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„Ich hab’s verbockt“ – dieser Satz geht wohl jedem schwer über die Lippen. Auch im Zusammenhang mit Unternehmensinsolvenzen hört man ihn selten – die bekanntermaßen schwach ausgeprägte Fehlerkultur in Österreich trägt gewiss ihren Teil dazu bei. Managementfehler werden immer wieder anderen unterstellt, selber will man sie aber nicht begangen haben. Stattdessen finden sich im Normalfall eine Reihe äußerer Umstände, die für die Zahlungsunfähigkeit verantwortlich gemacht werden können.
„Unbeherrschbare Umstände“ und „externe Faktoren“ nur für kleinen Teil der Insolvenzen verantwortlich
Doch folgt man einer aktuellen statistischen Aufschlüsselung des Kreditschutzverbands KSV1870 für das Jahr 2024, sind diese äußeren Faktoren doch nur in vergleichsweise wenigen Fällen Hauptgrund für die Insolvenz. So waren „unbeherrschbare Umstände“ wie etwa Naturkatastrophen oder auch Unglücksfälle im persönlichen Umfeld 2024 nur in 11,2 Prozent der Fälle ausschlaggebend für Firmenpleiten in Österreich (genaue Aufschlüsselung in der Tabelle unten). Der Wert ist deutlich geringer als in den Vorjahren mit Corona-Pandemie und multiplen Krisen – im Jahr 2022 war er gar bei 28 Prozent gelegen.
Auch „externe Vorkommnisse“ wie die Insolvenz von Kunden oder Zulieferern oder Zinsänderungen und die Einführung von Verboten waren 2024 nur für fünf Prozent der Insolvenzen zu verantworten – ein Plus um 2,3 Prozentpunkte im Vergleich zu 2023.
„Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommt es auf die fachliche Kompetenz im Management an“
Der Rest der Fälle – also nicht weniger als 83,8 Prozent – sind laut KSV1870 auf die eine oder andere Weise auf Kompetenzprobleme im Management und auf Fehler bereits bei der Gründung zurückzuführen. Dabei räumt der Verband ein, dass die „schwächelnde Geschäftslage und eine maximal durchschnittliche Auftragslage in Kombination mit dem anhaltend hohen Kostenniveau“ durchaus für die wirtschaftlichen Turbulenzen vieler Unternehmen verantwortlich sind.
Aber: „Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommt es auf die fachliche Kompetenz im Management an. Insbesondere die Fähigkeit, auf komplexe Problemstellungen zu reagieren, ist gefragt. Das Anforderungsprofil an das Top-Management ist in Zeiten multipler Krisen ohne Zweifel hoch und dem konnten viele nicht entsprechen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.
„Es fehlt das Handwerkszeug“
Entsprechend sieht der Experte auch einen Faktor, der vor allem bei Startup-Insolvenzen (siehe brutkasten-Berichterstattung) immer wieder als ausschlaggebender Grund genannt wird, als Management-Problem: mangelnde Finanzierung. „Schwächen bei Finanzierung/Liquidität/Forderungsbetreibung“ waren laut Statistik für 13,4 Prozent der Pleiten 2024 verantwortlich. Sie machen gemeinsam mit weiteren Faktoren den größten Block „operative Ursachen“ mit 42,3 Prozent aus.
„Bei vier von zehn Firmenpleiten werden mangelhaft gelöste Aufgaben im ‚daily business‘ zur Hauptursache für den finanziellen Kollaps. Es fehlt das Handwerkszeug“, meint Götze. „Absatz, Kosten, Finanzierungsschwächen und mangelnde systematische Planung/Controlling sind jene Knackpunkte, die dazu führen, dass der Fortbetrieb aufgrund mangelnder Liquidität nicht mehr sichergestellt werden kann. Hinzu kommt, dass häufig auch das notwendige Kapital fehlt, um Projekte zu finanzieren, die für eine erfolgreiche Zukunft essenziell wären.“
„Fehlen jedweder Eignung, ein Unternehmen zu gründen“ bei 4,9 Prozent
Im Block der „strategischen Ursachen“ (11,5 Prozent) sticht der Unterpunkt „mangelhafte Antwort auf Marktveränderungen – Inaktivität der Unternehmensleitung“ mit 8,5 Prozent aller Pleiten hervor. „Persönliches Verschulden bzw. Fahrlässigkeit“, darunter die Vernachlässigung der Geschäftsführung, aber auch strafbare Handlungen, ist für immerhin zehn Prozent aller Insolvenz-Fälle ausschlaggebend.
Nicht weniger als 20 Prozent der Pleiten sind schließlich auf Fehler bereits bei der Gründung zurückzuführen. „Fehlendes Know-how zu Branche oder Betriebswirtschaft; Unerfahrenheit“ ist hier mit 10,5 Prozent der größte Unterpunkt, der wohl auch im Fall von Startup-Insolvenzen immer wieder schlagend wird. In nicht weniger als 4,9 Prozent aller Insolvenzfälle attestiert der KSV1870 gar das „Fehlen jedweder Eignung, ein Unternehmen zu gründen“.
Insolvenzursachen bei Unternehmen 2024 im Detail:
| 2023 | 2024 | |
| Operative Ursachen | 37,1 % | 42,3 % |
| Fehler in der Auswahl oder Führung der Mitarbeiter | 0,8 % | 0,6 % |
| Absatzschwächen (Werbung – Vertrieb – Kalkulation) | 9,7 % | 11,7 % |
| Schlechte Kostenstruktur durch Mangel in der Organisation | 8,9 % | 6,4 % |
| Schwächen bei Finanzierung/Liquidität/Forderungsbetreibung | 8,8 % | 13,4 % |
| Schwächen bei Planung/mangelndes Controlling | 8,9 % | 10,2 % |
| Gründungsfehler | 20,5 % | 20,0 % |
| Zu wenig Eigenkapital bei der Gründung | 4,5 % | 4,6 % |
| Fehlendes Know-how zu Branche oder Betriebswirtschaft; Unerfahrenheit | 11,2 % | 10,5 % |
| Fehlen jedweder Eignung, ein Unternehmen zu gründen | 4,8 % | 4,9 % |
| Strategische Ursachen | 9,6 % | 11,5 % |
| Mangelhafte Antwort auf Marktveränderungen – Inaktivität der Unternehmensleitung | 7,0 % | 8,5 % |
| Überzogene Expansion / Investitionen | 1,8 % | 2,0 % |
| Streit unter Gesellschaftern / Betriebsleitern | 0,8 % | 1,0 % |
| Unbeherrschbare Umstände | 19,0 % | 11,2 % |
| Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Terrorismus, Pandemien | 13,4 % | 6,4 % |
| Krankheit; Probleme oder Unglücksfälle im persönlichen Umfeld | 5,6 % | 4,8 % |
| Persönliches Verschulden bzw. Fahrlässigkeit | 11,1 % | 10,0 % |
| Vernachlässigung der Geschäftsführung | 6,1 % | 5,2 % |
| Zu hohe Entnahmen/Einlagenrückgewähr | 1,2 % | 1,3 % |
| Spekulation ohne betriebliche Veranlassung | 0,1 % | 0,3 % |
| Strafbare Handlungen | 3,7 % | 3,2 % |
| Externe Vorkommnisse | 2,7 % | 5,0 % |
| Plötzliche Änderungen des Finanzierungsrahmens (z.B. Zinsniveau) | 0,6 % | 3,1 % |
| Plötzliche rechtliche Änderungen (Verbote/Embargo) | 0,4 % | 0,1 % |
| Insolvenz von Abnehmern oder Lieferanten | 1,7 % | 1,8 % |





