13.04.2026
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

University of Applied Sciences St. Pölten eröffnet neues KI-Reallabor

Die USTP – University of Applied Sciences St. Pölten hat ein neues Labor für künstliche Intelligenz eröffnet. Es soll nicht nur Forschung und Lehre dienen, sondern KI für alle zugänglich machen.
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(c) Mark Hammer / USTP

Wer in Österreich über KI redet, meint meistens Wien, Graz oder Linz. St. Pölten? Eher nicht. Genau das soll sich jetzt ändern. An der USTP ist am Freitag ein KI-Reallabor an den Start gegangen, das die niederösterreichische Landeshauptstadt als ernstzunehmenden Standort für angewandte KI-Forschung positionieren will.

6,35 Millionen Euro für KI in Niederösterreich

Das Labor ist Teil eines größeren KI-Forschungsschwerpunkts, in den das Land Niederösterreich insgesamt 6,35 Millionen Euro investiert. Dazu zählen über 20 Studiengänge mit KI-Bezug, zwei Stiftungsprofessuren in den Bereichen Gesundheit und Landwirtschaft sowie neue Forschungsförderungen. Das Reallabor selbst hat ein Gesamtvolumen von 1,2 Millionen Euro, rund die Hälfte davon kommt vom Land. Wissenschaftslandesrat Stephan Pernkopf hat es gemeinsam mit Vertreter:innen der Hochschule offiziell eröffnet und bezeichnete es als „Schaufenster“ für die Möglichkeiten und Risiken von KI und als „Motor für Innovation und Ausbildung in Niederösterreich.“

Nicht nur für die Forschung

Im Reallabor laufen die leistungsstärksten KI-Anwendungen der Hochschule. Studierende, Forschende und Unternehmenspartner:innen sollen dort gemeinsam KI-Lösungen unter realitätsnahen Bedingungen entwickeln und erproben – auch mit Bürger:innen ohne IT-Kenntnisse. Und genau das ist der Clou: Das Labor versteht sich nicht als geschlossene Forschungsblase, sondern als offener Begegnungsraum.

„Das neue KI-Reallabor soll ein offener Ort für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft sein, um KI erlebbar und angreifbar zu machen“, sagt Marlies Temper, die an der USTP die Studiengänge Data Intelligence und Data Science and Artificial Intelligence leitet.

Starke Zahlen in der KI-Forschung

Die USTP kann sich schon jetzt als ernstzunehmende KI-Playerin positionieren: Aktuell laufen 154 Drittmittelprojekte, davon 25 mit KI- oder Machine-Learning-Bezug. Die Einnahmen aus diesen KI-Projekten belaufen sich auf über 7,5 Millionen Euro, mehr als 60 Forscher:innen arbeiten daran. Seit 2023 bündelt die Hochschule ihre Kompetenzen im Center for Artificial Intelligence – dort wird an Themen wie Fake-News-Erkennung, KI-gestützter Unwettervorhersage oder besseren medizinischen Diagnosen gearbeitet.

Weiteres KI-Labor am Europacampus Hainburg geplant

Und St. Pölten soll nicht das Ende sein: Am Europacampus Hainburg, der derzeit entsteht und bei dem die USTP eine federführende Rolle spielt, ist ein weiteres KI-Reallabor geplant. Parallel dazu baut die Hochschule eine groß angelegte Rechen- und Speicherinfrastruktur auf – ebenfalls finanziert vom Land Niederösterreich.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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