28.03.2022

Krypto-Regulierung: EU stimmt über Identitätsprüfung bei „unhosted Wallets“ ab

EU-Abgeordnete stimmen wieder über Details zur Krypto-Regulierung ab. Diesmal steht eine starke Einschränkung von unhosted Wallets im Raum.
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Bitcoin
Foto: Adobe Stock

In der EU wird derzeit die sogenannte MiCA-Verordnung verhandelt. Das Kürzel steht für Markets in Crypto Assets und dahinter steckt die künftige Regulierung des Kryptosektors in der EU. Erst kürzlich hatte das EU-Parlament darin einen Paragraphen abgewendet, der ein Defacto-Verbot einiger der bekanntesten Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum bedeutet hätte. Jetzt geht es um ein weiteres, für die Branche heikles Thema: Derselbe Ausschuss stimmt am Donnerstag, 31. März 2022, die Details zur „Transfer of Funds“-Regulierung (TRF) ab. Dabei geht es um die Frage, ob sogenannte „unhosted Wallets“ bei Transaktionen mit Anwendungen einer Identitätsprüfung unterzogen werden müssen.

In einer Wallet werden die Private und Public Keys gespeichert, die den Zugriff auf die Kryptowährungen des Walletbesitzers ermöglichen. Hosted Wallets werden bei regulierten Dienstleistern eröffnet – dort wird in der Regel ein ID-Verfahren durchgeführt, mit dem die Identität des Nutzers oder der Nutzerin überprüft wird, ähnlich wie bei der Eröffnung eines Bankkontos. Unhosted Wallets hingegen werden von Nutzer:innen selbst angelegt und verwaltet und bieten so mehr Unabhängigkeit und auch Anonymität.

ID-Prozess für unhosted Wallets steht im Raum

Im ECON, dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung, wird nun über einen adaptierten Paragraphen in der TRF-Regulierung abgestimmt, der diese Freiheiten deutlich einschränken könnte, wie der deutsche Krypto-Experte Patrick Hansen via Twitter berichtet. Konkret geht es um den Punkt, an dem unhosted Wallets Transaktionen mit Anwendungen und Dienstleistungen durchführen wollen, also etwa im DeFi-Bereich.

Die angepassten Paragraphen sehen vor, dass diese Dienstleister nicht nur persönliche Daten solcher Wallets abfragen müssen, sondern auch einen Verifizierungsprozess durchführen müssen. Dabei handelt es sich um jene ID-Verfahren, die man eben auch von Digital-Banken oder Online-Brokern kennt. Gleichzeitig sollen alle Transaktionen an Antigeldwäsche-Behörden gemeldet werden. Diese Maßnahmen könnten laut Hansen dazu führen, dass unhosted Wallets aus DeFi-Anwendungen ausgeschlossen werden.

Aufruf, Abgeordneten zu schreiben

„Wallets wie Minerva Wallet, Trezor, Ledger, Metamask, imToken, Trust Wallet usw. würden vor jeder Transaktion von jeder Adresse eine De-Anonymisierung verlangen (Name und Adresse angeben). Auch jede zentralisierte Börse müsste das Gleiche tun, und wenn sie es nicht kann, könnte sie die Transaktion einfach nicht zulassen“, schreibt Thomas Zeinzinger, Gründer und Vorstand der lab10 collective, auf LinkedIn. Er ruft dazu auf, Abgeordneten aus dem Ausschuss eine Nachricht zu schreiben, um sie darauf aufmerksam zu machen. In dem Ausschuss sitzen aus Österreich Othmar Karas, Evelyn Regner und Roman Haider.

„Jede (!) Transaktion müsste gemeldet werden, unabhängig von der Höhe des Betrags. Ich bin sprachlos und kann daraus nur schließen, dass es absolut kein Verständnis dafür gibt, wie Blockchain-Netzwerke und all die damit verbundenen Innovationen funktionieren. Damit schafft man die gleich hohen Zugangshürden wie im Bankwesen, wo heute schon Milliarden Menschen der Zugang zu Bankkonten und Finanzservices unmöglich ist“, mahnt Zeinzinger.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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