20.08.2024
PORTRÄT

Unify: Wie ein Vorarlberger Social-Startup mit Merch Gutes tun will

Wer als Unternehmer:in auffallen will, greift oft zu einer Lösung: Merch. Der Vorarlberger Manes Gründler will die obligatorischen Hoodies und T-Shirts cooler und nachhaltiger machen. Und damit vor allem soziale Projekte in Gambia unterstützen.
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Manes Gründler Unify Vorarlberg Help2Unify
Das Help2Unify-Team: Lamin Yatta (Grundschuldirektor), Lamin Koopmans (Lehrer), Manes Gründler (Unify-Gründer), Ebou Ngum Bah (Farmer und Fußballtrainer) (c) Help2Unify

Vor fünf Jahren war Manes Gründler einen Monat lang im westafrikanischen Gambia unterwegs. Zurück in Österreich begann Gründler zuerst, private Kleidung und Bücher zu sammeln und mit Containern zu seinen neu gewonnenen Freund:innen nach Gambia zu verschicken. Bald wollten auch Bekannte Dinge spenden, es gab immer mehr zu transportieren. So entstand 2020 die NGO Help2Unify, die heute ein eingetragener Verein ist.

Unify als „Business For Good“

Statt Spendengelder an eine Organisation zu überweisen, wollte der Vorarlberger ein „Business For Good“ starten, ein Business kombiniert mit nachhaltigen Charity-Projekten. „Ich bin auch nicht reich, ich habe keine Millionen am Konto, um Menschen in Afrika zu helfen“, sagt Gründler im brutkasten-Gespräch. Er wollte eine Möglichkeit finden, die Hilfe auch dann aufrecht zu erhalten, wenn keiner seiner Bekannten mehr Dinge zu verschenken hat.

Als NGO könne man nicht gewinnorientiert arbeiten, deswegen gründete er das Einzelunternehmen Unify Austria. Dort kann er seine Liebe zu Mode und Design einbringen und einen Teil des Gewinns an die eigene Charity-Organisation spenden. Zuerst als B2C gegründet, designte er unter dem Namen Unify Austria eine Streetwear-Kollektion. Die T-Shirts und Hoodies mit bunten Blumen und Smileys fielen in Vorarlberg auf, eine H&M-Filiale in Dornbirn bietet die Stücke seither zum Verkauf an. Das Besondere: Von jedem verkauften Kleidungsstück gehen fünf Euro an Help2Unify. Die NGO wiederum unterstützt durch ein lokales Team in Gambia Projekte wie den Bau von Brunnen oder Waschmöglichkeiten in Schulen.

Manes Gründler mit den Unify-Designs in der H&M Filiale Dornbirn. (c) Unify

Merch: Nachhaltig statt ungetragen

Gründler organisierte all das vier Jahre lang neben seinem Vollzeit-Job bei der Jobplattform hokify, wo er durch Messebesuche vor allem im Employer Branding viele Eindrücke gewinnen konnte. Seit knapp einem Monat widmet er sich nun voll und ganz Unify und Help2Unify. Mittlerweile liegt der Fokus von Unify auf B2B. Gründler meint: „Dass Menschen konsumieren, das wird nie aufhören.“ Er möchte den Konsum aber nachhaltiger gestalten und „ein bisschen ausnutzen, um damit Charity-Projekte umzusetzen“.

In seinem Fall heißt das: Firmen wollen weiterhin ihren eigenen Merch produzieren. Gründler hilft ihnen dabei, das nachhaltiger und in „cooleren Designs“ zu verwirklichen. Er zitiert eine Statistik, dass zum Beispiel rund 65 Prozent von Messebesucher:innen Unternehmen aufgrund ihres Merchandise in Erinnerung behalten. Allerdings werden 30 Prozent dieser Merch-Produkte selten getragen, da sie oft von schlechter Qualität und schlecht designt sind.

Unify will daher Teamkleidung schaffen, die auch außerhalb des Arbeitsplatzes gerne getragen wird. Gründler designt die Kleidungsstücke, produziert wird aus zertifizierter Biobaumwolle und ausschließlich in Familienunternehmen in Albanien, Serbien, Portugal, der Türkei und in Vorarlberg (gemeinsam mit der Sozialen Einrichtung Integra Vorarlberg).

Von Poloshirts zu sauberem Wasser

Bestellt ein Unternehmen bei Unify, wird damit ein Projekt in Gambia gefördert. Bilder und Videos dieser Projekte können wiederum in eigenen Marketingkampagnen eingesetzt werden. Ein bisheriges Projekt war zum Beispiel die Produktion von Socken für die Ineratec, ein deutsches Unternehmen, das sich auf die Produktion nachhaltiger Kraftstoffe spezialisiert hat. Damit wurde das SheLeads-Programm unterstützt, dass Frauen durch Businesspläne, Logo-Designs und Mikrokrediten zur Selbstständigkeit verhilft.

Oder ein Kunde, der 1.000 Poloshirts bei Unify bestellt hat, wodurch ein Brunnen gebaut werden konnte. Dadurch bekamen 400 bis 500 Personen Zugang zu sauberem Wasser, was in weiterer Folge dazu führte, dass mehr Kinder in die Schule gehen konnten. Für Gründler „eine Win-Win-Win-Situation für alle“. Weitere Kunden von Unify waren bisher Pemundo, Hirebuddy, IT Fuchs Vorarlberg und der Bregenzer Segelclub.

Team in Vorarlberg und Gambia

In Gambia konnten durch Help2Unify bisher 22 Brunnen gebaut werden, über 11.000 Menschen sind dadurch laut Angaben der Organisation nachhaltig mit Wasser versorgt worden. An einer Partnerschule wurden neue Waschanlagen errichtet und eine Hühnerfarm gebaut. Vier Personen sind in Gambia organisatorisch für Help2Unify tätig.

Wichtigster Ansprechpartner ist dort Lamin Koopmans, der an der Tanji Lower Basic School unterrichtet. Gemeinsam mit dem Schuldirektor Lamin Yatta und Ebou Bgum Bah, einem Farmer und Trainer eines örtlichen Fußballvereins, übernimmt er die Koordination der Projekte vor Ort. In Vorarlberg wird Manes Gründler von „sechs Aktiven und zehn weiteren Freiwilligen“ unterstützt, die mithelfen, wenn sie gebraucht werden.

Mehr Arbeitsplätze, neue Kunden

In Zukunft plant Gründler in Gambia weitere Arbeitsplätze zu schaffen und die Partnerschule von Help2Unify zu einer Business School zu entwickeln, „die Kinder praxisnah auf die Arbeitswelt vorbereitet“. Auch in Österreich selbst will Gründler verstärkt Projekte unterstützen, hier gebe es „genügend Möglichkeiten, Gutes zu tun“.

Als praktische Ziele für das nächste Jahr nennt Gründler „Neukundengewinnung, Umsatzsteigerung, Ausbau der Homepage und die Erweiterung [der] Social-Media-Aktivitäten“. Durch seine Erfahrung als Keynote-Speaker bei hokify will er sein Wissen außerdem bei Events teilen und selbst Netzwerkevents organisieren. Als Seitenprojekt plant der Bregenzer eigenen Bregenz-Merch für Tourist:innen – „einfach aus Spaß und Leidenschaft für meine Heimat“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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