24.11.2020

Umsatzersatz: Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Corona-Hilfe

Der Umsatzersatz als Corona-Hilfsmaßnahme ist seit dem 23.11. 2020 angelaufen - eine neue Richtlinie soll offene Fragen klären. Der brutkasten hat alle wichtigen Details und Fragen dazu zusammengefasst.
/artikel/umsatzersatz-alle-wichtigen-fragen-und-antworten-zur-corona-hilfe
Umsatzersatz, Blümel, Antrag, FinanzOnline, Startups, Corona-Hilfe, Fixkostenzuschuss,
(c) BMF/Wenzel - Das Finanzministerium gab eine aktualisierte Richtline zum Umsatzersatz heraus.

Durch den per 17. November 2020 verschärften, harten Lockdown wurden weitere Unternehmer von Schließungen und damit einhergehendem Umsatzausfall betroffen. Der Umsatzersatz soll dabei helfen. Wer für die Corona-Hilfsmaßnahme tatsächlich infrage kommt, wird durch die seit 23. November verfügbare Richtlinie des BMF geregelt und konkretisiert.

Umsatzersatz: Pauschal 80 Prozent

Das Ziel des Umsatzersatz ist eine rasche Hilfe für Unternehmen, die von der nunmehrigen behördlichen Schließung direkt betroffen sind. Damit soll Betrieben durch die Krise geholfen und Arbeitsplätze erhalten werden. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern, wird daher der Novemberumsatz pauschal mit 80 Prozent ersetzt. Nachstehend ein Überblick über die einzelnen Punkte.

Wichtigste Fragen und Antworten zum Umsatzersatz

  • Für welchen Zeitraum gilt der Lockdown-Umsatzersatz?

Der Betrachtungszeitraum des Lockdown-Umsatzersatzes ist November 2020.

  • Wer ist anspruchsberechtigt den Lockdown-Umsatzersatz zu beantragen?

Berechtigt sind Unternehmen, die von der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung im Zeitraum vom 3. November bis 16. November 2020, sowie Unternehmen, die von der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung im Zeitraum vom 17. November bis 6. Dezember 2020 direkt betroffen sind.

  • Was sind die weiteren Voraussetzungen?

Weitere Voraussetzungen sind der Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich, und dass eine operative Tätigkeit in Österreich ausgeübt wird, die zu Einkünften aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb führt. Das Unternehmen muss ein operativ tätiges Unternehmen sein und daher vor dem 1. November 2020 Umsätze erzielt haben.

  • Wie hoch ist der Lockdown-Umsatzersatz?

Der Lockdown-Umsatzersatz beträgt pro Unternehmen 80 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum. Zudem ist er, gemäß Vorgabe der EU-Kommission, mit einem Höchstbetrag von 800.000 Euro pro Unternehmen gedeckelt. Die Mindesthöhe des Lockdown-Umsatzersatzes sind 2.300 Euro. Sowohl dieser zulässige Höchstbetrag, als auch die Mindesthöhe können jedoch unter Umständen noch um bestimmte erhaltene Covid-19-Förderungen verringert werden (siehe unten). Ausgezahlt wird auf das angegeben Konto.

Frist für Antrag endet mit 15. Dezember – Startups sind auch berechtigt

  • Ab wann kann der Lockdown-Umsatzersatz beantragt werden?

Der Umsatzersatz kann ab 6. November 2020 auf der Plattform FinanzOnline beantragt werden. Der Antrag ist spätestens bis zum 15. Dezember 2020 einzubringen.

  • Können auch Startups einen Umsatzersatz beantragen?

Ja, sofern das Unternehmen vor dem 1. November 2020 Umsätze erzielt hat.

  • Müssen die Umsätze zur Gänze ausfallen oder reicht es, wenn sie teilweise (etwa Gastronomiebetrieb mit Lieferdienst) ausfallen?

Auch Unternehmen, die Umsätze durch Erweiterung ihrer Geschäftstätigkeit erzielen, sind voll anspruchsberechtigt. Umsätze, die von einem direkt betroffenen Unternehmen – innerhalb einer direkt betroffenen Branche – weiter erwirtschaftet werden, sind nicht schädlich, werden nicht gegengerechnet und reduzieren den Umsatzersatz nicht.

