09.11.2020

Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

Die österreichische Bundesregierung präsentierte vergangenen Freitag die Details zur Corona-Hilfsmaßnahme des sogenannten "Umsatzersatzes". Auch Startups, die erst dieses Jahr gegründet wurden, sind anspruchsberechtigt.
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(c) Adobe Stock

Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz. Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.

Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vorjahresumsatz im November 2019. Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online möglich.

Wie das österreichische Bundesministerium für Finanzen am Montag gegenüber dem brutkasten bestätigte, wurden bis heute Vormittag mehr als 8000 Anträge eingereicht. Alleine am Freitag sollen laut dem Ministerium innerhalb der ersten Stunde mehr als 2.000 Anträge eingelangt sein.

Umsatzersatz: Was ist mit Neugründungen?

Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2019 vorweisbar ist.

Das Finanzministerium antwortet auf diese Frage wie folgt: Die Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Jahr 2020 wird durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Das Unternehmen muss vor dem 1.11.2020 gegründet worden sein.

Was ist, wenn für den Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze vorliegen?

Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an. Sofern dies der Fall ist, wird den betroffenen Unternehmen der Minimalbetrag von 2300 Euro ausgezalht.

Reminder: Vom 6. November 2020 bis 15. Dezember 2020 kann der Umsatzersatz via FinanzOnline – vom Unternehmer selbst oder dessen Steuerberater beantragt werden. Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die eine Tätigkeit gemäß der ÖNACE-Aufstellung ausüben anspruchsberechtigt – alle weiteren Fragen findet ihr hier.


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Elisabeth van Holthe tot Echten steht vor einer weißen Wand
Elisabeth van Holthe tot Echten wird neue COO von AustrianStartups. (c) AustrianStartups

Elisabeth van Holthe tot Echten ist seit letztem Jahr als Program & Events Managerin bei AustrianStartups tätig. Hier leitet sie das Entrepreneurial Leadership Program (ELP), ein einjähriges Programm für angehende Gründer:innen, sowie den Startup World Cup Austria. Davor war sie bei Female Founders, wo sie Programme für Gründerinnen und Führungskräfte konzipiert und umgesetzt hat. Mit erstem Juli wird sie nun Adrian Zettl als COO von AustrianStartups folgen.

Neue Initiativen

Ein strategischer Schwerpunkt liegt dabei auf der Erweiterung des Angebots für Later-Stage-Unternehmen. Dass dieser Kurs bereits erfolgreich eingeleitet wurde, zeigen die im März 2026 gestarteten Founder Memberships sowie das exklusive Mai-Event { founders only }, das sich speziell an Gründer:innen mit mehr als 500.000 Euro Umsatz oder Investment richtete. Ziel der neuen COO ist es, diesen vertraulichen Peer-Austausch weiter zu fördern und Startups von der ersten Idee bis zum Scaleup auf ihrer gesamten Reise zu begleiten.

„Ich freue mich sehr auf die neue Rolle. Wir haben mit den neuen Formaten bereits gezeigt, was möglich ist, wenn wir Gründerinnen und Gründer gezielt zusammenbringen. Jetzt geht es darum, diesen Ansatz weiter auszubauen und unseren Community Impact zu skalieren, damit wir mehr Founder entlang ihrer gesamten Journey erreichen und konkret unterstützen“, so Elisabeth van Holthe tot Echten.

Elisabeth van Holthe tot Echten wird an der Seite von Hannah Wundsam in das C-Level von AustrianStartups einsteigen. (c) AustrianStartups

Abschied nach zwölf Jahren

Adrian Zettl tritt Ende des Monats als Co-Managing Director von AustrianStartups zurück. Nach insgesamt zwölf Jahren in verschiedenen Funktionen innerhalb der Organisation blickt Zettl in einem persönlichen Statement auf LinkedIn auf die Entwicklung des österreichischen Startup-Ökosystems zurück.

Viele seiner bisherigen operativen Verantwortlichkeiten werden künftig von van Holthe tot Echten in ihrer neuen Rolle als COO übernommen. Auch van Holthe tot Echten meldet sich über LinkedIn zu Wort: „Das erste Halbjahr 2026 hat bereits gezeigt, wozu österreichische Startups fähig sind: Das Talent ist da, der Ehrgeiz ist da und zunehmend auch die Infrastruktur. Aber es ist noch ein weiter Weg, bis Österreich sein volles Potenzial entfaltet – und genau das begeistert mich an dieser Rolle.“

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AI Summaries

Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

  • Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz.
  • Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.
  • Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vergleichszeitraum 2019.
  • Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online von den anspruchsberechtigten Unternehmen möglich.
  • Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2020 vorweisbar ist.
  • Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an.

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