08.08.2016

Unicorns: So lang brauchten europäische Startups zur 1. Milliarde

Sie sind selten und sie sind wertvoll. Richtig wertvoll. Die Sprache ist von Unicorns - jenen Startups, die mit mehr als einer Milliarde US-Dollar bewertet werden. Europa beheimatet aktuell 21 Einhörner. Lesen Sie hier wie lange diese Startups dafür gebraucht haben, um zum Unicorn zu werden.
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Das schnellste Unternehmen wurde in Europa in nur 3 Jahren zum Unicorn.

Bewegt sich die Unternehmensbewertung erst mal im 13-stelligen Bereich, kann man mit Fug und Recht behaupten es geschafft zu haben. Denn dann zählt das Unternehmen zum exklusiven Club der Unicorns. Der Kreditvermittler Fleximize hat sich die Einhörner des europäischen Kontinents genauer angesehen, und analysiert wie lange sie auf ihrem Weg zur Milliarde gebraucht haben.


Hier die schnellsten Einhörner Europas:

Jeder Kontinent hat mindestens ein Unicorn

Wie unschwer zu erraten ist, weist Nordamerika die größte Einhorndichte der Welt auf. Nichtsdestotrotz befindet sich auf jedem Kontinet mindestens ein Unternehmen, das mit mehr als 1 Milliarde US-Dollar bewertet ist. Durchschnittlich wird ein Startup in Asien am schnellsten zu einem Einhorn.

  • Afrika: 1 Unicorn – 4 Jahre
  • Asien: 58 Unicorns – Ø 5 Jahre
  • Europa: 25 Unicorns – Ø 5 Jahre
  • Nordamerika: 137 Unicorns – Ø 6 Jahre
  • Australien & Ozeanien: 1 Unicorn – Ø 12 Jahre
  • Südamerika: 1 Unicorn – 17 Jahre

Die Platzierungen im Detail:

21. Avast Software: 25 Jahre und 10 Monate

(c) Avast
(c) Avast

Antiviren-Software

Hauptsitz: Prag, Tschechien

Gegründet: April 1988

Unicorn seit: Februar 2014

 

 

20. Shazam: 15 Jahre und 2 Monate

Campisky - fotolia.com
Campisky – fotolia.com

App für Musikerkennung

Hauptsitz: London, Vereinigtes Königreich

Gegründet: Dezember 1999

Unicorn seit: Januar 2015

 

 

19. CureVac: 15 Jahre

denisismagilov - fotolia.com
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Pharmakonzern

Hauptsitz: Tübingen, Deutschland

Gegründet: Juni 200

Unicorn seit: März 2015

 

 

18. Skyscanner: 15 Jahre

Screenshot skyscanner
Screenshot skyscanner

Suchmaschine für Reisen und Hotels

Hauptsitz: Edinburgh, Vereinigtes Königreich

Gegründet: Juni 2001

Unicorn seit: Januar 2016

 

17. BlaBlaCar: 8 Jahre und 10 Monate

screenshot bla bla car
screenshot bla bla car

Online-Mitfahrzentrale

Hauptsitz: Paris, Frankreich

Gegründet: Dezember 2006

Unicorn seit: September 2015

 

16. Adyen: 8 Jahre

(c) Adyen
(c) Adyen

Bezahlsystem

Hauptsitz: Amsterdam, Niederlande

Gegründet: Juni 2006

Unicorn seit: Dezember 2014

 

15. Farfetch: 8 Jahre

Photographee.eu - fotolia.com
Photographee.eu – fotolia.com

Online-Modehaus

Hauptsitz: London, Vereinigtes Königreich

Gegründet: Juni 2007

Unicorn seit: März 2015

 

 

14. Avito.ru: 7 Jahre

ra2 studio - fotolia.com
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Werbefirma

Hauptsitz: Moskau, Russland

Gegründet: Juni 2008

Unicorn seit: Oktober 2015

 

 

13. Klarna: 6 Jahre

Ivan Kruk - fotolia.com
Ivan Kruk – fotolia.com

Online-Bezahlsystem

Hauptsitz: Stockholm, Schweden

Gegründet: Juni 2005

Unicorn seit: Dezember 2011

 

 

12. Spotify: 5 Jahre und 3 Monate

Campisky - fotolia.com
Campisky – fotolia.com

Musik-Streaming

Hauptsitz: Stockholm, Schweden

Gegründet: April 2006

Unicorn seit: Juni 2011

 

 

11. ironSource: 5 Jahre

Olivier Le Moal - fotolia.com
Olivier Le Moal – fotolia.com

Software

Hauptsitz: Tel Aviv, Israel

Gegründet: Juni 2009

Unicorn seit: August 2014

 

10. TransferWise: 4 Jahre und 11 Monate

(c) transferwise
(c) transferwise

Online-Bezahlsystem

Hauptsitz: London, Vereinigtes Königreich

Gegründet: März 2010

Unicorn seit: Januar 2015

 

9. Funding Circle: 4 Jahre und 9 Monate

(c) funding circle
(c) funding circle

Peer-to-Peer Kreditvermittlung

Hauptsitz: London, Vereinigtes Königreich

Gegründet: August 2010

Unicorn seit: April 2015

 

 

8. Global Fashion Group: 4 Jahre

javiindy - fotolia.com
javiindy – fotolia.com

Online-Modeversand

Hauptsitz: London, Vereinigtes Königreich

Gegründet: Juni 2011

Unicorn seit: April 2015

 

7. MindMaze: 4 Jahre

vectorfusionart - fotolia.com
vectorfusionart – fotolia.com

Virtual Reality/Neurowissenschaften

Hauptsitz: Lausanne, Schweiz

Gegründet: Juni 2012

Unicorn seit: Februar 2016

 

6. Infinidat: 4 Jahre

ra2 studio - fotolia.com
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Cloud-Speicher

Hauptsitz: Herzliya, Israel

Gegründet: Juni 2011

Unicorn seit: April 2015

 

 

5. Blippar: 3 Jahre und 7 Monate

(c) blippar
(c) blippar

App für erweiterte Realität

Hauptsitz: London, Vereinigtes Königreich

Gegründet: August 2011

Unicorn seit: März 2015

 

4. Home24: 3 Jahre und 5 Monate

Robert Kneschke - fotolia.com
Robert Kneschke – fotolia.com

Online-Möbelhaus

Hauptsitz: Berlin, Deutschland

Gegründet: Januar 2012

Unicorn seit: Juni 2015

 

3. AUTO1 Group: 3 Jahre und 1 Monat

animaflora - fotolia.com
animaflora – fotolia.com

Online-Gebrauchtwagenhandel

Hauptsitz: Berlin, Deutschland

Gegründet: Juli 2012

Unicorn seit: August 2015

 

2. HelloFresh: 3 Jahre

(c) HelloFresh
(c) HelloFresh

Kochboxen

Hauptsitz: Berlin, Deutschland

Gegründet: Juni 2012

Unicorn seit: September 2015

 

 

1. Delivery Hero: 2 Jahre und 11 Monate

(c) Screenshot Delivery Hero
(c) Screenshot Delivery Hero

Online-Lieferservice

Hauptsitz: Berlin, Deutschland

Gegründet: Dezember 2011

Unicorn seit: November 2014

 

 

Quelle: Fleximize

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12.08.2026

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Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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