24.11.2020

Umsatzersatz: Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Corona-Hilfe

Der Umsatzersatz als Corona-Hilfsmaßnahme ist seit dem 23.11. 2020 angelaufen - eine neue Richtlinie soll offene Fragen klären. Der brutkasten hat alle wichtigen Details und Fragen dazu zusammengefasst.
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Umsatzersatz, Blümel, Antrag, FinanzOnline, Startups, Corona-Hilfe, Fixkostenzuschuss,
(c) BMF/Wenzel - Das Finanzministerium gab eine aktualisierte Richtline zum Umsatzersatz heraus.

Durch den per 17. November 2020 verschärften, harten Lockdown wurden weitere Unternehmer von Schließungen und damit einhergehendem Umsatzausfall betroffen. Der Umsatzersatz soll dabei helfen. Wer für die Corona-Hilfsmaßnahme tatsächlich infrage kommt, wird durch die seit 23. November verfügbare Richtlinie des BMF geregelt und konkretisiert.

Umsatzersatz: Pauschal 80 Prozent

Das Ziel des Umsatzersatz ist eine rasche Hilfe für Unternehmen, die von der nunmehrigen behördlichen Schließung direkt betroffen sind. Damit soll Betrieben durch die Krise geholfen und Arbeitsplätze erhalten werden. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern, wird daher der Novemberumsatz pauschal mit 80 Prozent ersetzt. Nachstehend ein Überblick über die einzelnen Punkte.

Wichtigste Fragen und Antworten zum Umsatzersatz

  • Für welchen Zeitraum gilt der Lockdown-Umsatzersatz?

Der Betrachtungszeitraum des Lockdown-Umsatzersatzes ist November 2020.

  • Wer ist anspruchsberechtigt den Lockdown-Umsatzersatz zu beantragen?

Berechtigt sind Unternehmen, die von der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung im Zeitraum vom 3. November bis 16. November 2020, sowie Unternehmen, die von der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung im Zeitraum vom 17. November bis 6. Dezember 2020 direkt betroffen sind.

  • Was sind die weiteren Voraussetzungen?

Weitere Voraussetzungen sind der Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich, und dass eine operative Tätigkeit in Österreich ausgeübt wird, die zu Einkünften aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb führt. Das Unternehmen muss ein operativ tätiges Unternehmen sein und daher vor dem 1. November 2020 Umsätze erzielt haben.

  • Wie hoch ist der Lockdown-Umsatzersatz?

Der Lockdown-Umsatzersatz beträgt pro Unternehmen 80 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum. Zudem ist er, gemäß Vorgabe der EU-Kommission, mit einem Höchstbetrag von 800.000 Euro pro Unternehmen gedeckelt. Die Mindesthöhe des Lockdown-Umsatzersatzes sind 2.300 Euro. Sowohl dieser zulässige Höchstbetrag, als auch die Mindesthöhe können jedoch unter Umständen noch um bestimmte erhaltene Covid-19-Förderungen verringert werden (siehe unten). Ausgezahlt wird auf das angegeben Konto.

Frist für Antrag endet mit 15. Dezember – Startups sind auch berechtigt

  • Ab wann kann der Lockdown-Umsatzersatz beantragt werden?

Der Umsatzersatz kann ab 6. November 2020 auf der Plattform FinanzOnline beantragt werden. Der Antrag ist spätestens bis zum 15. Dezember 2020 einzubringen.

  • Können auch Startups einen Umsatzersatz beantragen?

Ja, sofern das Unternehmen vor dem 1. November 2020 Umsätze erzielt hat.

  • Müssen die Umsätze zur Gänze ausfallen oder reicht es, wenn sie teilweise (etwa Gastronomiebetrieb mit Lieferdienst) ausfallen?

Auch Unternehmen, die Umsätze durch Erweiterung ihrer Geschäftstätigkeit erzielen, sind voll anspruchsberechtigt. Umsätze, die von einem direkt betroffenen Unternehmen – innerhalb einer direkt betroffenen Branche – weiter erwirtschaftet werden, sind nicht schädlich, werden nicht gegengerechnet und reduzieren den Umsatzersatz nicht.