  • Was ist, wenn ein Unternehmen im Vergleichszeitraum 2019 wegen beispielsweise eines Umbaus keine Umsätze hatte?

Der pauschale Umsatzersatz stellt auf November 2019 ab. Wenn keine Umsätze im November 2019 getätigt worden sind, steht dem betroffenen Unternehmen der Minimalbetrag von 2.300 Euro zu.

  • Sind Umsatzersatz und Kündigungen von Mitarbeitern vereinbar?

Der Erhalt von Arbeitsplätzen ist eine Grundvoraussetzung für die Hilfe. Unternehmen, die im Zeitraum vom 3. November 2020 bis zum 30. November 2020 gegenüber Mitarbeitern eine Kündigung aussprechen, sind vom Umsatzersatz ausgeschlossen.

  • Wie sieht es mit sogenannten „Mischbetrieben“, mit Umsätzen aus unterschiedlichen Branchen, aus?

Erzielt ein Unternehmer im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit sowohl Umsätze in einer Branche – die nach den Kriterien in der Verordnung direkt von den Einschränkungen des Lockdowns betroffen ist, als auch Umsätze in einer andere, die nicht betroffen ist – so bekommt er jene Anteile, die direkt betroffen sind, zu 80 Prozent ersetzt. In diesem Fall muss der Antragsteller den Prozentsatz schätzen, wieviel auf die betroffene Branche entfällt.

  • Was ist mit Tankstellen, Gastronomiebetrieben, Raststätten und reinen Take-away-Betrieben?

Sind alle Tätigkeiten des Unternehmens Teil von betroffenen Branchen so werden 80 Prozent der gesamten Umsätze ersetzt. Handelt es sich aber um einen Mischbetrieb (etwa eine Tankstelle mit Gastro) so ist der Unternehmer teilweise von der Verordnung durch Betretungseinschränkungen in der Gastro betroffen. In diesem Fall wird der Anteil, der auf die betroffene Branche Gastro entfällt, vom Umsatzersatz erfasst. Ein reines Take-away-Unternehmen kann seinen Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortführen und ist daher nicht zum Umsatzersatz berechtigt.

  • Ab wann erfolgt die Auszahlung?

In der Regel dauert die Bearbeitung rund zehn Werktage/zwei Wochen. Laut Informationen des Ministeriums kann in der Anfangsphase die Bearbeitung der Anträge etwas länger dauern. Eine Überprüfung der erfolgreichen Antragsstellung ist auf FinanzOnline möglich – man erhält eine Rückmeldung. Sollte diese Bestätigung übersehen oder nicht erhalten worden sein, so ist es möglich die Absendung des Antrags über das Menü Admin/Postausgangsbuch zu überprüfen.

  • Wer kann den Antrag einbringen?

Der Unternehmer selbst aber auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter.

  • Welche bisher erhaltenen Förderungen verringern auf Grund der Vorgaben der Europäischen Kommission den maximal auszahlbaren Lockdown-Umsatzersatz?

Aufgrund von Vorgaben der EU-Kommission ist die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes mit maximal 800.000 Euro gedeckelt. Dieser Höchstbetrag verringert sich noch, wenn das Unternehmen bereits bestimmte Covid-19-Förderungen erhalten hat.

Folgende Förderungen verringern den maximal auszahlbaren Höchstbetrag

  • Covid-Kredithaftungen und Zuschüsse aus Fonds können Umsatzersatz verringern

Covid-19-Kredithaftungen im Ausmaß von 100 Prozent, die noch nicht zurückbezahlt wurden. Covid-19-Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds. Bestimmte Covid-19-Zuschüsse aus dem Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds.

  • Zahlungen zu Härtefallfonds, Fixkostenzuschuss und Kurzarbeit verringern Hilfe nicht

Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes ist somit zwar anhand des vergleichbaren Vorjahresumsatzes (November 2019) zu berechnen, bleibt aber gleichzeitig mit dem Betrag gedeckelt, der sich ergibt, wenn vom Höchstbetrag von 800.000 noch eine der obengenannten Covid-19-Förderungen abzuziehen ist. Zahlungen aus dem Härtefallfonds, Fixkostenzuschuss und Kurzarbeit müssen dagegen nicht gegengerechnet werden.

  • Bekomme ich den Zuschuss auch, wenn ich mein ganzes Personal in Kurzarbeit schicke?

