25.10.2023

Undivi: “Human Touch” statt kalter Vermittlung mittels “Candidate First”-Ansatz

Undivi ist das neu gegründete HR-Services-Unternehmen unter der Geschäftsführung des ehemaligen, Senior Directors und Mitglieds der Geschäftsführung von ManpowerGroup, Karim Pfeil. Es stellt als Antwort auf die sich verändernde HR-Branche Bewerber:innen in den Vordergrund. Mit diesem "Human Touch" will das junge Startup Unternehmen nicht bloß schneller und effizienter besetzen, sondern auch schnell namhafte Kunden von sich überzeugen.
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Undivi, HR,
© Carina Brunthaler - (v.l.n.r). Martin Stemeseder, Karim Pfeil Georg Parth und Paulina Parth.

HR – eine Branche im Umbruch: Nicht bloß wegen der vergangenen drei Jahre haben viele Arbeitnehmer:innen umgedacht. Stimmen nach einer 4-Tage-Woche, mehr Homeoffice, Workation oder mehr Work-Life-Balance sowie “sinnvoller” Arbeit (Purpose) werden immer lauter, während die Arbeitgeber:innen unter Zugzwang stehen, um schnell oder überhaupt qualifizierte Mitarbeiter:innen zu bekommen. Karim Pfeil, Founder und Geschäftsführer des HR Services Unternehmens Undivi, setzt aus diesem Grund auf den “Candidate First”-Approach und den Einsatz von digitalen Lösungen, um schneller und treffsicherer in der Vermittlung von Fach- und Führungskräften zu sein. Alles, um dem Wunsch sowohl der Bewerber:innen nach “sinnvoller” Beschäftigung als auch der Unternehmen nach qualifizierten Mitarbeiter:innen nachkommen zu können.

Undivi: Die Kennenlerner

Pfeil hat sich aus diesem Grund mit einem Team zusammengetan, zu dem Paulina Parth, Co-Founderin von Superdevs, Georg Parth, Seriengründer und Martin Stemeseder, Seriengründer (Co Founder 3united – Exit to VeriSign Inc; Co-Founder 123people – Exit. Pages Jaunes Group) gehören.

“Wer die Bedürfnisse der Kandidatin oder des Kandidaten gut kennt, kann sie bzw. ihn schneller und einfacher auf die beste passende Position vermitteln. Daher sprechen wir sehr oft mit Kandidat:innen, die sich nicht klassisch bewerben würden und vermitteln Jobs, die nie öffentlich ausgeschrieben werden”, erklärt Pfeil.

Das Team von Undivi, dem HR Services Unternehmen, das sich u.a. auf Personalvermittlung, Payroll Services, Recruitment Process Outsourcing und HR Consulting konzentriert, hat es sich zur Aufgabe gemacht seine Kandidatinnen und Kandidaten, so gut wie möglich fachlich als auch persönlich kennenzulernen, um den besten Arbeitgebermatch zu garantieren, heißt es.

Sechs Fachexperten

Hierfür werden Bewerber:innen von einem der sechs Fachexperten betreut, die ganz in die fachliche Thematik eintauchen, sowie auf persönlicher Ebene eine gute Verbindung herstellen wollen. So hätten Bewerber:innen einen kompetenten Ansprechpartner auf Augenhöhe, während die Kund:innen von passenden Vorschlägen profitieren, die den Rekrutierungsprozess beschleunigen.

“Wir setzen auf persönliche Direktansprache und digitale Referenz- und Empfehlungstools, um mehr Zeit mit den Kandidat:innen und dem Kunden verbringen zu können und sie besser kennenzulernen. Und genau dieser “Human Touch” macht unsere Arbeit und Undivi so besonders. Wir kennen nicht nur die fachlichen Stärken, sondern auch die menschlichen und können unsere Bewerber:innen vor jeder Bewerbungsrunde explizit auf die Gesprächspartner:innen vorbereiten, was zu schnellerem Erfolg für beide Seiten führt“, präzisiert Pfeil.