  • Was ist, wenn ein Unternehmen im Vergleichszeitraum 2019 wegen beispielsweise eines Umbaus keine Umsätze hatte?

Der pauschale Umsatzersatz stellt auf November 2019 ab. Wenn keine Umsätze im November 2019 getätigt worden sind, steht dem betroffenen Unternehmen der Minimalbetrag von 2.300 Euro zu.

  • Sind Umsatzersatz und Kündigungen von Mitarbeitern vereinbar?

Der Erhalt von Arbeitsplätzen ist eine Grundvoraussetzung für die Hilfe. Unternehmen, die im Zeitraum vom 3. November 2020 bis zum 30. November 2020 gegenüber Mitarbeitern eine Kündigung aussprechen, sind vom Umsatzersatz ausgeschlossen.

  • Wie sieht es mit sogenannten „Mischbetrieben“, mit Umsätzen aus unterschiedlichen Branchen, aus?

Erzielt ein Unternehmer im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit sowohl Umsätze in einer Branche – die nach den Kriterien in der Verordnung direkt von den Einschränkungen des Lockdowns betroffen ist, als auch Umsätze in einer andere, die nicht betroffen ist – so bekommt er jene Anteile, die direkt betroffen sind, zu 80 Prozent ersetzt. In diesem Fall muss der Antragsteller den Prozentsatz schätzen, wieviel auf die betroffene Branche entfällt.

  • Was ist mit Tankstellen, Gastronomiebetrieben, Raststätten und reinen Take-away-Betrieben?

Sind alle Tätigkeiten des Unternehmens Teil von betroffenen Branchen so werden 80 Prozent der gesamten Umsätze ersetzt. Handelt es sich aber um einen Mischbetrieb (etwa eine Tankstelle mit Gastro) so ist der Unternehmer teilweise von der Verordnung durch Betretungseinschränkungen in der Gastro betroffen. In diesem Fall wird der Anteil, der auf die betroffene Branche Gastro entfällt, vom Umsatzersatz erfasst. Ein reines Take-away-Unternehmen kann seinen Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortführen und ist daher nicht zum Umsatzersatz berechtigt.

  • Ab wann erfolgt die Auszahlung?

In der Regel dauert die Bearbeitung rund zehn Werktage/zwei Wochen. Laut Informationen des Ministeriums kann in der Anfangsphase die Bearbeitung der Anträge etwas länger dauern. Eine Überprüfung der erfolgreichen Antragsstellung ist auf FinanzOnline möglich – man erhält eine Rückmeldung. Sollte diese Bestätigung übersehen oder nicht erhalten worden sein, so ist es möglich die Absendung des Antrags über das Menü Admin/Postausgangsbuch zu überprüfen.

  • Wer kann den Antrag einbringen?

Der Unternehmer selbst aber auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter.

  • Welche bisher erhaltenen Förderungen verringern auf Grund der Vorgaben der Europäischen Kommission den maximal auszahlbaren Lockdown-Umsatzersatz?

Aufgrund von Vorgaben der EU-Kommission ist die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes mit maximal 800.000 Euro gedeckelt. Dieser Höchstbetrag verringert sich noch, wenn das Unternehmen bereits bestimmte Covid-19-Förderungen erhalten hat.

Folgende Förderungen verringern den maximal auszahlbaren Höchstbetrag

  • Covid-Kredithaftungen und Zuschüsse aus Fonds können Umsatzersatz verringern

Covid-19-Kredithaftungen im Ausmaß von 100 Prozent, die noch nicht zurückbezahlt wurden. Covid-19-Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds. Bestimmte Covid-19-Zuschüsse aus dem Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds.

  • Zahlungen zu Härtefallfonds, Fixkostenzuschuss und Kurzarbeit verringern Hilfe nicht

Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes ist somit zwar anhand des vergleichbaren Vorjahresumsatzes (November 2019) zu berechnen, bleibt aber gleichzeitig mit dem Betrag gedeckelt, der sich ergibt, wenn vom Höchstbetrag von 800.000 noch eine der obengenannten Covid-19-Förderungen abzuziehen ist. Zahlungen aus dem Härtefallfonds, Fixkostenzuschuss und Kurzarbeit müssen dagegen nicht gegengerechnet werden.