Kurzarbeit und Umsatzersatz können kombiniert werden. Diese Regelung gilt unabhängig von der Mitarbeiteranzahl und Unternehmensgröße.

  • Wer hat keinen Anspruch?

Finanzstrafen oder aggressive Steuerplanung in der Vergangenheit können unter Umständen zum Ausschluss von der Beantragung führen. Etwa bei Unternehmen, bei denen im November 2020 oder zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Insolvenzverfahren anhängig ist; dies gilt jedoch nicht für Unternehmen, für die ein Sanierungsverfahren eröffnet wurde.

Banken nicht anspruchsberechtigt

Banken, Versicherungen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Pensionskassen und Vereine, die nicht im Sinne des Umsatzsteuergesetzes unternehmerisch tätig sind, sind nicht anspruchsberechtigt. Auch neu gegründete Unternehmen, die vor dem 1. November 2020 noch keine Umsätze erzielt haben, fallen unter diese Ausschlussgründe.

  • Gibt es Ausschließungsgründe wie Finanzstrafverfahren oder Schulden beim Finanzamt oder der Sozialversicherung?

Beim Unternehmen darf in den letzten drei veranlagten Jahren kein Missbrauch im Sinne der Bundesabgabenordnung festgestellt worden sein, der einen Betrag von 100.000 Euro oder mehr betrifft. Das Unternehmen darf zudem in den letzten fünf veranlagten Jahren nicht mit einem Betrag von insgesamt mehr als 100.000 Euro vom Zins- und Lizenz-Abzugsverbot des Körperschaftsteuergesetzes, der Hinzurechnungsbesteuerung oder dem Methodenwechsel betroffen gewesen sein. Wurden jedoch die Beträge offengelegt, sind diese bis zu einer Höhe von 500.000 Euro nicht schädlich.

Weiters darf das Unternehmen keinen Sitz oder eine Niederlassung in einem Staat haben, der in der EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke genannt ist und überwiegend Passiveinkünfte im Sinne des § 10a Abs. 2 KStG 1988 erzielen. Zusätzlich darf in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung keine rechtskräftige Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße, die 10.000 Euro übersteigt, aufgrund von Vorsatz, verhängt worden sein.

  • Muss der Lockdown-Umsatzersatz zurückgezahlt werden?

Grundsätzlich nein. Die auszahlende Stelle ist aber berechtigt einen gewährten Lockdown-Umsatzersatz ganz oder teilweise zurückzufordern, wenn der Antragssteller Auskunfts- oder Sorgfaltspflichten bei der Beantragung verletzt hat; darunter fällt auch die Verpflichtung zur Rückführung aufgrund der Vorgaben des EU-Beihilferechts.

  • Kann ich für mehrere Unternehmen einer Firmengruppe Lockdown-Umsatzersatz beantragen oder nur einmal?

Sind tatsächlich mehrere Unternehmen in einer Firmengruppe von der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung betroffen und antragsberechtigt, so kann jedes Unternehmen separat den Lockdown-Umsatzersatz beantragen.

  • Ab wann kann ich den erweiterten Umsatzersatz beantragen?

Das Eingabeformular steht für alle Lockdown-Betroffenen seit de m23.11. auf FinanzOnline zur Verfügung.

  • Für welchen Zeitraum habe ich Anspruch auf den erweiterten Umsatz?

Bis zum Ende der behördlichen Schließung meines Unternehmens am 6.12.2020.

  • Wie hoch ist der erweiterte Umsatzersatz und kann er mit dem Fixkostenzuschuss 2 kombiniert werden?

Der erweiterte Umsatzersatz kann – wie der ursprüngliche Umsatzersatz – bis max. 800.000 Euro beantragt werden. Daneben kann auch um den Fixkostenzuschuss 2 angesucht werden – allerdings nicht für den gleichen Zeitraum, wie der Umsatzersatz.

  • Brauche ich für den erweiterten Umsatzersatz einen Steuerberater?

Wie bisher kann der Antrag auch ohne Steuerberater gestellt werden.

  • Mein Unternehmen hat im November 2019 noch nicht existiert? Bekomme ich daher keinen Umsatzersatz?

In diesem Fall wird nicht der November 2019 als Bemessungsgrundlage für den Umsatzersatz verwendet, sondern die durchschnittliche Umsatzsteuervoranmeldung 2020.

