15.07.2025
KSV1870-STATISTIK

„Unbeherrschbare Umstände“ nur in wenigen Fällen Insolvenzursache

In einer genauen Aufschlüsselung der Ursachen für Firmeninsolvenzen im Vorjahr, zeigt der Kreditschutzverband KSV1870: Der Großteil der Pleiten ist auf Kompetenzprobleme im Management zurückführen.
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(c) Adobe Stock

„Ich hab’s verbockt“ – dieser Satz geht wohl jedem schwer über die Lippen. Auch im Zusammenhang mit Unternehmensinsolvenzen hört man ihn selten – die bekanntermaßen schwach ausgeprägte Fehlerkultur in Österreich trägt gewiss ihren Teil dazu bei. Managementfehler werden immer wieder anderen unterstellt, selber will man sie aber nicht begangen haben. Stattdessen finden sich im Normalfall eine Reihe äußerer Umstände, die für die Zahlungsunfähigkeit verantwortlich gemacht werden können.

„Unbeherrschbare Umstände“ und „externe Faktoren“ nur für kleinen Teil der Insolvenzen verantwortlich

Doch folgt man einer aktuellen statistischen Aufschlüsselung des Kreditschutzverbands KSV1870 für das Jahr 2024, sind diese äußeren Faktoren doch nur in vergleichsweise wenigen Fällen Hauptgrund für die Insolvenz. So waren „unbeherrschbare Umstände“ wie etwa Naturkatastrophen oder auch Unglücksfälle im persönlichen Umfeld 2024 nur in 11,2 Prozent der Fälle ausschlaggebend für Firmenpleiten in Österreich (genaue Aufschlüsselung in der Tabelle unten). Der Wert ist deutlich geringer als in den Vorjahren mit Corona-Pandemie und multiplen Krisen – im Jahr 2022 war er gar bei 28 Prozent gelegen.

Auch „externe Vorkommnisse“ wie die Insolvenz von Kunden oder Zulieferern oder Zinsänderungen und die Einführung von Verboten waren 2024 nur für fünf Prozent der Insolvenzen zu verantworten – ein Plus um 2,3 Prozentpunkte im Vergleich zu 2023.

„Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommt es auf die fachliche Kompetenz im Management an“

Der Rest der Fälle – also nicht weniger als 83,8 Prozent – sind laut KSV1870 auf die eine oder andere Weise auf Kompetenzprobleme im Management und auf Fehler bereits bei der Gründung zurückzuführen. Dabei räumt der Verband ein, dass die „schwächelnde Geschäftslage und eine maximal durchschnittliche Auftragslage in Kombination mit dem anhaltend hohen Kostenniveau“ durchaus für die wirtschaftlichen Turbulenzen vieler Unternehmen verantwortlich sind.

Aber: „Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommt es auf die fachliche Kompetenz im Management an. Insbesondere die Fähigkeit, auf komplexe Problemstellungen zu reagieren, ist gefragt. Das Anforderungsprofil an das Top-Management ist in Zeiten multipler Krisen ohne Zweifel hoch und dem konnten viele nicht entsprechen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

„Es fehlt das Handwerkszeug“

Entsprechend sieht der Experte auch einen Faktor, der vor allem bei Startup-Insolvenzen (siehe brutkasten-Berichterstattung) immer wieder als ausschlaggebender Grund genannt wird, als Management-Problem: mangelnde Finanzierung. „Schwächen bei Finanzierung/Liquidität/Forderungsbetreibung“ waren laut Statistik für 13,4 Prozent der Pleiten 2024 verantwortlich. Sie machen gemeinsam mit weiteren Faktoren den größten Block „operative Ursachen“ mit 42,3 Prozent aus.