  • Bekomme ich den Zuschuss auch, wenn ich mein ganzes Personal in Kurzarbeit schicke?

Kurzarbeit und Umsatzersatz können kombiniert werden. Diese Regelung gilt unabhängig von der Mitarbeiteranzahl und Unternehmensgröße.

  • Wer hat keinen Anspruch?

Finanzstrafen oder aggressive Steuerplanung in der Vergangenheit können unter Umständen zum Ausschluss von der Beantragung führen. Etwa bei Unternehmen, bei denen im November 2020 oder zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Insolvenzverfahren anhängig ist; dies gilt jedoch nicht für Unternehmen, für die ein Sanierungsverfahren eröffnet wurde.

Banken nicht anspruchsberechtigt

Banken, Versicherungen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Pensionskassen und Vereine, die nicht im Sinne des Umsatzsteuergesetzes unternehmerisch tätig sind, sind nicht anspruchsberechtigt. Auch neu gegründete Unternehmen, die vor dem 1. November 2020 noch keine Umsätze erzielt haben, fallen unter diese Ausschlussgründe.

  • Gibt es Ausschließungsgründe wie Finanzstrafverfahren oder Schulden beim Finanzamt oder der Sozialversicherung?

Beim Unternehmen darf in den letzten drei veranlagten Jahren kein Missbrauch im Sinne der Bundesabgabenordnung festgestellt worden sein, der einen Betrag von 100.000 Euro oder mehr betrifft. Das Unternehmen darf zudem in den letzten fünf veranlagten Jahren nicht mit einem Betrag von insgesamt mehr als 100.000 Euro vom Zins- und Lizenz-Abzugsverbot des Körperschaftsteuergesetzes, der Hinzurechnungsbesteuerung oder dem Methodenwechsel betroffen gewesen sein. Wurden jedoch die Beträge offengelegt, sind diese bis zu einer Höhe von 500.000 Euro nicht schädlich.

Weiters darf das Unternehmen keinen Sitz oder eine Niederlassung in einem Staat haben, der in der EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke genannt ist und überwiegend Passiveinkünfte im Sinne des § 10a Abs. 2 KStG 1988 erzielen. Zusätzlich darf in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung keine rechtskräftige Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße, die 10.000 Euro übersteigt, aufgrund von Vorsatz, verhängt worden sein.

  • Muss der Lockdown-Umsatzersatz zurückgezahlt werden?

Grundsätzlich nein. Die auszahlende Stelle ist aber berechtigt einen gewährten Lockdown-Umsatzersatz ganz oder teilweise zurückzufordern, wenn der Antragssteller Auskunfts- oder Sorgfaltspflichten bei der Beantragung verletzt hat; darunter fällt auch die Verpflichtung zur Rückführung aufgrund der Vorgaben des EU-Beihilferechts.

  • Kann ich für mehrere Unternehmen einer Firmengruppe Lockdown-Umsatzersatz beantragen oder nur einmal?

Sind tatsächlich mehrere Unternehmen in einer Firmengruppe von der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung betroffen und antragsberechtigt, so kann jedes Unternehmen separat den Lockdown-Umsatzersatz beantragen.

  • Ab wann kann ich den erweiterten Umsatzersatz beantragen?

Das Eingabeformular steht für alle Lockdown-Betroffenen seit de m23.11. auf FinanzOnline zur Verfügung.

  • Für welchen Zeitraum habe ich Anspruch auf den erweiterten Umsatz?

Bis zum Ende der behördlichen Schließung meines Unternehmens am 6.12.2020.

  • Wie hoch ist der erweiterte Umsatzersatz und kann er mit dem Fixkostenzuschuss 2 kombiniert werden?

Der erweiterte Umsatzersatz kann – wie der ursprüngliche Umsatzersatz – bis max. 800.000 Euro beantragt werden. Daneben kann auch um den Fixkostenzuschuss 2 angesucht werden – allerdings nicht für den gleichen Zeitraum, wie der Umsatzersatz.

  • Brauche ich für den erweiterten Umsatzersatz einen Steuerberater?

