24.11.2020

Umsatzersatz: Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Corona-Hilfe

Der Umsatzersatz als Corona-Hilfsmaßnahme ist seit dem 23.11. 2020 angelaufen - eine neue Richtlinie soll offene Fragen klären. Der brutkasten hat alle wichtigen Details und Fragen dazu zusammengefasst.
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(c) BMF/Wenzel - Das Finanzministerium gab eine aktualisierte Richtline zum Umsatzersatz heraus.

Durch den per 17. November 2020 verschärften, harten Lockdown wurden weitere Unternehmer von Schließungen und damit einhergehendem Umsatzausfall betroffen. Der Umsatzersatz soll dabei helfen. Wer für die Corona-Hilfsmaßnahme tatsächlich infrage kommt, wird durch die seit 23. November verfügbare Richtlinie des BMF geregelt und konkretisiert.

Umsatzersatz: Pauschal 80 Prozent

Das Ziel des Umsatzersatz ist eine rasche Hilfe für Unternehmen, die von der nunmehrigen behördlichen Schließung direkt betroffen sind. Damit soll Betrieben durch die Krise geholfen und Arbeitsplätze erhalten werden. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern, wird daher der Novemberumsatz pauschal mit 80 Prozent ersetzt. Nachstehend ein Überblick über die einzelnen Punkte.

Wichtigste Fragen und Antworten zum Umsatzersatz

  • Für welchen Zeitraum gilt der Lockdown-Umsatzersatz?

Der Betrachtungszeitraum des Lockdown-Umsatzersatzes ist November 2020.

  • Wer ist anspruchsberechtigt den Lockdown-Umsatzersatz zu beantragen?

Berechtigt sind Unternehmen, die von der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung im Zeitraum vom 3. November bis 16. November 2020, sowie Unternehmen, die von der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung im Zeitraum vom 17. November bis 6. Dezember 2020 direkt betroffen sind.

  • Was sind die weiteren Voraussetzungen?

Weitere Voraussetzungen sind der Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich, und dass eine operative Tätigkeit in Österreich ausgeübt wird, die zu Einkünften aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb führt. Das Unternehmen muss ein operativ tätiges Unternehmen sein und daher vor dem 1. November 2020 Umsätze erzielt haben.

  • Wie hoch ist der Lockdown-Umsatzersatz?

Der Lockdown-Umsatzersatz beträgt pro Unternehmen 80 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum. Zudem ist er, gemäß Vorgabe der EU-Kommission, mit einem Höchstbetrag von 800.000 Euro pro Unternehmen gedeckelt. Die Mindesthöhe des Lockdown-Umsatzersatzes sind 2.300 Euro. Sowohl dieser zulässige Höchstbetrag, als auch die Mindesthöhe können jedoch unter Umständen noch um bestimmte erhaltene Covid-19-Förderungen verringert werden (siehe unten). Ausgezahlt wird auf das angegeben Konto.

Frist für Antrag endet mit 15. Dezember – Startups sind auch berechtigt

  • Ab wann kann der Lockdown-Umsatzersatz beantragt werden?

Der Umsatzersatz kann ab 6. November 2020 auf der Plattform FinanzOnline beantragt werden. Der Antrag ist spätestens bis zum 15. Dezember 2020 einzubringen.

  • Können auch Startups einen Umsatzersatz beantragen?

Ja, sofern das Unternehmen vor dem 1. November 2020 Umsätze erzielt hat.

  • Müssen die Umsätze zur Gänze ausfallen oder reicht es, wenn sie teilweise (etwa Gastronomiebetrieb mit Lieferdienst) ausfallen?

Auch Unternehmen, die Umsätze durch Erweiterung ihrer Geschäftstätigkeit erzielen, sind voll anspruchsberechtigt. Umsätze, die von einem direkt betroffenen Unternehmen – innerhalb einer direkt betroffenen Branche – weiter erwirtschaftet werden, sind nicht schädlich, werden nicht gegengerechnet und reduzieren den Umsatzersatz nicht.

  • Was ist, wenn ein Unternehmen im Vergleichszeitraum 2019 wegen beispielsweise eines Umbaus keine Umsätze hatte?

