24.09.2024
FASHION

Under the Hours: Wiener Startup präsentiert Unterwäschen-Kollektion aus Milch

Das Wiener Startup "Under the Hours" wird Anfang Oktober seine erste Lingerie und Loungewear-Kollektion im Rahmen eines Pop-Ups vorstellen. Der Stoff besteht zu 100 Prozent aus Milchfasern. Gründerin und Designerin Mona Heiß hat uns mehr über die Gründungsgeschichte und Idee hinter dem außergewöhnlichen Stoff erzählt.
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(c) Under the Hours

Die Modeindustrie hat einen erheblichen Einfluss auf die Umwelt. Insbesondere synthetische Fasern wie Polyester tragen zur Verschmutzung der Ozeane durch Mikroplastik bei. Mittlerweile gibt es aber bereits alternative Möglichkeiten, um die den ökologischen Fußabdruck in der Modeindustrie zu reduzieren. Eine davon umfasst den Einsatz von Milchfasern. Sie wird aus Milchproteinen gewonnen, die aus überschüssiger oder unbrauchbarer Milch stammen, was gleichzeitig Lebensmittelabfälle reduziert.

Wie es zur Gründung von Under the Hours kam

In Österreich beschäftigt sich seit 2021 Mona Heiß intensiv mit der Ressource Milchprotein. Heiß stellt die Stoffe für „Under the Hours“ nicht selbst her, sondern bezieht sie von spezialisierten Lieferanten. „Um Stoffe aus innovativen Materialien wie Milchfasern herzustellen, bräuchte man eine riesige Fabrik und spezialisierte Maschinen,“ erklärt die Gründerin. Stattdessen arbeitet sie mit technischen Partnern in London und Lieferanten aus Europa zusammen, die sich auf die Herstellung nachhaltiger Textilien spezialisiert haben.

(c) Under the Hours

Die Idee zu „Under the Hours“ entstand aus einem persönlichen Bedürfnis von Heiß. Als sogenannte „Petite-Frau“ fand sie es frustrierend, keine passende Unterwäsche in ihrer Größe zu finden, die gleichzeitig ihren Ansprüchen an Komfort, Stil und Nachhaltigkeit gerecht wurde.

Zusätzlich dazu entschied sie sich nach dem Film „Plastic Planet“, komplett auf Kunstfasern zu verzichten und stattdessen nur noch natürliche Materialien zu tragen. „Ich wollte Unterwäsche, die nicht nur gut aussieht, sondern sich auch gut anfühlt und umweltfreundlich ist“, so Heiß. Da der Markt dafür jedoch wenig zu bieten hatte, nahm sie die Sache selbst in die Hand und begann, eigene Lingerie zu nähen. Diese erste Erfahrung weckte ihre Leidenschaft, eine Marke zu schaffen, die modische Lingerie aus nachhaltigen Materialien wie Milchfasern herstellt – und so wurde die Idee für „Under the Hours“ geboren.

Neben ihrer Tätigkeit bei „Under the Hours“ ist Heiß auch als Co-Founderin beim Startup „Freundeskreis“ aktiv, das sich auf auf die Produktion von veganen Käse spezialisiert hat. Dort bringt sie ihre Expertise im Bereich Marketing ein. Mehr über das Startup Freundeskreis könnt ihr auch hier nachlesen.

Finanzierung des Unternehmens

In Bezug auf das Wachstums möchte das Startup bewusst auf ein organisches Wachstum setzten. „Wir haben uns entschieden, aktuell kein externes Kapital von Investoren aufzunehmen,“ so Heiß. „Ich habe als Gründerin die Erfahrung gemacht, dass es besonders für Frauen schwierig ist, Investoren für ein Nischenprodukt wie nachhaltige Lingerie zu gewinnen.“ Für die Zukunft ist die Gründerin jedoch offen für strategische Partnerschaften, vor allem mit potenziellen Partnern die auch Know-how in die Firma einbringen können.

(c) Under the Hours

Bisher konnte das Unternehmen durch verschiedene Förderprogramme wie den aws-First-Inkubator und die Wirtschaftsagentur Creative Pioneer Unterstützung erhalten. Auch beim Greenstart-Wettbewerb schaffte es „Under the Hours“ unter die Top 10, was zusätzliche Sichtbarkeit und wertvolles Netzwerk brachte. Die ersten Kollektionen wurden zudem über Cashflow finanziert, was es dem Startup ermöglicht, flexibel zu bleiben und die volle Kontrolle über die Ausrichtung des Unternehmens zu behalten.

Vorstellung der neuen Kollektion

Vom 4. bis 7. Oktober präsentiert das Startup nun seine erste Lingerie- und Loungewear-Kollektion im Rahmen eines Pop-ups im Kunstraum Feller in der Kaiserstraße 54. Die aus Milchfasern hergestellten Modelle sind laut der Gründerin geruchsneutral, atmungsaktiv und besonders hautverträglich. „Sie bieten ein unvergleichlich angenehmes Tragegefühl und sind gleichzeitig umweltfreundlich“, so die Gründerin. Während der Präsentation wird Heiß täglich von 17:00 bis 20:00 Uhr vor Ort sein, um alle Fragen zur Kollektion zu beantworten und die Besucher persönlich zu beraten.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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