09.11.2020

Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

Die österreichische Bundesregierung präsentierte vergangenen Freitag die Details zur Corona-Hilfsmaßnahme des sogenannten "Umsatzersatzes". Auch Startups, die erst dieses Jahr gegründet wurden, sind anspruchsberechtigt.
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Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz. Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.

Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vorjahresumsatz im November 2019. Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online möglich.

Wie das österreichische Bundesministerium für Finanzen am Montag gegenüber dem brutkasten bestätigte, wurden bis heute Vormittag mehr als 8000 Anträge eingereicht. Alleine am Freitag sollen laut dem Ministerium innerhalb der ersten Stunde mehr als 2.000 Anträge eingelangt sein.

Umsatzersatz: Was ist mit Neugründungen?

Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2019 vorweisbar ist.

Das Finanzministerium antwortet auf diese Frage wie folgt: Die Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Jahr 2020 wird durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Das Unternehmen muss vor dem 1.11.2020 gegründet worden sein.

Was ist, wenn für den Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze vorliegen?

Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an. Sofern dies der Fall ist, wird den betroffenen Unternehmen der Minimalbetrag von 2300 Euro ausgezalht.

Reminder: Vom 6. November 2020 bis 15. Dezember 2020 kann der Umsatzersatz via FinanzOnline – vom Unternehmer selbst oder dessen Steuerberater beantragt werden. Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die eine Tätigkeit gemäß der ÖNACE-Aufstellung ausüben anspruchsberechtigt – alle weiteren Fragen findet ihr hier.


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Das Grazer Startup meo Energy arbeitet an der Entwicklung eines innovativen Energiemanagement-Systems, speziell konzipiert für bestehende Gebäude und Energiegemeinschaften. Ziel von meo Energy ist es, durch die Nutzung von Gebäuden als Energiespeicher den CO2-Fußabdruck dieser nachhaltig zu senken.

Der Kreditschutzverband KSV 1870 meldete am heutigen Montag, dass das Unternehmen in Insolvenz geschlittert ist. Ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung wurde am Grazer Landesgericht beantragt.

Wie brutkasten erfahren hat, gibt es bereits konkrete Pläne wie es mit dem Unternehmen weitergehen wird. Meo werde demnach gemeinsam mit einem anderen österreichischen Startup “neue Wege gehen”. Dieses sehe in Meo viel Zukunftspotential. Nähere Informationen dazu sollen im neuen Jahr verlautbart werden.

EU: Energieeffizienz bis 2030 um 55 Prozent steigern

Angesichts der russischen Invasion in die Ukraine und der daraus resultierenden Energiekrise, hat die EU 2023 das Ziel der Energieeffizienz erhöht: Die EU-Länder sind rechtlich dazu verpflichtet, ihre Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Dies ist ein Zwischenschritt zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft mit Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050.

Auch die Immobilienwirtschaft ist auf innovative Lösungen angewiesen, weshalb meo Energy daran arbeitete, Gebäude als große Energiespeicher zu betreiben – mehr im brutkasten Porträt von 2022.


Redaktioneller Hinweis: Nach Veröffentlichung des Artikels wurden brutkasten Informationen zur Fortführung des Unternehmens übermittelt. Diese wurde ergänzt.

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Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

  • Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz.
  • Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.
  • Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vergleichszeitraum 2019.
  • Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online von den anspruchsberechtigten Unternehmen möglich.
  • Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2020 vorweisbar ist.
  • Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an.

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