Der pauschale Umsatzersatz stellt auf November 2019 ab. Wenn keine Umsätze im November 2019 getätigt worden sind, steht dem betroffenen Unternehmen der Minimalbetrag von 2.300 Euro zu.

  • Sind Umsatzersatz und Kündigungen von Mitarbeitern vereinbar?

Der Erhalt von Arbeitsplätzen ist eine Grundvoraussetzung für die Hilfe. Unternehmen, die im Zeitraum vom 3. November 2020 bis zum 30. November 2020 gegenüber Mitarbeitern eine Kündigung aussprechen, sind vom Umsatzersatz ausgeschlossen.

  • Wie sieht es mit sogenannten „Mischbetrieben“, mit Umsätzen aus unterschiedlichen Branchen, aus?

Erzielt ein Unternehmer im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit sowohl Umsätze in einer Branche – die nach den Kriterien in der Verordnung direkt von den Einschränkungen des Lockdowns betroffen ist, als auch Umsätze in einer andere, die nicht betroffen ist – so bekommt er jene Anteile, die direkt betroffen sind, zu 80 Prozent ersetzt. In diesem Fall muss der Antragsteller den Prozentsatz schätzen, wieviel auf die betroffene Branche entfällt.

  • Was ist mit Tankstellen, Gastronomiebetrieben, Raststätten und reinen Take-away-Betrieben?

Sind alle Tätigkeiten des Unternehmens Teil von betroffenen Branchen so werden 80 Prozent der gesamten Umsätze ersetzt. Handelt es sich aber um einen Mischbetrieb (etwa eine Tankstelle mit Gastro) so ist der Unternehmer teilweise von der Verordnung durch Betretungseinschränkungen in der Gastro betroffen. In diesem Fall wird der Anteil, der auf die betroffene Branche Gastro entfällt, vom Umsatzersatz erfasst. Ein reines Take-away-Unternehmen kann seinen Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortführen und ist daher nicht zum Umsatzersatz berechtigt.

  • Ab wann erfolgt die Auszahlung?

In der Regel dauert die Bearbeitung rund zehn Werktage/zwei Wochen. Laut Informationen des Ministeriums kann in der Anfangsphase die Bearbeitung der Anträge etwas länger dauern. Eine Überprüfung der erfolgreichen Antragsstellung ist auf FinanzOnline möglich – man erhält eine Rückmeldung. Sollte diese Bestätigung übersehen oder nicht erhalten worden sein, so ist es möglich die Absendung des Antrags über das Menü Admin/Postausgangsbuch zu überprüfen.

  • Wer kann den Antrag einbringen?

Der Unternehmer selbst aber auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter.

  • Welche bisher erhaltenen Förderungen verringern auf Grund der Vorgaben der Europäischen Kommission den maximal auszahlbaren Lockdown-Umsatzersatz?

Aufgrund von Vorgaben der EU-Kommission ist die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes mit maximal 800.000 Euro gedeckelt. Dieser Höchstbetrag verringert sich noch, wenn das Unternehmen bereits bestimmte Covid-19-Förderungen erhalten hat.

Folgende Förderungen verringern den maximal auszahlbaren Höchstbetrag

  • Covid-Kredithaftungen und Zuschüsse aus Fonds können Umsatzersatz verringern

Covid-19-Kredithaftungen im Ausmaß von 100 Prozent, die noch nicht zurückbezahlt wurden. Covid-19-Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds. Bestimmte Covid-19-Zuschüsse aus dem Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds.

  • Zahlungen zu Härtefallfonds, Fixkostenzuschuss und Kurzarbeit verringern Hilfe nicht

Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes ist somit zwar anhand des vergleichbaren Vorjahresumsatzes (November 2019) zu berechnen, bleibt aber gleichzeitig mit dem Betrag gedeckelt, der sich ergibt, wenn vom Höchstbetrag von 800.000 noch eine der obengenannten Covid-19-Förderungen abzuziehen ist. Zahlungen aus dem Härtefallfonds, Fixkostenzuschuss und Kurzarbeit müssen dagegen nicht gegengerechnet werden.

  • Bekomme ich den Zuschuss auch, wenn ich mein ganzes Personal in Kurzarbeit schicke?

Kurzarbeit und Umsatzersatz können kombiniert werden. Diese Regelung gilt unabhängig von der Mitarbeiteranzahl und Unternehmensgröße.

