09.11.2020

Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

Die österreichische Bundesregierung präsentierte vergangenen Freitag die Details zur Corona-Hilfsmaßnahme des sogenannten "Umsatzersatzes". Auch Startups, die erst dieses Jahr gegründet wurden, sind anspruchsberechtigt.
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(c) Adobe Stock

Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz. Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.

Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vorjahresumsatz im November 2019. Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online möglich.

Wie das österreichische Bundesministerium für Finanzen am Montag gegenüber dem brutkasten bestätigte, wurden bis heute Vormittag mehr als 8000 Anträge eingereicht. Alleine am Freitag sollen laut dem Ministerium innerhalb der ersten Stunde mehr als 2.000 Anträge eingelangt sein.

Umsatzersatz: Was ist mit Neugründungen?

Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2019 vorweisbar ist.

Das Finanzministerium antwortet auf diese Frage wie folgt: Die Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Jahr 2020 wird durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Das Unternehmen muss vor dem 1.11.2020 gegründet worden sein.

Was ist, wenn für den Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze vorliegen?

Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an. Sofern dies der Fall ist, wird den betroffenen Unternehmen der Minimalbetrag von 2300 Euro ausgezalht.

Reminder: Vom 6. November 2020 bis 15. Dezember 2020 kann der Umsatzersatz via FinanzOnline – vom Unternehmer selbst oder dessen Steuerberater beantragt werden. Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die eine Tätigkeit gemäß der ÖNACE-Aufstellung ausüben anspruchsberechtigt – alle weiteren Fragen findet ihr hier.


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Neoh-Co-Founder und CEO Manuel Zeller | (c) Neoh / Thomas Hofmann-Primavesi/Canva

Weniger Inhalt, sinkende Qualität, größere Verpackungen bei gleichem Preis. Die Profit-Tricks der Lebensmittelhersteller sind zahlreich. Milka zeigte es letztes Jahr: Ihre Tafeln schrumpften um mehrere Gramm, der Preis wurde sogar erhöht. Auf Fälle wie diese macht der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit der Wahl zu „Konsum-Ente“ jedes Jahr aufmerksam. 2026 ist mit Neoh ein bekanntes heimisches Scaleup nominiert. Konsument:innen würden laut VKI bei dem Neoh-Crunch-Riegel „aufgrund der Verpackungsgröße mehr oder größere Riegel“ erwarten.

Fünf Riegel, eine Verpackungsmaschine

CEO und Gründer Manuel Zeller äußerte sich nun auf LinkedIn dazu. Alle fünf Riegel des Unternehmens hätten aufgrund unterschiedlicher Dichte auch unterschiedliche Größen. So sei der „luftige“ Cocos-Riegel viel größer als der Crunch-Riegel.

„Dennoch hat unser Produzent nur einen Verpackungsautomaten auf dieser Linie für uns. Ein zusätzlicher Verpackungsautomat oder die Individualisierung der Werkzeuge ist eine riesige Investition. Deshalb verwenden wir für alle Riegel dasselbe Format, und können noch nicht individuell auf die unterschiedlichen Volumina eingehen“, erklärt Zeller, der ankündigt, die Verpackung in Zukunft an die Größe der Riegel anzupassen. Das dürfte aber noch dauern, denn Neoh stehe grundsätzlich vor einer „Mammutaufgabe“, die Industrie zu weniger Zucker zu transformieren.

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AI Summaries

Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

  • Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz.
  • Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.
  • Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vergleichszeitraum 2019.
  • Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online von den anspruchsberechtigten Unternehmen möglich.
  • Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2020 vorweisbar ist.
  • Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an.

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