Wie bisher kann der Antrag auch ohne Steuerberater gestellt werden.

  • Mein Unternehmen hat im November 2019 noch nicht existiert? Bekomme ich daher keinen Umsatzersatz?

In diesem Fall wird nicht der November 2019 als Bemessungsgrundlage für den Umsatzersatz verwendet, sondern die durchschnittliche Umsatzsteuervoranmeldung 2020.

  • Ich bin ab 17.11. vom Lockdown betroffen, wie errechnet sich mein Umsatzersatz?

Für die Berechnung des Umsatzersatzes wird als Bemessungsgrundlage der November 2019 herangezogen. Der November wird dann durch die Anzahl der Tage des Novembers dividiert (30) und mit der Anzahl der Lockdowntage (20 Tage bis 6.12.2020) multipliziert. Es wird also 2/3 des Novemberumsatzes für die körpernahen Dienstleistungen und den Handel herangezogen und mit dem jeweiligen Umsatzersatz multipliziert.

  • Wieviel Umsatzersatz bekommen Handelsunternehmen?

Bei Handelsunternehmen wird es entsprechend der Verderblichkeit und Saisonalität der Ware, der Umsatz/Ertrag-Relation (Rohertrag) und der Wahrscheinlichkeit von Aufholkäufen zu einer verfassungsrechtlich gebotenen Staffelung des Umsatzersatzes kommen.

Nach diesen Kriterien wurde der Handel in drei Gruppen eingeteilt, die mit 20, 40 und 60 Prozent vergütet werden. Welche Handelsbranchen in welche Stufe fallen, wird auf einer gesonderten Liste veröffentlicht. Nach Aussagen des BMF wurden zur Ermittlung des
anzuwendenden Prozentsatzes der branchentypische Rohertrag, ein nach vergleichbaren
Maßnahmen im Frühling festgestellter Nachzieheffekt und der Effekt der Verkaufbarkeit von Waren im Sinne von Saisonalität und Verderblichkeit herangezogen.

  • Der Lockdown dauert länger als geplant, bekomme ich als damals direkt Betroffener jetzt mehr Geld?

Ja. Bei allen bisherigen Antragstellern wird der Umsatzersatz bis zum 6. Dezember. erhöht. Bei Unternehmern die ihren Antrag auf Umsatzersatz bereits genehmigt bekommen haben, wird der zusätzliche Betrag für Dezember auf das von im Antrag angegebene Konto automatisch überwiesen. Es muss kein erneuter Antrag gestellt werden.

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Loïc Roch, Mitgründer und CTO von Atinary, in den SwissCAT+-Laboren am Campus Hönggerberg | (c) Martin Pacher

Wer auf den Hönggerberg im Norden Zürichs fährt, lässt die Stadt hinter sich. Der zweite Campus der ETH, entstanden ab 1961, liegt in ländlicher Umgebung, hier sind unter anderem die Departemente für Chemie, Physik und Materialwissenschaft zu Hause. Und hier, in den SwissCAT+-Laboren der Hochschule, lässt sich derzeit besichtigen, wie Forschung aussehen könnte, wenn nicht mehr der Mensch jeden einzelnen Handgriff macht.

In diesen Laboren übernehmen Roboter die Arbeit, die sonst Forschende beschäftigt: Sie hantieren mit Flüssigkeiten und Pulvern, bereiten Proben vor, testen sie und messen laufend die Ergebnisse. Das Bemerkenswerte daran ist aber nicht die Automatisierung selbst, sondern wer die Versuche plant: eine Künstliche Intelligenz. Die Software stammt vom Startup Atinary, das an der ETH keinen eigenen Standort hat, sondern mit der Technologieplattform SwissCAT+ zusammenarbeitet. Sie schlägt vor, welches Experiment als nächstes sinnvoll ist, lernt aus jedem Ergebnis und berechnet daraus den nächsten Schritt. Dieser Kreislauf läuft rund um die Uhr, ohne dass ein Mensch eingreifen muss.