  • Wer hat keinen Anspruch?

Finanzstrafen oder aggressive Steuerplanung in der Vergangenheit können unter Umständen zum Ausschluss von der Beantragung führen. Etwa bei Unternehmen, bei denen im November 2020 oder zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Insolvenzverfahren anhängig ist; dies gilt jedoch nicht für Unternehmen, für die ein Sanierungsverfahren eröffnet wurde.

Banken nicht anspruchsberechtigt

Banken, Versicherungen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Pensionskassen und Vereine, die nicht im Sinne des Umsatzsteuergesetzes unternehmerisch tätig sind, sind nicht anspruchsberechtigt. Auch neu gegründete Unternehmen, die vor dem 1. November 2020 noch keine Umsätze erzielt haben, fallen unter diese Ausschlussgründe.

  • Gibt es Ausschließungsgründe wie Finanzstrafverfahren oder Schulden beim Finanzamt oder der Sozialversicherung?

Beim Unternehmen darf in den letzten drei veranlagten Jahren kein Missbrauch im Sinne der Bundesabgabenordnung festgestellt worden sein, der einen Betrag von 100.000 Euro oder mehr betrifft. Das Unternehmen darf zudem in den letzten fünf veranlagten Jahren nicht mit einem Betrag von insgesamt mehr als 100.000 Euro vom Zins- und Lizenz-Abzugsverbot des Körperschaftsteuergesetzes, der Hinzurechnungsbesteuerung oder dem Methodenwechsel betroffen gewesen sein. Wurden jedoch die Beträge offengelegt, sind diese bis zu einer Höhe von 500.000 Euro nicht schädlich.

Weiters darf das Unternehmen keinen Sitz oder eine Niederlassung in einem Staat haben, der in der EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke genannt ist und überwiegend Passiveinkünfte im Sinne des § 10a Abs. 2 KStG 1988 erzielen. Zusätzlich darf in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung keine rechtskräftige Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße, die 10.000 Euro übersteigt, aufgrund von Vorsatz, verhängt worden sein.

  • Muss der Lockdown-Umsatzersatz zurückgezahlt werden?

Grundsätzlich nein. Die auszahlende Stelle ist aber berechtigt einen gewährten Lockdown-Umsatzersatz ganz oder teilweise zurückzufordern, wenn der Antragssteller Auskunfts- oder Sorgfaltspflichten bei der Beantragung verletzt hat; darunter fällt auch die Verpflichtung zur Rückführung aufgrund der Vorgaben des EU-Beihilferechts.

  • Kann ich für mehrere Unternehmen einer Firmengruppe Lockdown-Umsatzersatz beantragen oder nur einmal?

Sind tatsächlich mehrere Unternehmen in einer Firmengruppe von der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung betroffen und antragsberechtigt, so kann jedes Unternehmen separat den Lockdown-Umsatzersatz beantragen.

  • Ab wann kann ich den erweiterten Umsatzersatz beantragen?

Das Eingabeformular steht für alle Lockdown-Betroffenen seit de m23.11. auf FinanzOnline zur Verfügung.

  • Für welchen Zeitraum habe ich Anspruch auf den erweiterten Umsatz?

Bis zum Ende der behördlichen Schließung meines Unternehmens am 6.12.2020.

  • Wie hoch ist der erweiterte Umsatzersatz und kann er mit dem Fixkostenzuschuss 2 kombiniert werden?

Der erweiterte Umsatzersatz kann – wie der ursprüngliche Umsatzersatz – bis max. 800.000 Euro beantragt werden. Daneben kann auch um den Fixkostenzuschuss 2 angesucht werden – allerdings nicht für den gleichen Zeitraum, wie der Umsatzersatz.

  • Brauche ich für den erweiterten Umsatzersatz einen Steuerberater?

Wie bisher kann der Antrag auch ohne Steuerberater gestellt werden.

  • Mein Unternehmen hat im November 2019 noch nicht existiert? Bekomme ich daher keinen Umsatzersatz?

In diesem Fall wird nicht der November 2019 als Bemessungsgrundlage für den Umsatzersatz verwendet, sondern die durchschnittliche Umsatzsteuervoranmeldung 2020.

