15.05.2018

Uniqa Ventures: „Startup Offensive“ mit zusätzlichen 25 Mio. Euro Kapital

Der Versicherungskonzern Uniqa investiert seit 2016 in Startups. Fünf Beteiligungen werden derzeit gehalten. Nun wird mit Uniqa Ventures ein eigener VC ausgegründet.
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Uniqa Ventures
(c) Gewin Sturm: Uniqa Tower in Wien

InsureTech, FinTech, HealthTech, Smart Home und Mobility – das sind die Suchfelder, in denen der österreichische Versicherungskonzern bereits seit 2016 nach Startups angelt. Nun will man die Investitionstätigkeit im Rahmen einer „Startup Offensive“ weiter ausbauen. Dazu wird eine eigene Risikokapitalgesellschaft, die Uniqa Ventures GmbH, aus dem Konzern ausgegründet. Sie bleibt eine hundertprozentige Tochter des Versicherers. Das bisherige Kapital werde beim neuen VC gebündelt und um weitere 25 Mio. Euro aufgestockt, heißt es in einer Aussendung.

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Risikokapital für Early und Growth Stage Phase

Man wolle den Konzern damit „fit für die Zukunft machen“, wird Uniqa Chief Digital Officer Alexander Bockelmann zitiert. „Uniqa Ventures ist dabei ein wesentlicher Baustein der Gesamtstrategie: Während wir im Kerngeschäfts weiter auf Effizienz und Kundenfokus setzen, eröffnet uns Uniqa Ventures den Zugang zu Zukunftstrends, relevanten Technologien und innovativen Geschäftsmodellen“, erklärt er. Die Leitung hat Andreas Nemeth, inne, der bereits bislang die VC-Aktivitäten verantwortete. Man richte sich an herausragende Unternehmensgründer, die Risikokapital in der Early und Growth Stage Phase für die weitere Skalierung benötigen. Dafür biete man den Zugang zu Kapital sowie Branchenverständnis im Finanzdienstleistungssektor oder dem Gesundheitsbereich.

Uniqa Ventures: Co-Investments mit anderen VCs geplant

Neben dem Ausbau der Direktinvestitionen seien auch Co-Investments und Partnerschaften mit Venture Capital-Investoren geplant, um Synergieeffekte zu nutzen, heißt es weiter. „Besonders für Startups, die in der CEE-Region Fuß fassen wollen, kann Uniqa Ventures durch das starke Netzwerk der Uniqa Insurance Group in der Region helfen, einen entscheidenden Vorteil zu erhalten“. Derzeit hält der Versicherer fünf Startup-Beteiligungen: bsurance, Finabro, Fragnebenan (alle drei aus Österreich), Fincompare (Deutschland) und Twisto (Tschechien). Ein Startup-Anteil wurde bereits wieder verkauft. Das estnische InsureTech Inzmo ging Ende 2017 an die Helvetia – der Brutkasten berichtete.

Interessiert Startups könnten sich über die offizielle Homepage direkt an die Uniqa wenden und Pitchdecks einreichen, heißt es vom Versicherer.

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KI-Chatbots können laut EuGH-Generalanwalt Urheberrechte verletzen

KI-Chatbots wie Googles Gemini können unter bestimmten Umständen die Rechte von Presseverlagen verletzen, wenn sie Online-Presseartikel abrufen und für die Beantwortung von Nutzeranfragen verwenden. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen am Dienstag veröffentlichten Schlussanträgen am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem ungarischen Unternehmen Like Company und Google.
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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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