09.11.2020

Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

Die österreichische Bundesregierung präsentierte vergangenen Freitag die Details zur Corona-Hilfsmaßnahme des sogenannten "Umsatzersatzes". Auch Startups, die erst dieses Jahr gegründet wurden, sind anspruchsberechtigt.
/artikel/umsatzersatz-startups-2020
flexco aws netidee
(c) Adobe Stock

Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz. Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.

Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vorjahresumsatz im November 2019. Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online möglich.

Wie das österreichische Bundesministerium für Finanzen am Montag gegenüber dem brutkasten bestätigte, wurden bis heute Vormittag mehr als 8000 Anträge eingereicht. Alleine am Freitag sollen laut dem Ministerium innerhalb der ersten Stunde mehr als 2.000 Anträge eingelangt sein.

Umsatzersatz: Was ist mit Neugründungen?

Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2019 vorweisbar ist.

Das Finanzministerium antwortet auf diese Frage wie folgt: Die Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Jahr 2020 wird durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Das Unternehmen muss vor dem 1.11.2020 gegründet worden sein.

Was ist, wenn für den Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze vorliegen?

Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an. Sofern dies der Fall ist, wird den betroffenen Unternehmen der Minimalbetrag von 2300 Euro ausgezalht.

Reminder: Vom 6. November 2020 bis 15. Dezember 2020 kann der Umsatzersatz via FinanzOnline – vom Unternehmer selbst oder dessen Steuerberater beantragt werden. Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die eine Tätigkeit gemäß der ÖNACE-Aufstellung ausüben anspruchsberechtigt – alle weiteren Fragen findet ihr hier.


Deine ungelesenen Artikel:
28.05.2026

Iono Robotics: Erster österreichischer humanoider Roboter vorgestellt

Das Linzer Deep-Tech-Startup Iono Robotics hat in der Tabakfabrik Linz seinen humanoiden Roboter „Workmate“ erstmals öffentlich präsentiert. Das System soll in zwei Jahren in Serienproduktion gehen und ist speziell für den industriellen Einsatz konzipiert. Erste Pilotkund:innen sind bereits an Bord.
/artikel/iono-robotics-erster-oesterreichischer-humanoider-roboter-vorgestellt
28.05.2026

Iono Robotics: Erster österreichischer humanoider Roboter vorgestellt

Das Linzer Deep-Tech-Startup Iono Robotics hat in der Tabakfabrik Linz seinen humanoiden Roboter „Workmate“ erstmals öffentlich präsentiert. Das System soll in zwei Jahren in Serienproduktion gehen und ist speziell für den industriellen Einsatz konzipiert. Erste Pilotkund:innen sind bereits an Bord.
/artikel/iono-robotics-erster-oesterreichischer-humanoider-roboter-vorgestellt
Erster Österreichischer humanoider Roboter © Iono Robotics

Der Plan ist aufgegangen: Im vergangenen Jahr kommunizierte das oberösterreichische Unternehmen Iono Robotics das Ziel, Mitte 2026 einen humanoiden Roboter herauszubringen – brutkasten berichtete. Das ist mit der aktuellen Live-Demonstration vor Industriepartnern und Investoren jetzt gelungen. Gründer und CEO Ümit Bas erklärte bei der Präsentation, dass das System für reale Arbeitsumgebungen und eine gesteigerte Produktivität entwickelt wurde, anstatt als bloßes Show-Modell für Laborumgebungen zu dienen.

Iono Robotics Gründer und CEO Ümit Bas mit „Workmate“ © Iono Robotics

Fokus auf Industrie und integrierte Drohnentechnik

Der Roboter soll zukünftig einfache und körperlich schwere Aufgaben in den Bereichen Industrie, Logistik, Handel und Service übernehmen, um Unternehmen beim Bewältigen des Fachkräftemangels zu unterstützen. Technisch setzt Iono Robotics auf ein modulares „Multi-Head“-Konzept: Im Kopf des Roboters befindet sich eine integrierte Drohne. Diese kann direkt aus dem System heraus starten, um die Umgebung aus der Luft zu erfassen, Fabrikhallen zu inspizieren oder das Sichtfeld über zusätzliche Sensorik zu erweitern.

Die Steuerung des Gesamtsystems erfolgt über die hauseigene Software-Plattform „Ionosphere“. Dieses geschlossene System aus Robotik-KI und Serverinfrastruktur soll eine sichere Datenverarbeitung im industriellen Umfeld garantieren und ist gezielt auf europäische Datensouveränität ausgelegt, wie es laut Unternehmen heißt.

Fahrplan zur Serienproduktion

Das Projekt befindet sich bereits in der praktischen Erprobungsphase. Auf Nachfrage verrät Gründer und CEO Ümit Bas, dass Iono Robotics bereits mit mehreren Pilotkund:innen zusammen arbeitet, darunter sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch namhafte Großunternehmen. Durch das direkte Feedback aus der operativen Praxis soll die Technologie in den kommenden Monaten gezielt weiterentwickelt werden.

Der wirtschaftliche Fahrplan des Startups steht ebenfalls fest: In zwei Jahren soll „Workmate“ in die Serienproduktion gehen. Der Anschaffungspreis wird sich dann im fünfstelligen Bereich bewegen. Laut Unternehmensangaben soll sich der Einsatz für Betriebe bereits innerhalb eines Jahres rentieren, da sich Unternehmen durch den Roboter-Einsatz laufende Kosten rund um Mitarbeitende einsparen können.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

  • Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz.
  • Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.
  • Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vergleichszeitraum 2019.
  • Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online von den anspruchsberechtigten Unternehmen möglich.
  • Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2020 vorweisbar ist.
  • Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

  • Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz.
  • Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.
  • Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vergleichszeitraum 2019.
  • Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online von den anspruchsberechtigten Unternehmen möglich.
  • Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2020 vorweisbar ist.
  • Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an.

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

  • Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz.
  • Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.
  • Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vergleichszeitraum 2019.
  • Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online von den anspruchsberechtigten Unternehmen möglich.
  • Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2020 vorweisbar ist.
  • Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

  • Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz.
  • Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.
  • Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vergleichszeitraum 2019.
  • Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online von den anspruchsberechtigten Unternehmen möglich.
  • Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2020 vorweisbar ist.
  • Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

  • Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz.
  • Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.
  • Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vergleichszeitraum 2019.
  • Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online von den anspruchsberechtigten Unternehmen möglich.
  • Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2020 vorweisbar ist.
  • Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

  • Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz.
  • Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.
  • Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vergleichszeitraum 2019.
  • Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online von den anspruchsberechtigten Unternehmen möglich.
  • Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2020 vorweisbar ist.
  • Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an.

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

  • Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz.
  • Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.
  • Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vergleichszeitraum 2019.
  • Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online von den anspruchsberechtigten Unternehmen möglich.
  • Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2020 vorweisbar ist.
  • Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

  • Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz.
  • Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.
  • Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vergleichszeitraum 2019.
  • Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online von den anspruchsberechtigten Unternehmen möglich.
  • Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2020 vorweisbar ist.
  • Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

  • Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz.
  • Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.
  • Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vergleichszeitraum 2019.
  • Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online von den anspruchsberechtigten Unternehmen möglich.
  • Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2020 vorweisbar ist.
  • Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an.