  • Ich bin ab 17.11. vom Lockdown betroffen, wie errechnet sich mein Umsatzersatz?

Für die Berechnung des Umsatzersatzes wird als Bemessungsgrundlage der November 2019 herangezogen. Der November wird dann durch die Anzahl der Tage des Novembers dividiert (30) und mit der Anzahl der Lockdowntage (20 Tage bis 6.12.2020) multipliziert. Es wird also 2/3 des Novemberumsatzes für die körpernahen Dienstleistungen und den Handel herangezogen und mit dem jeweiligen Umsatzersatz multipliziert.

  • Wieviel Umsatzersatz bekommen Handelsunternehmen?

Bei Handelsunternehmen wird es entsprechend der Verderblichkeit und Saisonalität der Ware, der Umsatz/Ertrag-Relation (Rohertrag) und der Wahrscheinlichkeit von Aufholkäufen zu einer verfassungsrechtlich gebotenen Staffelung des Umsatzersatzes kommen.

Nach diesen Kriterien wurde der Handel in drei Gruppen eingeteilt, die mit 20, 40 und 60 Prozent vergütet werden. Welche Handelsbranchen in welche Stufe fallen, wird auf einer gesonderten Liste veröffentlicht. Nach Aussagen des BMF wurden zur Ermittlung des
anzuwendenden Prozentsatzes der branchentypische Rohertrag, ein nach vergleichbaren
Maßnahmen im Frühling festgestellter Nachzieheffekt und der Effekt der Verkaufbarkeit von Waren im Sinne von Saisonalität und Verderblichkeit herangezogen.

  • Der Lockdown dauert länger als geplant, bekomme ich als damals direkt Betroffener jetzt mehr Geld?

Ja. Bei allen bisherigen Antragstellern wird der Umsatzersatz bis zum 6. Dezember. erhöht. Bei Unternehmern die ihren Antrag auf Umsatzersatz bereits genehmigt bekommen haben, wird der zusätzliche Betrag für Dezember auf das von im Antrag angegebene Konto automatisch überwiesen. Es muss kein erneuter Antrag gestellt werden.

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Q.ANT-Gründer und CEO Michael Förtsch beim World Venture Forum in Kitzbühel | (c) Martin Pacher / brutkasten

Photonic Computing gilt als eine der großen Wetten auf die nächste Generation der Recheninfrastruktur: Statt mit Strom wird mit Licht gerechnet – was drastisch weniger Energie verbraucht und in Zeiten explodierender KI-Rechenlast zum entscheidenden Faktor werden könnte.

Mit Q.ANT hat sich ein Stuttgarter Deep-Tech-Startup an die Spitze dieses Feldes gesetzt: Nach eigenen Angaben ist es weltweit das einzige Unternehmen, das photonische Prozessoren bereits in Rechenzentren ausliefert. Für Gründer und CEO Michael Förtsch ist die Technologie mehr als ein Effizienzversprechen. Sie ist für ihn eine der wenigen realistischen Chancen, mit denen Europa im nächsten KI-Zyklus doch noch eigene Champions hervorbringen kann. Getroffen haben wir Förtsch beim World Venture Forum in Kitzbühel.


brutkasten: Michael, für alle, die sich mit Photonic Computing noch nie beschäftigt haben – wo steht Q.ANT aktuell?

Michael Förtsch: Wir sind im Moment die einzige Firma weltweit, die Prozessoren basierend auf dieser Technologie liefern kann. Könnten wir heute die Stückzahlen eines Nvidia stemmen? Nein. Aber wir sind in kleineren Stückzahlen genau in den Rechenzentren verbaut, wo Nvidia in größeren Mengen installiert ist. Auf der Skala der Technology Readiness Levels würde ich uns zwischen sieben und acht eingruppieren – unsere Serversysteme kann man inzwischen per Cloud-Service buchen. Das funktioniert nicht nur im Labor unter zwangsbeatmeten Konditionen, sondern im regulären Rechenbetrieb als Co-Processing-Unit im Rechenzentrum. Was uns noch fehlt, um zu den ganz Großen aufzuschließen, ist die Produktionsfähigkeit. Das werden wir nicht alleine hinkriegen, sondern mit Partnern aus der Halbleiterindustrie.

Mit den ganz Großen meinst du Nvidia – oder auch Lightmatter aus den USA?