„Ein Labor ist eine große Küche“

Wie soll man sich das vorstellen? Loïc Roch, Mitgründer und CTO von Atinary, greift im Gespräch mit brutkasten zu einem Alltagsbild: „Am Ende ist ein Labor eine große Küche. Wir liefern die Rezepte. Wir nutzen KI, um Rezepte zu erzeugen, die dann im Labor getestet werden.“ Das Ziel: möglichst schnell zum besten Rezept kommen. Denn jeder einzelne Versuch kostet Zeit, Material und Geld. Wer statt tausender Versuche nur ein paar Dutzend braucht, spart enorm.

Genau darauf ist die Software ausgelegt. Statt sich blind durch unzählige mögliche Kombinationen zu probieren, lernt das System mit jedem Experiment dazu und empfiehlt gezielt die vielversprechendsten nächsten Schritte. „Self-Driving Labs“ nennt Atinary das Prinzip, selbstfahrende Labore. Den Begriff hat sich das 2019 gegründete Unternehmen sogar markenrechtlich schützen lassen.

Loïc Roch, Co-founder und CTO von Atinary | (c) Martin Pacher / brutkasten

Den Bedarf für solche Werkzeuge begründet Roch mit einem unbequemen Befund: Forschung wird immer teurer und langsamer, es braucht immer mehr Zeit und Geld, bis Neues gefunden ist. Dazu kommt eine handfeste Vertrauenskrise: Roch verweist auf eine vielzitierte Befragung von rund 1.500 Forschenden, wonach ein Großteil daran scheitert, Experimente zu wiederholen, in der Chemie sind die Quoten besonders hoch. Das ist nicht nur für die Wissenschaft ein Problem: Ohne verlässliche Daten lässt sich auch keine verlässliche KI trainieren.

100 Jahre Forschung in sechs Wochen

Was das System kann, zeigt das Vorzeigeprojekt direkt vor Ort. Gemeinsam mit dem SwissCAT+-Team suchte Atinary nach dem besten Katalysator, also jenem Hilfsstoff, mit dem sich das Treibhausgas CO₂ in Methanol umwandeln lässt, einen Ausgangsstoff für nachhaltige Treibstoffe. Laut Atinary kamen dafür mehr als 20 Millionen mögliche Kombinationen infrage. Das Ergebnis wurde in einem Fachjournal publiziert: In sechs Wochen wurden 144 Katalysator-Kandidaten hergestellt und getestet, mit minimalem menschlichem Zutun. Die Zahl, mit der Atinary seither wirbt, ist eindrucksvoll: eine 1000-fache Beschleunigung, umgerechnet 100 Jahre Katalyse-Forschung in nur sechs Wochen. SwissCAT+-Chef Paco Laveille, der die Umsetzung an der ETH verantwortet, bestätigt beim Besuch die Größenordnung: von Jahren an Forschung hinunter zu Wochen.

(c) Martin Pacher / brutkasten

Beim konkreten Nutzen für Firmenkunden hält sich Roch hingegen zurück, aus einem strukturellen Grund: „Wir sind ein Dienstleister. Wir sehen den generierten Mehrwert nicht, und die Kunden wollen ihn nicht teilen.“ Das habe auch mit Sicherheitsanforderungen zu tun, ergänzt das Unternehmen: Angaben zum erzielten Return on Investment erhalte Atinary dann, wenn Kunden sie von sich aus teilen — teils münde das in gemeinsame Publikationen.

Die einzige konkrete Zahl, die er im Gespräch nennt, stammt aus einer gemeinsamen Publikation mit dem Aromen- und Duftstoffkonzern dsm-firmenich: Dort konnte der Einsatz eines teuren Edelmetalls so stark reduziert werden, dass dessen Kostenanteil um rund 95 Prozent sank. Es sei nicht die einzige gemeinsame Veröffentlichung mit Kunden, betont das Unternehmen — weitere gebe es etwa mit dem Pharmakonzern Takeda.

