09.11.2020

Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

Die österreichische Bundesregierung präsentierte vergangenen Freitag die Details zur Corona-Hilfsmaßnahme des sogenannten "Umsatzersatzes". Auch Startups, die erst dieses Jahr gegründet wurden, sind anspruchsberechtigt.
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Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz. Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.

Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vorjahresumsatz im November 2019. Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online möglich.

Wie das österreichische Bundesministerium für Finanzen am Montag gegenüber dem brutkasten bestätigte, wurden bis heute Vormittag mehr als 8000 Anträge eingereicht. Alleine am Freitag sollen laut dem Ministerium innerhalb der ersten Stunde mehr als 2.000 Anträge eingelangt sein.

Umsatzersatz: Was ist mit Neugründungen?

Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2019 vorweisbar ist.

Das Finanzministerium antwortet auf diese Frage wie folgt: Die Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Jahr 2020 wird durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Das Unternehmen muss vor dem 1.11.2020 gegründet worden sein.

Was ist, wenn für den Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze vorliegen?

Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an. Sofern dies der Fall ist, wird den betroffenen Unternehmen der Minimalbetrag von 2300 Euro ausgezalht.

Reminder: Vom 6. November 2020 bis 15. Dezember 2020 kann der Umsatzersatz via FinanzOnline – vom Unternehmer selbst oder dessen Steuerberater beantragt werden. Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die eine Tätigkeit gemäß der ÖNACE-Aufstellung ausüben anspruchsberechtigt – alle weiteren Fragen findet ihr hier.


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Michael Krebs, CEO von HeartBeat.bio. | Foto: HeartBeat.bio.

2023 holte sich das Wiener BioTech HeartBeat.bio, das 2021 gegründet wurde und im Vienna Biocenter ansässig ist, ein 4,5-Millionen-Euro-Investment im Rahmen einer Pre-Series-A-Runde – brutkasten berichtete.

Im Vorjahr folgte eine Forschungskooperation mit dem Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim, mit dem Ziel gentherapeutische Behandlungen für genetisch bedingte Kardiomyopathien zu entwickeln. Nun kooperiert man mit dem schwedischen Genomikunternehmen CubaseBio, das 3D-Spatial-Transkriptomik-Technologien entwickelt, um einen Hochdurchsatz-3D-Spatial-Profiling-Ansatz für myokardiale Fibrose zu entwickeln und um die Wirkstoffforschung bei Herzinsuffizienz zu steigern.

HeartBeat.bio erhält von der FFG nationale Förderung

Die Partner erhalten dafür rund eine Million Euro an Förderung im Rahmen des Calls 10 des Eurostars-Programms für ihr gemeinsames Projekt „Fibrosis Analysis in Cardioids via Transcriptomic Spatial-mapping in 3D“ (FACTS-3D).

Die nationale Förderung erfolgt durch Vinnova (Schwedens Innovationsagentur) und die österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), mit Ko-Finanzierung durch die Europäische Union im Rahmen von Horizon Europe.

Das Projekt verbindet die firmeneigene Cardioid-Technologie von HeartBeat.bio mit der 3D-Spatial-Transkriptomik-Plattform von CubaseBio, um einen skalierbaren Ansatz zur Analyse der molekularen und zellulären Mechanismen hinter myokardialer Fibrose zu entwickeln.

64 Millionen Menschen von Herzinsuffizienz betroffen

Trotz bedeutender Fortschritte in der kardiovaskulären Forschung bleibt die Entwicklung neuer Therapien gegen Herzinsuffizienz eine Herausforderung. Weltweit sind mehr als 64 Millionen Menschen von Herzinsuffizienz betroffen, was eine große und wachsende globale Gesundheitsbelastung darstelle, heißt es per Aussendung. Herkömmliche präklinische Werkzeuge wie Tiermodelle und 2D-Zellkulturen könnten die Komplexität der menschlichen Biologie, zellulärer Interaktionen und der räumlichen Organisation zugrundeliegender Herzerkrankungen häufig nicht vollständig abbilden.