Lightmatter ist kein Competitor. Wenn man Photonik und Computing zusammenbringt, gibt es zwei Strömungen. Die erste ist das Interconnect-Thema: Da geht es nur darum, Licht zu nutzen, um Datenpakete schneller an den klassischen Prozessor heranzubringen – die sogenannten Co-Packaged Optics. Dort ist Lightmatter unterwegs, genauso Ayar Labs oder Intel. Der zweite Bereich ist der Prozessor-Markt: Da wird mit Licht statt Strom tatsächlich gerechnet. Wir waren 2024 weltweit die Ersten, denen es gelungen ist, einen Prozessor aufzubauen, der wirklich rechnen konnte – und diese Führungsposition haben wir bis heute gehalten. Wir führen das Feld im photonischen Computingbereich an, nicht im Datentransport.

Ihr challengt also Nvidia?

Nuanciert betrachtet: Ich sehe nicht, dass wir die Grafikkarte ergänzen. Stell dir den Computer als Fuhrpark vor. Die Host-CPU ist der VW Passat – das universellste Teil im Stack, kann alles, aber nichts besonders schnell. Die GPU ist der Viertelmeilen-Dragster: Sie kann genau eine Rechenoperation brutal gut, die Vektor-Matrix-Multiplikation, mehr nicht. Wir sind das Formel-1-Auto. Wir beherrschen deutlich mehr Befehle als die GPU – auch hochkomplexe mathematische Zusammenhänge in einem Takt. Mit uns solltest du nicht zum Bäcker fahren, aber am Nürburgring sind wir die Schnellsten. Und der Quantencomputer ist das Boot: Der fährt gar nicht auf der Straße.

Ihr steht bereits in Rechenzentren. Was heißt das konkret für die Effizienz?

Das schönste Beispiel ist das Hochleistungsrechenzentrum in München. Dort stehen unsere Server direkt neben denen von Nvidia. Vor deren Grafikkarten-Rechenschrank herrschen sechzig Grad Innentemperatur – so viel Hitze entsteht da drin. Bei uns stehst du davor und es ist kühl. Da laufen keine Wasserleitungen zum Kühlen rein, du siehst einfach nur Server, die rechnen. Man erlebt die Effizienz physisch. Und wir haben in den letzten drei Jahren gezeigt, dass wir von Prozessorgeneration zu Prozessorgeneration hundertmal schneller geworden sind – das entspricht zehn Jahren Digitalindustrie pro Jahr. Nächstes Jahr werden wir in bestimmten Anwendungen den State of the Art der Digitalindustrie überholt haben.

Welche Anwendungen sind das?

Erstens Bilderkennung: Wie viele Bilder identifizierst du korrekt pro Sekunde – und wie viel Strom hat es gekostet? Ob Robotics oder Autonomous Driving, überall werden Bilddaten verarbeitet. Zweitens Next-Level-LLMs. Der weltweite Strombedarf von LLMs wird bald so groß sein wie der von Japan; skaliert man das weiter, wären wir 2035 beim weltweiten Energiebedarf. Das wird nicht funktionieren. Es braucht die Revolution in der Revolution – Ende des Jahres zeigen wir, wie wir uns das vorstellen. Und drittens Physical AI: Wenn du einen Roboter mit KI versorgen willst, willst du ihm keinen seitenlangen Text geben, sondern das Problem auf Signalebene beschreiben – so wie wir Menschen. Da werden wir als einer der heißesten Kandidaten für den effizienten Einstieg gehandelt.

Das Rennen um generative KI hat Europa gegen die USA verloren. Ist Physical AI das Feld, wo Europa noch mitspielen kann?