  • Ich bin ab 17.11. vom Lockdown betroffen, wie errechnet sich mein Umsatzersatz?

Für die Berechnung des Umsatzersatzes wird als Bemessungsgrundlage der November 2019 herangezogen. Der November wird dann durch die Anzahl der Tage des Novembers dividiert (30) und mit der Anzahl der Lockdowntage (20 Tage bis 6.12.2020) multipliziert. Es wird also 2/3 des Novemberumsatzes für die körpernahen Dienstleistungen und den Handel herangezogen und mit dem jeweiligen Umsatzersatz multipliziert.

  • Wieviel Umsatzersatz bekommen Handelsunternehmen?

Bei Handelsunternehmen wird es entsprechend der Verderblichkeit und Saisonalität der Ware, der Umsatz/Ertrag-Relation (Rohertrag) und der Wahrscheinlichkeit von Aufholkäufen zu einer verfassungsrechtlich gebotenen Staffelung des Umsatzersatzes kommen.

Nach diesen Kriterien wurde der Handel in drei Gruppen eingeteilt, die mit 20, 40 und 60 Prozent vergütet werden. Welche Handelsbranchen in welche Stufe fallen, wird auf einer gesonderten Liste veröffentlicht. Nach Aussagen des BMF wurden zur Ermittlung des
anzuwendenden Prozentsatzes der branchentypische Rohertrag, ein nach vergleichbaren
Maßnahmen im Frühling festgestellter Nachzieheffekt und der Effekt der Verkaufbarkeit von Waren im Sinne von Saisonalität und Verderblichkeit herangezogen.

  • Der Lockdown dauert länger als geplant, bekomme ich als damals direkt Betroffener jetzt mehr Geld?

Ja. Bei allen bisherigen Antragstellern wird der Umsatzersatz bis zum 6. Dezember. erhöht. Bei Unternehmern die ihren Antrag auf Umsatzersatz bereits genehmigt bekommen haben, wird der zusätzliche Betrag für Dezember auf das von im Antrag angegebene Konto automatisch überwiesen. Es muss kein erneuter Antrag gestellt werden.

Deine ungelesenen Artikel:
18.11.2024

Wiener Fintech ready2order expandiert in die Schweiz

Der Anbieter cloud-basierter Kassensysteme ready2order kündigt seinen Markteintritt in der Schweiz an. Das Unternehmen, das sich auf digitale Lösungen für kleine Unternehmen spezialisiert hat, erweitert damit seine Präsenz im deutschsprachigen Raum.
/artikel/wiener-fintech-ready2order-expandiert-in-die-schweiz
18.11.2024

Wiener Fintech ready2order expandiert in die Schweiz

Der Anbieter cloud-basierter Kassensysteme ready2order kündigt seinen Markteintritt in der Schweiz an. Das Unternehmen, das sich auf digitale Lösungen für kleine Unternehmen spezialisiert hat, erweitert damit seine Präsenz im deutschsprachigen Raum.
/artikel/wiener-fintech-ready2order-expandiert-in-die-schweiz
ready2order, Schweiz
(c) ready2order - Markus Bernhart und Arnold Blüml von ready2order.

Das Wiener Fintech ready2order hat sich seit 2015 auf die Entwicklung modularer Point-of-Sale- und Payment-Anwendungen für kleine Unternehmen spezialisiert und zählte im Vorjahr bereits über 10.000 Firmen in Deutschland und Österreich zu seinen Kunden. Nun aber wird die Kassensoftware des Fintechs auch gezielt in der Schweiz angeboten, um den Bedürfnissen von kleinen Unternehmen in Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistungssektor gerecht zu werden, wie es heißt.

ready2order: Schweiz als Ausgangspunkt

“Die Schweiz war für uns immer ein interessanter Markt”, erklärt ready2order CEO Markus Bernhart. “Trotz fehlendem Marketing haben wir bereits eine dreistellige Zahl an Kunden gewinnen können. Dies zeigt klar, dass es den Bedarf gibt und es ist für uns auch der richtige Zeitpunkt, unsere Präsenz im Markt auszubauen und unsere Kassenlösung offiziell anzubieten. Zudem sehen wir die Schweiz durch ihre Mehrsprachigkeit als perfekten Ausgangspunkt für eine Expansion in weitere europäische Länder.”