FACTS-3D soll genau hier ansetzen: Das Projekt verbindet menschliche Herzorganoide, die die Biologie des Herzens realitätsnah abbilden, mit einer 3D-Spatial-Transkriptomik-Methode, die viele Proben gleichzeitig auswerten kann. Zur Erklärung: Bisherige Verfahren zur räumlichen Genanalyse funktionieren nur bei dünnen, flach geschnittenen Gewebeproben. Für die Untersuchung von Organoiden, die dreidimensionale Struktur besitzen, sind sie deshalb kaum brauchbar, und schon gar nicht, wenn viele Proben zügig analysiert werden sollen. Die 3D-Technologie von CubaseBio umgeht dieses Problem: Sie lässt sich direkt in gängigen Labor-Plattenformaten mit 96 oder 384 Vertiefungen einsetzen. Dadurch kann das Projekt die Herzorganoide von HeartBeat.bio erstmals in ihrer vollständigen, dreidimensionalen Struktur untersuchen, statt sie in dünne Scheiben zerlegen zu müssen.

Dieser Ansatz sei besonders wichtig für die Erforschung von Herzmuskel-Vernarbung (Fibrose), einem Prozess, der zum krankhaften Umbau des Herzens beiträgt und bei vielen Formen von Herzinsuffizienz eine Rolle spielt. Indem die Partner sichtbar machen, welche Gene in welchen Zellen des intakten 3D-Herzgewebes aktiv sind, wollen sie herausfinden, wie die Erkrankung entsteht, wie das Gewebe auf Behandlungen reagiert und wo neue Ansatzpunkte für Medikamente liegen könnten.

Neue Mechanismen

„Das FACTS-3D-Projekt bringt zwei hochgradig komplementäre Technologien zusammen, um eine der zentralen Herausforderungen der kardiovaskulären Wirkstoffforschung anzugehen: das Verständnis der Krankheitsbiologie in einem physiologisch relevanten menschlichen Kontext bei gleichzeitigem Erhalt der räumlichen Informationen, die für komplexe kardiale Phänotypen essenziell sind. Für HeartBeat.bio stellt diese Kooperation einen wichtigen Schritt dar, Cardioide nicht nur für die phänotypische Wirkstoffforschung zu nutzen, sondern auch um neue Mechanismen und Zielstrukturen für Herzinsuffizienz zu entdecken und zu validieren, insbesondere bei myokardialer Fibrose und kardialem Remodeling“, sagt Michael Krebs, CEO von HeartBeat.bio.

Und Malte Kühnemund, CEO von CubaseBio, ergänzt: „Die Herzbiologie ist ein perfektes Beispiel dafür, warum der 3D-Spatial-Kontext so wichtig ist. Die Art, wie sich Zellen dreidimensional organisieren, ist zentral dafür, wie eine Herzkammer aufgebaut ist, was bei Fibrose geschieht und wie sich das Herz umbaut. Unsere Technologie wurde genau dafür entwickelt, diese Art von Komplexität vollständig in drei Dimensionen zu erfassen. Das lässt sich nicht durch Schnittverfahren erfassen, und 3D-Bildgebungshardware verfügt nicht über den nötigen Durchsatz. Das macht unsere 3D-Spatial-Transkriptomik-Technologie zu einer naheliegenden Wahl für das Hochdurchsatz-Screening von Herzmedikamenten. HeartBeat.bio ist der ideale Partner, um unsere 3D-Spatial-Technologie in umsetzbare Erkenntnisse für komplexe kardiovaskuläre Erkrankungen zu übersetzen.“

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Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

  • Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz.
  • Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.
  • Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vergleichszeitraum 2019.
  • Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online von den anspruchsberechtigten Unternehmen möglich.
  • Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2020 vorweisbar ist.
  • Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an.

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