandte KI-Forschung positionieren will.

6,35 Millionen Euro für KI in Niederösterreich

Das Labor ist Teil eines größeren KI-Forschungsschwerpunkts, in den das Land Niederösterreich insgesamt 6,35 Millionen Euro investiert. Dazu zählen über 20 Studiengänge mit KI-Bezug, zwei Stiftungsprofessuren in den Bereichen Gesundheit und Landwirtschaft sowie neue Forschungsförderungen. Das Reallabor selbst hat ein Gesamtvolumen von 1,2 Millionen Euro, rund die Hälfte davon kommt vom Land. Wissenschaftslandesrat Stephan Pernkopf hat es gemeinsam mit Vertreter:innen der Hochschule offiziell eröffnet und bezeichnete es als „Schaufenster“ für die Möglichkeiten und Risiken von KI und als „Motor für Innovation und Ausbildung in Niederösterreich.“

Nicht nur für die Forschung

Im Reallabor laufen die leistungsstärksten KI-Anwendungen der Hochschule. Studierende, Forschende und Unternehmenspartner:innen sollen dort gemeinsam KI-Lösungen unter realitätsnahen Bedingungen entwickeln und erproben – auch mit Bürger:innen ohne IT-Kenntnisse. Und genau das ist der Clou: Das Labor versteht sich nicht als geschlossene Forschungsblase, sondern als offener Begegnungsraum.

„Das neue KI-Reallabor soll ein offener Ort für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft sein, um KI erlebbar und angreifbar zu machen“, sagt Marlies Temper, die an der USTP die Studiengänge Data Intelligence und Data Science and Artificial Intelligence leitet.

Starke Zahlen in der KI-Forschung

Die USTP kann sich schon jetzt als ernstzunehmende KI-Playerin positionieren: Aktuell laufen 154 Drittmittelprojekte, davon 25 mit KI- oder Machine-Learning-Bezug. Die Einnahmen aus diesen KI-Projekten belaufen sich auf über 7,5 Millionen Euro, mehr als 60 Forscher:innen arbeiten daran. Seit 2023 bündelt die Hochschule ihre Kompetenzen im Center for Artificial Intelligence – dort wird an Themen wie Fake-News-Erkennung, KI-gestützter Unwettervorhersage oder besseren medizinischen Diagnosen gearbeitet.

Weiteres KI-Labor am Europacampus Hainburg geplant

Und St. Pölten soll nicht das Ende sein: Am Europacampus Hainburg, der derzeit entsteht und bei dem die USTP eine federführende Rolle spielt, ist ein weiteres KI-Reallabor geplant. Parallel dazu baut die Hochschule eine groß angelegte Rechen- und Speicherinfrastruktur auf – ebenfalls finanziert vom Land Niederösterreich.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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