(c) Martin Pacher / brutkasten

Auch ein aktueller gemeinsamer Blogbeitrag von AWS und Atinary liefert Anhaltspunkte. Ein Manager von Takeda wird dort mit der Aussage zitiert, eine Optimierung habe mit dem selbstfahrenden Ansatz rund eine Woche gedauert, verglichen mit ein bis zwei Monaten auf dem herkömmlichen Weg. Am MIT wiederum löste ein Forschungsteam mit der Software eine knifflige Aufgabe aus der Solarzellenforschung in nur 25 Versuchen, innerhalb einer strikten Frist von vier Wochen. Und über das eigene Labor, das Atinary heuer in Boston eröffnet hat, heißt es: Es erzeuge in einer Woche mehr Versuchsdaten, als ein Doktorand in fünf Jahren produziert.

Bezahlter Pilot, Lizenz pro Arbeitsplatz

Wirtschaftlich steht Atinary noch am Anfang. Das Unternehmen befindet sich in der Seed-Phase, öffentlich auffindbar sind laut Roch rund zehn Millionen an bisheriger Finanzierung, eingesammelt über Venture Capital, Family Offices und Förderungen. Als Nächstes peilt er eine Series A an. Das Wachstumskapital dafür werde voraussichtlich aus den USA kommen: „Der Ansatz ist in Europa und den USA sehr unterschiedlich.“

Paco Laveille, Managing Director, SwissCAT+ East, ETH Zurich | (c) Martin Pacher / brutkasten

Verdient wird über Software-Lizenzen, abgerechnet pro Arbeitsplatz. Am Anfang steht ein dreimonatiger, bewusst kostenpflichtiger Testlauf. „Wenn der Pilot nicht bezahlt ist, stecken die Kunden nicht die Ressourcen hinein, um ihn richtig zu testen“, sagt Roch. Dass er mit diesem Modell Geld liegen lässt, räumt er offen ein: Eine Beteiligung am geschaffenen Wert wäre lukrativer, scheitert aber daran, dass die Kunden diesen Wert eben nicht offenlegen.

Die Kundschaft kommt bisher vor allem aus der Pharmabranche, die laut Roch am ehesten bereit ist, Neues zu riskieren; der Rest der Industrie folge dann. Einsatzfelder gibt es aber quer durch: Lebensmittel, Duftstoffe, Materialforschung, grüne Energie, und gemeinsam mit Stanford sogar Zelltherapien gegen Krebs. Umsatz machen vor allem Konzerne. Mit Universitäten arbeitet Atinary eng zusammen, weil sich dort Ergebnisse veröffentlichen lassen, sie werden so zu Botschaftern der Technologie. Auch KMU zählen zu den Kunden, das jüngste sei erst vor wenigen Tagen dazugekommen. Die Arbeitsteilung im Unternehmen: Das Entwicklerteam sitzt bei Roch in Lausanne, das eigene Labor steht in Boston, dort, wo die großen Pharma-Forschungszentren angesiedelt sind.

„Fast jeden zweiten Tag ein neues Startup“

Beim Thema Konkurrenz wird Roch deutlich: Der Bereich „AI for Science“ ziehe derzeit massiv Gründungen an, fast jeden zweiten Tag komme ein neues Startup dazu. Gefährlich sei daran vor allem eines: Mit den heutigen KI-Werkzeugen lasse sich sehr schnell ein beeindruckender Prototyp bauen, der Kunden begeistert. „Unter der Haube ist das aber kein produktionsreifer Code, der bei einem Großunternehmen laufen kann.“ Atinary sieht er im Vorteil, weil man seit 2019 das gesamte Paket aufgebaut habe: die Anbindung an die Laborgeräte, das eigene KI-Training, die Anwendungen und die wissenschaftliche Glaubwürdigkeit durch den eigenen Beirat. Dazu kommt laut Unternehmen ein Netzwerk an Technologiepartnern, darunter AWS, ABB Robotics, Agilent, Bruker, Chemspeed und Mettler-Toledo. Im wissenschaftlichen Beirat sitzt unter anderem der MIT-Chemiker Stephen Buchwald — im Bostoner Labor optimiert Atinary nach eigenen Angaben ausgerechnet die nach ihm benannte Buchwald-Hartwig-Reaktion.