Undivi: “Persönliche Zusammenarbeit”

Eva Maria Kummer, Head of Controlling EMEA bei Mona Naturprodukte GmbH, meint zur Zusammenarbeit mit Undivi: “Wir bekommen oftmals Anfragen von Personalberatern, aber selten bittet uns jemand um einen persönlichen Termin in unserem Büro, um sich ein Bild von unserer Kultur machen zu dürfen. Bei Undivi war das anders – von Beginn an war die Zusammenarbeit sehr persönlich und wertschätzend. Wir haben uns zu jedem Zeitpunkt als Partner gefühlt und das Ergebnis ist ideal: innerhalb von wenigen Wochen wurde eine Stelle besetzt, die wir mehrere Monate vakant hatten.”

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eduard, Befähigungsprüfung, Immobilien, Treuhänder
(c) eduard - Markus Strohriegl von eduard.

Platzhirsch-Definition: Ein männlicher Hirsch, der seinen Einstand gegen Artgenossen verteidigt. Um zu verstehen, was das mit Markus Strohriegl und seiner e-learning-Plattform eduard (education – alles rein digital) zu tun hat, muss man etwas zurückgehen.

eduard-Founder suchte nach Vorbereitungskurs

Der gebürtige Grazer hat sich seit 2017 mit Immobilien beschäftigt und erste Projekte abgewickelt – Wohnungen gekauft und vermietet. 2021 trat er die Ausbildung zum Immobilientreuhänder an und war auf der Suche nach einem Vorbereitungskurs für die Befähigungsprüfung.

Da er Vollzeit als kaufmännischer Leiter tätig war, war es ihm nicht möglich die Abendkurse anderer institutionelle Anbieter zu besuchen – die Lehrgänge verlangten Präsenz vor Ort. Was zum Problem wurde, da es überall sonst, nur nicht in der Steiermark ein solches Angebot gab.

Also fand Strohriegl einen Online-Kurs eines Wiener Anbieters und bemerkte eine Sache. Die Form des Vortrags und starre Kurszeiten waren nicht mehr zeitgemäß, so sein Gefühl.

“In Zeiten wie diesen, muss man das didaktisch besser und flexibler gestalten können”, erinnert er sich an seine damaligen Gedanken. Aus diesen Überlegungen erwuchs langsam die erste Idee, eine derartige Prüfungsvorbereitung in Zukunft selbst anzubieten und zeitunabhängig auszugestalten.

Netflix des Immobilienlernens

Ende 2021 war die Befähigung vollbracht und Strohriegl begann damit, essentielle Fragen und Lernmaterialen selbständig zu sammeln und einen Kurs zu entwickeln. So gab es für eduard 2022 den Kickoff.

“Unsere Idee war es, den Kurs als Streaming-Angebot anzubieten, als On-Demand-Vorbereitung”, erklärt der Founder. “Konkret eine Art ‘Netflix des Immobilienlernens’ zu entwickeln.”

So fanden er und sein Co-Founder Michael Taschner – mit dem er bereits die Immobilienfirma zweiraum Immobilien GmbH gegründet hatte – für jeden Fachbereich Experten aus der Praxis (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare) und konnten im November 2023 die ersten Kurse anbieten.

Fünf Säulen und eine Klage

Das e-learning-Modell von eduard besteht aus fünf Säulen: einer Quiz-App, umfassenden Lernunterlagen, einer aufgebauten Community, Branchen-Experten und Videos. Das Ziel dabei war eine ständige Verfügbarkeit der Streaming-Inhalte, Austausch mit der Community, Nutzung digitaler Lernkarten, sowie Live-Fragestunden und direkter Zugang zur Expertise der Profis.

Soweit stand alles und mit Anfang November 2023 ging man schlussendlich mit der Plattform live. Ein paar Wochen danach, kam jedoch die erste Abmahnung von einem Mitbewerber, der nicht genannt werden soll, der Redaktion aber bekannt ist.

