09.11.2020

Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

Die österreichische Bundesregierung präsentierte vergangenen Freitag die Details zur Corona-Hilfsmaßnahme des sogenannten "Umsatzersatzes". Auch Startups, die erst dieses Jahr gegründet wurden, sind anspruchsberechtigt.
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(c) Adobe Stock

Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz. Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.

Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vorjahresumsatz im November 2019. Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online möglich.

Wie das österreichische Bundesministerium für Finanzen am Montag gegenüber dem brutkasten bestätigte, wurden bis heute Vormittag mehr als 8000 Anträge eingereicht. Alleine am Freitag sollen laut dem Ministerium innerhalb der ersten Stunde mehr als 2.000 Anträge eingelangt sein.

Umsatzersatz: Was ist mit Neugründungen?

Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2019 vorweisbar ist.

Das Finanzministerium antwortet auf diese Frage wie folgt: Die Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Jahr 2020 wird durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Das Unternehmen muss vor dem 1.11.2020 gegründet worden sein.

Was ist, wenn für den Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze vorliegen?

Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an. Sofern dies der Fall ist, wird den betroffenen Unternehmen der Minimalbetrag von 2300 Euro ausgezalht.

Reminder: Vom 6. November 2020 bis 15. Dezember 2020 kann der Umsatzersatz via FinanzOnline – vom Unternehmer selbst oder dessen Steuerberater beantragt werden. Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die eine Tätigkeit gemäß der ÖNACE-Aufstellung ausüben anspruchsberechtigt – alle weiteren Fragen findet ihr hier.


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(c) Liquid AI - (v.l.) Mathias Ledhner, Eva Rus, Alexander Amini und Ramin Hasani von Liquid AI.

Liquid AI CEO Ramin Hasani war von 2016 bis 2020 “Machine Learning Researcher” an der TU Wien; sein CTO Mathias Lechner machte von 2018 bis 2022 am “Institute of Science and Technology Austria (ISTA) seinen PhD – davor in der österreichischen Hauptstadt seinen Master, ebenfalls an der Technischen Universität.

Liquid AI: Weniger Daten und Rechenleistung nötig

Nun vermelden beide ein 250 Millionen US-Dollar Investment für ihr Bostoner MIT-Spin-off (Liquid AI hat im Vorjahr bereits rund 46,6 Millionen US-Dollar an Startkapital erhalten): “Diese Finanzierung wird uns dabei helfen, die Entwicklung, Skalierung und Bereitstellung von ‘Liquid Foundation Models’ (LFMs: Allzweck-KI-Modelle, die weniger Daten und Rechenleistung benötigen) zu beschleunigen, unseren leichtgewichtigen, universell einsetzbaren KI-Modellen, die private, effiziente und zuverlässige KI auf Unternehmensniveau für alle ermöglichen”, teilen sie per Blogeintrag mit.

Das Ziel von Liquid AI, dessen Bewertung nun laut Bloomberg bei über zwei Milliarden US-Dollar liegt, ist es, das leistungsfähigste und effizienteste “KI-System in jeder Größenordnung” zu entwickeln.

“Wir sind stolz darauf, dass unsere neuen, branchenführenden Partner unserer Mission vertrauen; gemeinsam wollen wir souveräne KI-Erfahrungen für Unternehmen und Nutzer freisetzen”, sagt Hasani.

Skalierbarkeit

Seit der Gründung des KI-Startups hat das Duo daran gearbeitet, zu beweisen, dass ihre Wissenschaft und Technologie skalierbar sei: “Wir haben unsere textbasierten Modelle veröffentlicht, multimodale LFMs angekündigt und begonnen, unsere KI-Produkte mit wichtigen Partnern auf dem Markt zu testen, um ihre Wirkung in der Praxis zu demonstrieren”, heißt es weiter.

In der nächsten Phase möchte Liquid AI die Series-A nutzen, um ihre Recheninfrastruktur zu skalieren, die Produktbereitstellung im Edge- und On-Premise-Bereich zu beschleunigen, z. B. LFM-Inferenz- und Feinabstimmungs-Stacks, und um ihre KI-Angebote über Partnerschaften einem breiteren Publikum zugänglich zu machen.

Liquid AI: Vorteile ausdehnen

“Wir werden unsere KI-Produkte in geschäftskritische Workflows in vielen Bereichen wie Unterhaltungselektronik, Telekommunikation, Finanzdienstleistungen, E-Commerce und Biotechnologie integrieren”, so das Team weiter. “Die Finanzierung wird auch die wissenschaftliche und technologische Entwicklung von Liquid AI beschleunigen und die Vorteile von LFMs auf mehr Modellgrößen und Datenmodalitäten ausdehnen.”

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Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

  • Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz.
  • Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.
  • Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vergleichszeitraum 2019.
  • Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online von den anspruchsberechtigten Unternehmen möglich.
  • Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2020 vorweisbar ist.
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