Zuchetti-Exit 2023

Eine wichtige Rolle bei der Expansion spielt die Unterstützung durch die Zucchetti-Gruppe, zu der ready2order seit Juli 2023 gehört – brutkasten berichete.

“Zucchetti ist bereits seit vielen Jahren mit der Kassensoftware TCPOS in der Schweiz vertreten und kennt den Markt sehr gut. Diese Erfahrung und das starke Partnernetzwerk vor Ort sind für uns von großem Vorteil”, so Bernhart weiter. Zudem würden sich durch die Synergien innerhalb der Gruppe zusätzliche Möglichkeiten eröffnen: „Als Zucchetti-Gruppe können wir verschiedene Kassensysteme für unterschiedliche Kundensegmente anbieten, was uns hilft, neue Marktchancen gemeinsam zu nutzen.”

ready2order: Zunächst nur Deutsch und Englisch

Zu Beginn wird sich ready2order auf die deutschsprachige Schweiz konzentrieren. “Unser Kassensystem unterstützt mehrere Sprachen, aber um den Markteintritt zu vereinfachen, setzen wir zunächst auf Deutsch und Englisch. Diese Region bietet uns operative Synergien, die den Start erleichtern”, erklärt Chief Growth Officer Arnold Blüml.

Die langfristigen Ziele von ready2order in der Schweiz sind für Blüml klar: “Als Innovationsführer möchten wir in den nächsten Jahren einen signifikanten Marktanteil erreichen”, sagt er. “Dabei spielt neben der Kundenzahl vor allem die Kundenzufriedenheit eine zentrale Rolle, die wir kontinuierlich messen werden.”

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Umsatzersatz: Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Corona-Hilfe

  • Vom harten Lockdown des 17. Novembers 2020 sind vor allem Unternehmen von den Schließungen und als Folge ihres Umsatzausfalls betroffen.
  • Seit dem 23. November regelt eine Richtlinie wie die Corona-Hilfsleistung, der Umsatzersatz, von statten geht.
  • Der Lockdown-Umsatzersatz beträgt pro Unternehmen 80 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum. Zudem ist er, gemäß Vorgabe der EU-Kommission, mit einem Höchstbetrag von 800.000 Euro pro Unternehmen gedeckelt.
  • Wenn keine Umsätze im November 2019 getätigt worden sind, steht dem betroffenen Unternehmen der Minimalbetrag von 2.300 Euro zu.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umsatzersatz: Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Corona-Hilfe

  • Vom harten Lockdown des 17. Novembers 2020 sind vor allem Unternehmen von den Schließungen und als Folge ihres Umsatzausfalls betroffen.
  • Seit dem 23. November regelt eine Richtlinie wie die Corona-Hilfsleistung, der Umsatzersatz, von statten geht.
  • Der Lockdown-Umsatzersatz beträgt pro Unternehmen 80 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum. Zudem ist er, gemäß Vorgabe der EU-Kommission, mit einem Höchstbetrag von 800.000 Euro pro Unternehmen gedeckelt.
  • Wenn keine Umsätze im November 2019 getätigt worden sind, steht dem betroffenen Unternehmen der Minimalbetrag von 2.300 Euro zu.

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umsatzersatz: Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Corona-Hilfe

  • Vom harten Lockdown des 17. Novembers 2020 sind vor allem Unternehmen von den Schließungen und als Folge ihres Umsatzausfalls betroffen.
  • Seit dem 23. November regelt eine Richtlinie wie die Corona-Hilfsleistung, der Umsatzersatz, von statten geht.
  • Der Lockdown-Umsatzersatz beträgt pro Unternehmen 80 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum. Zudem ist er, gemäß Vorgabe der EU-Kommission, mit einem Höchstbetrag von 800.000 Euro pro Unternehmen gedeckelt.
  • Wenn keine Umsätze im November 2019 getätigt worden sind, steht dem betroffenen Unternehmen der Minimalbetrag von 2.300 Euro zu.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umsatzersatz: Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Corona-Hilfe

