15.07.2025
KSV1870-STATISTIK

„Unbeherrschbare Umstände“ nur in wenigen Fällen Insolvenzursache

In einer genauen Aufschlüsselung der Ursachen für Firmeninsolvenzen im Vorjahr, zeigt der Kreditschutzverband KSV1870: Der Großteil der Pleiten ist auf Kompetenzprobleme im Management zurückführen.
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(c) Adobe Stock

„Ich hab’s verbockt“ – dieser Satz geht wohl jedem schwer über die Lippen. Auch im Zusammenhang mit Unternehmensinsolvenzen hört man ihn selten – die bekanntermaßen schwach ausgeprägte Fehlerkultur in Österreich trägt gewiss ihren Teil dazu bei. Managementfehler werden immer wieder anderen unterstellt, selber will man sie aber nicht begangen haben. Stattdessen finden sich im Normalfall eine Reihe äußerer Umstände, die für die Zahlungsunfähigkeit verantwortlich gemacht werden können.

„Unbeherrschbare Umstände“ und „externe Faktoren“ nur für kleinen Teil der Insolvenzen verantwortlich

Doch folgt man einer aktuellen statistischen Aufschlüsselung des Kreditschutzverbands KSV1870 für das Jahr 2024, sind diese äußeren Faktoren doch nur in vergleichsweise wenigen Fällen Hauptgrund für die Insolvenz. So waren „unbeherrschbare Umstände“ wie etwa Naturkatastrophen oder auch Unglücksfälle im persönlichen Umfeld 2024 nur in 11,2 Prozent der Fälle ausschlaggebend für Firmenpleiten in Österreich (genaue Aufschlüsselung in der Tabelle unten). Der Wert ist deutlich geringer als in den Vorjahren mit Corona-Pandemie und multiplen Krisen – im Jahr 2022 war er gar bei 28 Prozent gelegen.

Auch „externe Vorkommnisse“ wie die Insolvenz von Kunden oder Zulieferern oder Zinsänderungen und die Einführung von Verboten waren 2024 nur für fünf Prozent der Insolvenzen zu verantworten – ein Plus um 2,3 Prozentpunkte im Vergleich zu 2023.

„Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommt es auf die fachliche Kompetenz im Management an“

Der Rest der Fälle – also nicht weniger als 83,8 Prozent – sind laut KSV1870 auf die eine oder andere Weise auf Kompetenzprobleme im Management und auf Fehler bereits bei der Gründung zurückzuführen. Dabei räumt der Verband ein, dass die „schwächelnde Geschäftslage und eine maximal durchschnittliche Auftragslage in Kombination mit dem anhaltend hohen Kostenniveau“ durchaus für die wirtschaftlichen Turbulenzen vieler Unternehmen verantwortlich sind.

Aber: „Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommt es auf die fachliche Kompetenz im Management an. Insbesondere die Fähigkeit, auf komplexe Problemstellungen zu reagieren, ist gefragt. Das Anforderungsprofil an das Top-Management ist in Zeiten multipler Krisen ohne Zweifel hoch und dem konnten viele nicht entsprechen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

„Es fehlt das Handwerkszeug“

Entsprechend sieht der Experte auch einen Faktor, der vor allem bei Startup-Insolvenzen (siehe brutkasten-Berichterstattung) immer wieder als ausschlaggebender Grund genannt wird, als Management-Problem: mangelnde Finanzierung. „Schwächen bei Finanzierung/Liquidität/Forderungsbetreibung“ waren laut Statistik für 13,4 Prozent der Pleiten 2024 verantwortlich. Sie machen gemeinsam mit weiteren Faktoren den größten Block „operative Ursachen“ mit 42,3 Prozent aus.