„Bei vier von zehn Firmenpleiten werden mangelhaft gelöste Aufgaben im ‚daily business‘ zur Hauptursache für den finanziellen Kollaps. Es fehlt das Handwerkszeug“, meint Götze. „Absatz, Kosten, Finanzierungsschwächen und mangelnde systematische Planung/Controlling sind jene Knackpunkte, die dazu führen, dass der Fortbetrieb aufgrund mangelnder Liquidität nicht mehr sichergestellt werden kann. Hinzu kommt, dass häufig auch das notwendige Kapital fehlt, um Projekte zu finanzieren, die für eine erfolgreiche Zukunft essenziell wären.“

„Fehlen jedweder Eignung, ein Unternehmen zu gründen“ bei 4,9 Prozent

Im Block der „strategischen Ursachen“ (11,5 Prozent) sticht der Unterpunkt „mangelhafte Antwort auf Marktveränderungen – Inaktivität der Unternehmensleitung“ mit 8,5 Prozent aller Pleiten hervor. „Persönliches Verschulden bzw. Fahrlässigkeit“, darunter die Vernachlässigung der Geschäftsführung, aber auch strafbare Handlungen, ist für immerhin zehn Prozent aller Insolvenz-Fälle ausschlaggebend.

Nicht weniger als 20 Prozent der Pleiten sind schließlich auf Fehler bereits bei der Gründung zurückzuführen. „Fehlendes Know-how zu Branche oder Betriebswirtschaft; Unerfahrenheit“ ist hier mit 10,5 Prozent der größte Unterpunkt, der wohl auch im Fall von Startup-Insolvenzen immer wieder schlagend wird. In nicht weniger als 4,9 Prozent aller Insolvenzfälle attestiert der KSV1870 gar das „Fehlen jedweder Eignung, ein Unternehmen zu gründen“.

Insolvenzursachen bei Unternehmen 2024 im Detail:

20232024
Operative Ursachen37,1 %42,3 %
Fehler in der Auswahl oder Führung der Mitarbeiter0,8 %0,6 %
Absatzschwächen (Werbung – Vertrieb – Kalkulation)9,7 %11,7 %
Schlechte Kostenstruktur durch Mangel in der Organisation8,9 %6,4 %
Schwächen bei Finanzierung/Liquidität/Forderungsbetreibung8,8 %13,4 %
Schwächen bei Planung/mangelndes Controlling8,9 %10,2 %
Gründungsfehler20,5 %20,0 %
Zu wenig Eigenkapital bei der Gründung4,5 %4,6 %
Fehlendes Know-how zu Branche oder Betriebswirtschaft; Unerfahrenheit11,2 %10,5 %
Fehlen jedweder Eignung, ein Unternehmen zu gründen4,8 %4,9 %
Strategische Ursachen9,6 %11,5 %
Mangelhafte Antwort auf Marktveränderungen – Inaktivität der Unternehmensleitung7,0 %8,5 %
Überzogene Expansion / Investitionen1,8 %2,0 %
Streit unter Gesellschaftern / Betriebsleitern0,8 %1,0 %
Unbeherrschbare Umstände19,0 %11,2 %
Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Terrorismus, Pandemien13,4 %6,4 %
Krankheit; Probleme oder Unglücksfälle im persönlichen Umfeld5,6 %4,8 %
Persönliches Verschulden bzw. Fahrlässigkeit11,1 %10,0 %
Vernachlässigung der Geschäftsführung6,1 %5,2 %
Zu hohe Entnahmen/Einlagenrückgewähr1,2 %1,3 %
Spekulation ohne betriebliche Veranlassung0,1 %0,3 %
Strafbare Handlungen3,7 %3,2 %
Externe Vorkommnisse2,7 %5,0 %
Plötzliche Änderungen des Finanzierungsrahmens (z.B. Zinsniveau)0,6 %3,1 %
Plötzliche rechtliche Änderungen (Verbote/Embargo)0,4 %0,1 %
Insolvenz von Abnehmern oder Lieferanten1,7 %1,8 %
© KSV1870
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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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