09.11.2020

Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

Die österreichische Bundesregierung präsentierte vergangenen Freitag die Details zur Corona-Hilfsmaßnahme des sogenannten "Umsatzersatzes". Auch Startups, die erst dieses Jahr gegründet wurden, sind anspruchsberechtigt.
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Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz. Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.

Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vorjahresumsatz im November 2019. Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online möglich.

Wie das österreichische Bundesministerium für Finanzen am Montag gegenüber dem brutkasten bestätigte, wurden bis heute Vormittag mehr als 8000 Anträge eingereicht. Alleine am Freitag sollen laut dem Ministerium innerhalb der ersten Stunde mehr als 2.000 Anträge eingelangt sein.

Umsatzersatz: Was ist mit Neugründungen?

Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2019 vorweisbar ist.

Das Finanzministerium antwortet auf diese Frage wie folgt: Die Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Jahr 2020 wird durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Das Unternehmen muss vor dem 1.11.2020 gegründet worden sein.

Was ist, wenn für den Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze vorliegen?

Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an. Sofern dies der Fall ist, wird den betroffenen Unternehmen der Minimalbetrag von 2300 Euro ausgezalht.

Reminder: Vom 6. November 2020 bis 15. Dezember 2020 kann der Umsatzersatz via FinanzOnline – vom Unternehmer selbst oder dessen Steuerberater beantragt werden. Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die eine Tätigkeit gemäß der ÖNACE-Aufstellung ausüben anspruchsberechtigt – alle weiteren Fragen findet ihr hier.


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Das Founder-Team von hello again rund um Franz Tretter (2.v.l.) | (c) hello again
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Mehr als 1.000 Unternehmenskunden mit insgesamt rund 18 Millionen App-User:innen – da steht hello again mit seinem Loyalty-App-Angebot aktuell. Zu den Kunden des Scaleups mit Sitz in Leonding neben Linz zählen große Ketten wie Müller, Deichmann, Klipp, L’Osteria oder Vamed Vitality World ebenso wie zahlreiche kleinere Ketten und Betriebe, wie etwa Leberkas-Pepi.

Im Mittelstand sei man im DACH-Raum Marktführer, sagt Gründer und CEO Franz Tretter gegenüber brutkasten. In der Region liegt bislang auch der klare geografische Fokus. „Wir haben zwar Kunden in 25 Ländern, aber keine Verkaufsteams vor Ort“, erklärt Tretter. Dazu gekommen sei es hauptsächlich über Weiterempfehlung, über Kunden die in weiteren Märkten aktiv sind oder etwa im Fall Südtirols über die kulturelle Nähe.

„Mont Blanc“, noch nicht „Mount Everest“

Doch nun stehen weitere Expansionsschritte bevor. „Wir wollen die Nummer 1 in Europa werden“, so Tretter selbstbewusst. Dafür nahm hello again nun eine größere Summe Kapital auf. Die Münchner Beteiligungsgesellschaft Emeram steigt mit einem nicht konkret bezifferten achtstelligen Betrag ein. Es sei ein „mittlerer“ achtstelliger Betrag, präzisiert Tretter auf brutkasten-Rückfrage. Das Gründer-Team behalte dabei die Mehrheit und bleibe „im Driver-Seat“.

Dabei habe man mehrere konkrete Angebote gehabt und sich letztlich für die Münchner Gesellschaft entschieden: „Es ist der absolute best case“, so der Gründer. „Das ist schon Oberliga. Es fühlt sich an, als hätten wir den Mount Everest bestiegen“, sagt Tretter, um sich gleich selbst auszubessern: „Oder besser den Mont Blanc. Weil fertig sind wir noch lange nicht, es warten noch viele höhere Gipfel.“ Und schließlich sei ihm in den vergangenen Jahren als Unternehmer auch eines immer mehr bewusst geworden: „Der Weg ist das Ziel.“

Spanien oder Polen als nächster Markt

Und dieser Weg soll nun in weitere europäische Fokusmärkte führen. Konkret teste man aktuell bereits die Märkte Polen und Spanien, um die nächsten großen Schritte auszuloten. Tretter betont aber: „Der DACH-Raum bleibt noch unser größter Wachstumsmarkt. Es gibt noch sehr viel Potenzial.“ Schließlich kommen etwa vier der aktuell rund 18 Millionen App-User:innen aus dem Heimatmarkt Österreich. Entsprechend viel ist im mittlerweile wichtigsten Markt Deutschland noch zu holen.

Die geografische Expansion ist aber nicht die einzige aktuelle Entwicklung. So arbeite man etwa seit Kurzem mit netzwerkübergreifenden Prämien. „Es bekommt also zum Beispiel ein Leberkas-Pepi-Kunde einen Benefit bei Sky angeboten. Das ist ein riesiger Reichweiten-Vorteil“, erklärt Tretter.

Ein weiteres Thema, auf das man stark setze, sei Individualisierung durch KI. „Wir können auf Basis anonymisierter Daten zielgenaue personalisierte Angebote verschicken. Die User bekommen Benefits, die genau gerade relevant für sie sind. Das steigert den Umsatz nachweislich um acht Prozent“, sagt der Gründer. Denn diese Personalisierung sei auch eine „absolute Konsumentenerwartung“.

„Wir waren immer bodenständig“

Der Plan steht also. Das Mindset soll dabei das bewährte bleiben. „Wir waren immer bodenständig. Aber die Dampflok rollt und fährt und fährt“, sagt Tretter. Getreu dem zuvor erwähnten Motto – „der Weg ist das Ziel“ – soll es auch weitergehen. „Wird morgen alles einfacher?“, fragt Tretter in den Raum. „Nein, die nächsten Challenges kommen und wir werden gemeinsam weiter wachsen. Nicht nur das Unternehmen sondern auch die Mitarbeiter.“

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Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

  • Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz.
  • Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.
  • Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vergleichszeitraum 2019.
  • Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online von den anspruchsberechtigten Unternehmen möglich.
  • Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2020 vorweisbar ist.
  • Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an.

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