„Bei vier von zehn Firmenpleiten werden mangelhaft gelöste Aufgaben im ‚daily business‘ zur Hauptursache für den finanziellen Kollaps. Es fehlt das Handwerkszeug“, meint Götze. „Absatz, Kosten, Finanzierungsschwächen und mangelnde systematische Planung/Controlling sind jene Knackpunkte, die dazu führen, dass der Fortbetrieb aufgrund mangelnder Liquidität nicht mehr sichergestellt werden kann. Hinzu kommt, dass häufig auch das notwendige Kapital fehlt, um Projekte zu finanzieren, die für eine erfolgreiche Zukunft essenziell wären.“

„Fehlen jedweder Eignung, ein Unternehmen zu gründen“ bei 4,9 Prozent

Im Block der „strategischen Ursachen“ (11,5 Prozent) sticht der Unterpunkt „mangelhafte Antwort auf Marktveränderungen – Inaktivität der Unternehmensleitung“ mit 8,5 Prozent aller Pleiten hervor. „Persönliches Verschulden bzw. Fahrlässigkeit“, darunter die Vernachlässigung der Geschäftsführung, aber auch strafbare Handlungen, ist für immerhin zehn Prozent aller Insolvenz-Fälle ausschlaggebend.

Nicht weniger als 20 Prozent der Pleiten sind schließlich auf Fehler bereits bei der Gründung zurückzuführen. „Fehlendes Know-how zu Branche oder Betriebswirtschaft; Unerfahrenheit“ ist hier mit 10,5 Prozent der größte Unterpunkt, der wohl auch im Fall von Startup-Insolvenzen immer wieder schlagend wird. In nicht weniger als 4,9 Prozent aller Insolvenzfälle attestiert der KSV1870 gar das „Fehlen jedweder Eignung, ein Unternehmen zu gründen“.

Insolvenzursachen bei Unternehmen 2024 im Detail:

20232024
Operative Ursachen37,1 %42,3 %
Fehler in der Auswahl oder Führung der Mitarbeiter0,8 %0,6 %
Absatzschwächen (Werbung – Vertrieb – Kalkulation)9,7 %11,7 %
Schlechte Kostenstruktur durch Mangel in der Organisation8,9 %6,4 %
Schwächen bei Finanzierung/Liquidität/Forderungsbetreibung8,8 %13,4 %
Schwächen bei Planung/mangelndes Controlling8,9 %10,2 %
Gründungsfehler20,5 %20,0 %
Zu wenig Eigenkapital bei der Gründung4,5 %4,6 %
Fehlendes Know-how zu Branche oder Betriebswirtschaft; Unerfahrenheit11,2 %10,5 %
Fehlen jedweder Eignung, ein Unternehmen zu gründen4,8 %4,9 %
Strategische Ursachen9,6 %11,5 %
Mangelhafte Antwort auf Marktveränderungen – Inaktivität der Unternehmensleitung7,0 %8,5 %
Überzogene Expansion / Investitionen1,8 %2,0 %
Streit unter Gesellschaftern / Betriebsleitern0,8 %1,0 %
Unbeherrschbare Umstände19,0 %11,2 %
Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Terrorismus, Pandemien13,4 %6,4 %
Krankheit; Probleme oder Unglücksfälle im persönlichen Umfeld5,6 %4,8 %
Persönliches Verschulden bzw. Fahrlässigkeit11,1 %10,0 %
Vernachlässigung der Geschäftsführung6,1 %5,2 %
Zu hohe Entnahmen/Einlagenrückgewähr1,2 %1,3 %
Spekulation ohne betriebliche Veranlassung0,1 %0,3 %
Strafbare Handlungen3,7 %3,2 %
Externe Vorkommnisse2,7 %5,0 %
Plötzliche Änderungen des Finanzierungsrahmens (z.B. Zinsniveau)0,6 %3,1 %
Plötzliche rechtliche Änderungen (Verbote/Embargo)0,4 %0,1 %
Insolvenz von Abnehmern oder Lieferanten1,7 %1,8 %
© KSV1870
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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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