15.05.2018

Uniqa Ventures: „Startup Offensive“ mit zusätzlichen 25 Mio. Euro Kapital

Der Versicherungskonzern Uniqa investiert seit 2016 in Startups. Fünf Beteiligungen werden derzeit gehalten. Nun wird mit Uniqa Ventures ein eigener VC ausgegründet.
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Uniqa Ventures
(c) Gewin Sturm: Uniqa Tower in Wien

InsureTech, FinTech, HealthTech, Smart Home und Mobility – das sind die Suchfelder, in denen der österreichische Versicherungskonzern bereits seit 2016 nach Startups angelt. Nun will man die Investitionstätigkeit im Rahmen einer „Startup Offensive“ weiter ausbauen. Dazu wird eine eigene Risikokapitalgesellschaft, die Uniqa Ventures GmbH, aus dem Konzern ausgegründet. Sie bleibt eine hundertprozentige Tochter des Versicherers. Das bisherige Kapital werde beim neuen VC gebündelt und um weitere 25 Mio. Euro aufgestockt, heißt es in einer Aussendung.

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Risikokapital für Early und Growth Stage Phase

Man wolle den Konzern damit „fit für die Zukunft machen“, wird Uniqa Chief Digital Officer Alexander Bockelmann zitiert. „Uniqa Ventures ist dabei ein wesentlicher Baustein der Gesamtstrategie: Während wir im Kerngeschäfts weiter auf Effizienz und Kundenfokus setzen, eröffnet uns Uniqa Ventures den Zugang zu Zukunftstrends, relevanten Technologien und innovativen Geschäftsmodellen“, erklärt er. Die Leitung hat Andreas Nemeth, inne, der bereits bislang die VC-Aktivitäten verantwortete. Man richte sich an herausragende Unternehmensgründer, die Risikokapital in der Early und Growth Stage Phase für die weitere Skalierung benötigen. Dafür biete man den Zugang zu Kapital sowie Branchenverständnis im Finanzdienstleistungssektor oder dem Gesundheitsbereich.

Uniqa Ventures: Co-Investments mit anderen VCs geplant

Neben dem Ausbau der Direktinvestitionen seien auch Co-Investments und Partnerschaften mit Venture Capital-Investoren geplant, um Synergieeffekte zu nutzen, heißt es weiter. „Besonders für Startups, die in der CEE-Region Fuß fassen wollen, kann Uniqa Ventures durch das starke Netzwerk der Uniqa Insurance Group in der Region helfen, einen entscheidenden Vorteil zu erhalten“. Derzeit hält der Versicherer fünf Startup-Beteiligungen: bsurance, Finabro, Fragnebenan (alle drei aus Österreich), Fincompare (Deutschland) und Twisto (Tschechien). Ein Startup-Anteil wurde bereits wieder verkauft. Das estnische InsureTech Inzmo ging Ende 2017 an die Helvetia – der Brutkasten berichtete.

Interessiert Startups könnten sich über die offizielle Homepage direkt an die Uniqa wenden und Pitchdecks einreichen, heißt es vom Versicherer.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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