Alle haben Sorge, wir hätten im KI-Zeitalter alles verloren. Aber jede neue KI-Welle bietet Europa die Chance auf eigene Champions. Nur weil OpenAI und Anthropic heute gut sind, heißt das nicht, dass sie die nächste Welle automatisch gewonnen haben. Wir haben jüngst gemeinsam mit NXAI, dem österreichischen Startup von Sepp Hochreiter, ein erstes TiRex-Modell auf unserer photonischen Hardware gezeigt. Wir haben Hochreiter und Björn Ommer, die mit Time Series Prediction und Diffusion Models Weltstandards gesetzt haben. Wir haben Mistral, Aleph Alpha, Black Forest Labs, wir haben Q.ANT – Europa hat eigentlich alles in der Hand, um vom Prozessor bis zum KI-Modell alles zu machen. Man muss nur sagen: Wir investieren jetzt eher in der Kategorie zehn Milliarden in dieses Ökosystem, um wirklich einen großen Schuss zu landen. Während die Amerikaner Milliardenbeträge in ihre AI Factories gesteckt haben, hieß es bei uns: Fünfhundert Millionen sind schon ein Haufen Geld. Wenn deine Kapitalisierung um Faktoren unterschiedlich ist, hast du keine Chance in dem Rennen.

Fehlt das Kapital in Europa?

Das Kapital ist da – der Mut muss kommen. Venture Capital ist kein High-Risk-Gambling, sondern hochstrategisches Investment in die innovative Zukunft dieser Region. Was Europa nicht verstanden hat, ist die Geschwindigkeit. Bei einem großen US-VC liegen zwischen Erstgespräch und Datenraumzugang zwei Wochen. Wir haben in den USA ungelogen null Pitchdeck gebraucht: Fünfzeiler per E-Mail, dann sitzt dir jemand gegenüber, der brutaler Experte ist, selbst schon zwei Firmen im Halbleiterbereich groß gemacht hat und dich im Erstgespräch technologisch grillt. In drei, vier Wochen redet man über ein Termsheet. In Europa ist man dagegen oft sehr Governance-getragen: Der Erste hat keine Entscheidungsbefugnis, dann entscheidet ein Board, das gar nicht weiß, worum es geht.

Trotzdem habt ihr fast ausschließlich europäische Investoren – untypisch für Deep Tech.

Genau das ist ein Signal für ein Wiedererwachen Europas. Wir haben international gesucht und international Zuspruch bekommen. IMEC, Xpand, Cherry Ventures, UVC und Venionaire waren wirklich schnell und gut und so haben wir die Series A in Europa zusammenbekommen – mit der nötigen Geschwindigkeit und dem technologischen Zutrauen. Europa hat äquivalente Optionen geboten wie die USA, also blieb ich in Europa. Aber eben nicht im Selbstaufgabemodus, sondern nur, weil Europa die besten Konditionen geboten hat.

Wie sieht die weitere Roadmap aus – kauft euch irgendwann Nvidia?

Ich habe die Firma gegründet, um sie an die Börse zu führen und einen neuen Weltmarktführer in der Prozessortechnologie zu bauen. Einen Verkauf schließe ich nicht kategorisch aus – als Gründer muss man in Varianten denken. Aber das Ziel ist: ein, zwei Finanzierungsrunden, dann ein IPO zum richtigen Zeitpunkt. Mein Wunsch ist, dass diese Firma ihr Headquarter in Europa hat und in Europa gelistet ist. Aber immer mit wirtschaftlichem Rational: Warum soll ich Geld aus patriotischen Gründen liegen lassen? Aktuell ist die Valuation bei einem europäischen IPO gerade im Deep-Tech-Bereich nicht so gut wie in den USA. Gleichzeitig erlebe ich, dass Europa aufwacht – es fängt an, seine eigene Technologiegeschichte wieder schreiben zu wollen. Bis zum Ende der Dekade soll Photonic Computing jedenfalls ein ganz normaler, integraler Bestandteil des Compute Stacks sein – wie die Grafikkarte heute.

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AI Summaries

Umsatzersatz: Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Corona-Hilfe

  • Vom harten Lockdown des 17. Novembers 2020 sind vor allem Unternehmen von den Schließungen und als Folge ihres Umsatzausfalls betroffen.
  • Seit dem 23. November regelt eine Richtlinie wie die Corona-Hilfsleistung, der Umsatzersatz, von statten geht.
  • Der Lockdown-Umsatzersatz beträgt pro Unternehmen 80 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum. Zudem ist er, gemäß Vorgabe der EU-Kommission, mit einem Höchstbetrag von 800.000 Euro pro Unternehmen gedeckelt.
  • Wenn keine Umsätze im November 2019 getätigt worden sind, steht dem betroffenen Unternehmen der Minimalbetrag von 2.300 Euro zu.

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