(c) Martin Pacher / brutkasten

Zugleich beobachtet er seit heuer einen Umschwung im Markt: Kunden dächten zunehmend in einer Wettlauf-Logik. Wer die Technologie nicht als Erster einsetze, riskiere, dass es die Konkurrenz tut. Und wenn diese in Wochen schafft, wofür man selbst Jahre braucht, sei der Rückstand kaum aufzuholen.

Die größte Hürde ist der Mensch

Und was bremst die Verbreitung? Nicht die Technik, sagt Roch, sondern der Mensch. „Der Wissenschaftler im Labor ist oft seit 15, 20 Jahren dort. Wenn man ihm sagt: Wir können deine Forschung um den Faktor zehn oder hundert beschleunigen, sagt er: Nein. Ich kenne mein Fach besser als irgendein Algorithmus.“ Es sei dabei weniger mangelndes Vertrauen, die Technologie werde schlicht als Bedrohung für den eigenen Job empfunden. Christoph Schnidrig von AWS ergänzt: Dieses Muster kenne man von jeder Technologiewelle, von der Einführung der Cloud bis zur KI in der Softwareentwicklung. Rochs Haltung dazu: Jobs würden sich verändern, aber nicht verschwinden. „Am Ende ist es ein Werkzeug. Der Mensch bleibt am Steuer.“

(c) Martin Pacher / brutkasten

Zum Vertrauen gehört auch die Datenfrage, schließlich legen die Kunden ihr wertvollstes Gut, ihre Forschungsdaten, in die Plattform. Die läuft vollständig auf der Cloud von AWS. Roch verweist auf Prüfungen, Audits und Sicherheitstests; personenbezogene Daten würden praktisch keine gespeichert, schon gar keine Patientendaten, dafür sei man in der Forschung viel zu früh angesetzt. Auch deshalb sieht er im EU AI Act derzeit kein Hindernis: In Kundengesprächen sei die Regulierung bislang schlicht kein Thema gewesen.

Auszeichnung vom Weltwirtschaftsforum

Während brutkasten mit Roch in Zürich spricht, befindet sich sein Mitgründer, CEO Hermann Tribukait, gerade im chinesischen Dalian, um dort den Technology-Pioneer-Award des Weltwirtschaftsforums entgegenzunehmen. Zu den früheren Preisträgern der Auszeichnung zählen Roch zufolge Namen wie Google, Dropbox und Airbnb. Preisgeld gibt es keines, der Wert liege im Zugang zum Netzwerk des Forums und zu Entscheidungsträgern großer Unternehmen. Kunden in China hat Atinary übrigens keine, und das dürfte vorerst so bleiben: Als in den USA registriertes Unternehmen sei das Geschäft mit chinesischen Firmen „wegen der Geopolitik sehr heikel“.

Gefragt nach dem Blick fünf Jahre voraus, skizziert Roch eine Vision, die er ausgerechnet am Vorbild seines Cloud-Partners entwirft: Labore, die wie Rechenleistung aus der Cloud abrufbar sind, weltweit vernetzt, mit einer übergeordneten KI, die Erkenntnisse zwischen Forschungszentren auf verschiedenen Kontinenten austauscht.

Den Antrieb dahinter beschreibt er ganz persönlich: Er und seine Mitgründer seien Naturliebhaber, und die Energiewende brauche schnellere Forschung. „Der Planet kann nicht noch ein Jahrzehnt warten, bis wir Lösungen finden.“ Sein Befund nach sieben Jahren: „R&D ist heute noch zu langsam.“


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AI Summaries

Umsatzersatz: Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Corona-Hilfe

  • Vom harten Lockdown des 17. Novembers 2020 sind vor allem Unternehmen von den Schließungen und als Folge ihres Umsatzausfalls betroffen.
  • Seit dem 23. November regelt eine Richtlinie wie die Corona-Hilfsleistung, der Umsatzersatz, von statten geht.
  • Der Lockdown-Umsatzersatz beträgt pro Unternehmen 80 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum. Zudem ist er, gemäß Vorgabe der EU-Kommission, mit einem Höchstbetrag von 800.000 Euro pro Unternehmen gedeckelt.
  • Wenn keine Umsätze im November 2019 getätigt worden sind, steht dem betroffenen Unternehmen der Minimalbetrag von 2.300 Euro zu.

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