  • Vom harten Lockdown des 17. Novembers 2020 sind vor allem Unternehmen von den Schließungen und als Folge ihres Umsatzausfalls betroffen.
  • Seit dem 23. November regelt eine Richtlinie wie die Corona-Hilfsleistung, der Umsatzersatz, von statten geht.
  • Der Lockdown-Umsatzersatz beträgt pro Unternehmen 80 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum. Zudem ist er, gemäß Vorgabe der EU-Kommission, mit einem Höchstbetrag von 800.000 Euro pro Unternehmen gedeckelt.
  • Wenn keine Umsätze im November 2019 getätigt worden sind, steht dem betroffenen Unternehmen der Minimalbetrag von 2.300 Euro zu.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umsatzersatz: Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Corona-Hilfe

  • Vom harten Lockdown des 17. Novembers 2020 sind vor allem Unternehmen von den Schließungen und als Folge ihres Umsatzausfalls betroffen.
  • Seit dem 23. November regelt eine Richtlinie wie die Corona-Hilfsleistung, der Umsatzersatz, von statten geht.
  • Der Lockdown-Umsatzersatz beträgt pro Unternehmen 80 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum. Zudem ist er, gemäß Vorgabe der EU-Kommission, mit einem Höchstbetrag von 800.000 Euro pro Unternehmen gedeckelt.
  • Wenn keine Umsätze im November 2019 getätigt worden sind, steht dem betroffenen Unternehmen der Minimalbetrag von 2.300 Euro zu.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umsatzersatz: Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Corona-Hilfe

  • Vom harten Lockdown des 17. Novembers 2020 sind vor allem Unternehmen von den Schließungen und als Folge ihres Umsatzausfalls betroffen.
  • Seit dem 23. November regelt eine Richtlinie wie die Corona-Hilfsleistung, der Umsatzersatz, von statten geht.
  • Der Lockdown-Umsatzersatz beträgt pro Unternehmen 80 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum. Zudem ist er, gemäß Vorgabe der EU-Kommission, mit einem Höchstbetrag von 800.000 Euro pro Unternehmen gedeckelt.
  • Wenn keine Umsätze im November 2019 getätigt worden sind, steht dem betroffenen Unternehmen der Minimalbetrag von 2.300 Euro zu.

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umsatzersatz: Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Corona-Hilfe

  • Vom harten Lockdown des 17. Novembers 2020 sind vor allem Unternehmen von den Schließungen und als Folge ihres Umsatzausfalls betroffen.
  • Seit dem 23. November regelt eine Richtlinie wie die Corona-Hilfsleistung, der Umsatzersatz, von statten geht.
  • Der Lockdown-Umsatzersatz beträgt pro Unternehmen 80 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum. Zudem ist er, gemäß Vorgabe der EU-Kommission, mit einem Höchstbetrag von 800.000 Euro pro Unternehmen gedeckelt.
  • Wenn keine Umsätze im November 2019 getätigt worden sind, steht dem betroffenen Unternehmen der Minimalbetrag von 2.300 Euro zu.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umsatzersatz: Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Corona-Hilfe

  • Vom harten Lockdown des 17. Novembers 2020 sind vor allem Unternehmen von den Schließungen und als Folge ihres Umsatzausfalls betroffen.
  • Seit dem 23. November regelt eine Richtlinie wie die Corona-Hilfsleistung, der Umsatzersatz, von statten geht.
  • Der Lockdown-Umsatzersatz beträgt pro Unternehmen 80 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum. Zudem ist er, gemäß Vorgabe der EU-Kommission, mit einem Höchstbetrag von 800.000 Euro pro Unternehmen gedeckelt.
  • Wenn keine Umsätze im November 2019 getätigt worden sind, steht dem betroffenen Unternehmen der Minimalbetrag von 2.300 Euro zu.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umsatzersatz: Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Corona-Hilfe

  • Vom harten Lockdown des 17. Novembers 2020 sind vor allem Unternehmen von den Schließungen und als Folge ihres Umsatzausfalls betroffen.
  • Seit dem 23. November regelt eine Richtlinie wie die Corona-Hilfsleistung, der Umsatzersatz, von statten geht.
  • Der Lockdown-Umsatzersatz beträgt pro Unternehmen 80 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum. Zudem ist er, gemäß Vorgabe der EU-Kommission, mit einem Höchstbetrag von 800.000 Euro pro Unternehmen gedeckelt.
  • Wenn keine Umsätze im November 2019 getätigt worden sind, steht dem betroffenen Unternehmen der Minimalbetrag von 2.300 Euro zu.