Es war genau jener Online-Anbieter, bei dem Strohriegl seine Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung absolviert hatte und der dem Gründer-Duo nun vorwarf, schmarotzerisch dessen Inhalte kopiert zu haben.

“Wir haben gute zwei Jahre in die Entwicklung der Kursunterlagen hineingesteckt, mehrere tausend Stunden investiert und waren uns nie einer Schuld bewusst”, sagt Strohriegl.

Urheberrecht verletzt?

Am Karfreitag des heurigen Jahres (29. März) folgte dann die Zustellung der Klage in Form von zwei Paketen mit insgesamt 1.000-seitiger Argumentation, warum eduard das Urheberrecht verletzt haben sollte.

Laut der WKO heißt es dazu: “Nicht alles was kreativ und geldwert ist, wird durch das Urheberrecht geschützt, wie z.B. Erfindungen, die in der Regel durch das Patentrecht geschützt werden. Nicht geschützt werden aber abstrakte Ideen, also z.B. eine Geschäftsidee, Werbeideen oder die Idee für ein Computerprogramm. Nur die konkrete Ausgestaltung kann geschützt sein und darf daher nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers übernommen werden.”

Und weiter: “Auch die Rechtsprechung gewährt Geschäftsideen keinen Schutz durch das Lauterkeitsrecht mit folgender Begründung: Jeder muss die Ergebnisse seiner Arbeit, mag er sie mit noch so viel Mühe und Kosten erreicht haben, der Allgemeinheit im Interesse des Fortschrittes zur Verfügung stellen, soweit kein Sonderrechtsschutz besteht. Sein Vorteil im Wettbewerb liegt in dem natürlichen Vorsprung, den er vor seinen Mitbewerbern dadurch gewinnt, dass sie ihn erst wieder durch ihre nachahmende Leistung ausgleichen müssen, was keineswegs immer so einfach ist und oftmals ebenfalls Mühe und Kosten erfordert.”

Skurrile Vorwürfe

Mit Mühen und Kosten musste sich auch der Founder befassen. Es kostete Strohriegl gute zwei Monate an intensiver Arbeit, in denen er sich mit Rechtsanwälten beriet und Seite für Seite Gegenbeweise erbrachte, um gegen die einstweilige Verfügung anzugehen.

Die erste Verhandlung fand dann im Mai statt und die Verfügung wurde schlussendlich nach teilweise “skurrilen Vorwürfen”, wie Strohriegl sie nennt, abgewiesen.

“Der Kläger hat sogar behauptet, dass allgemeine Fragestellungen wie ‘was ist ein Mietvertrag’ sein Werk wären und wir uns daraus bedient hätten”, erinnert sich der Founder. “Es war absurd und hat am Ende viel Zeit und Geld gekostet, denn man bekommt nur die tariflichen Kosten ersetzt, nicht aber die Anwaltsstunden.”

Im Juni gab es sogar ein Vergleichsangebot, das das Gründer-Duo ablehnte – der Kläger bot an, die Klage zurückzuziehen, wenn man die eigenen Kosten übernimmt.

eduard wich nicht zurück

“Wir wollten keinen Millimeter zurückweichen und haben erklärt, dass wir gerne ins Hauptverfahren gehen. Mitte September zog der Kläger seine Klage unter Anspruchsverzicht zurück und trägt nun alle Kosten selbst, die tariflich entstanden sind. Dies war eine große Belastung und eine große Hürde, die wir als Gründer in der Frühphase unseres Startups durchmachen mussten.”

Nun aber ist man dabei, weitere Kurse zu entwickeln, verfügt über 150 aktive User:innen und merkt eine steigende Tendenz was “word of mouth” betrifft.

Mittelfristig möchte eduard sein Kurs-Angebot weiter ausbauen und sich in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Steuern platzieren und wie Strohriegl sagt: “in Österreich führender Anbieter im Bereich Online-Ausbildungen werden.”

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