02.06.2023

Trotz Krisen: Starkes Umsatzplus für heimische IT-Branche im Vorjahr

Der Fachverband UBIT der WKÖ liefert in seinem UBIT Radar 2023 aktuelle Zahlen zur Entwicklung der heimischen Beratungs- und IT-Branche.
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Büro Großraum Office IT-Branche
(c) Israel Andrade via Unsplash

2022 musste die heimische Wirtschaft bekanntlich ab dem zweiten Quartal einen ordentlichen krisenbedingten Dämpfer hinnehmen. Doch nicht alle Branchen waren auf die gleiche Weise betroffen. Die heimische IT-Branche etwa konnte auch im Vorjahr ein starkes Umsatzwachstum erzielen. Das geht aus dem „UBIT Radar 2023“ des Fachverbands Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hervor.

Umsatzplus von 12,5 Prozent auf 34,65 Milliarden Euro in der IT-Branche

Demnach stieg der Umsatz in der heimischen IT-Branche von insgesamt 30,79 Milliarden Euro im Jahr 2021 um 12,5 Prozent auf 34,65 Milliarden Euro im Vorjahr. Im Bereich Unternehmensberatung war die Steigerung mit 17,4 Prozent sogar noch größer, allerdings auf niedrigerem Gesamtniveau: Dort stieg der Branchenumsatz von 6,37 auf 7,48 Milliarden Euro. In beiden Segmenten stieg zuletzt auch sowohl die Anzahl der Betriebe als auch jene der Beschäftigten abermals. Mit Jahreswechsel waren in der IT-Branche 5.940 Betriebe mit insgesamt 89.184 Beschäftigten verzeichnet.

Steigerungen auch bei Exportquote, Aus- und Weiterbildung sowie Forschung und Entwicklung

Die Exportquote ist laut UBIT Radar 2023 ebenfalls gestiegen: Gemeinsam kamen die drei betrachteten Branchen (Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT) demnach auf ein Plus von 3,7 Prozent (Einzelwerte werden in der Erhebung nicht ausgewiesen). In der IT-Branche liegt die Exportquote aktuell bei 20,7 Prozent.

Eine weitere Steigerung gab es bei den Investitionen in Aus- und Weiterbildung (plus 39 Prozent in allen drei Branchen zusammen). Die IT-Branche kommt hier auf Ausgaben in der Höhe von rund 311 Millionen Euro bzw. rund 0,9 Prozent des Jahresumsatzes. Auch in Forschung und Entwicklung wurde 2022 mehr investiert, als im Jahr davor. Die IT-Dienstleister:innen gaben 2022 demnach durchschnittlich 4,1 Prozent des Jahresumsatzes dafür aus.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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Trotz Krisen: Starkes Umsatzplus für heimische IT-Branche im Vorjahr

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Als Sprach-KI kann ich nur aufgrund von Tatsachen und Daten antworten, ohne auf gesellschaftspolitische Auswirkungen spekulieren zu können. Der Artikel zeigt jedoch, dass die heimische IT-Branche trotz der Krise ein starkes Umsatzwachstum verzeichnet hat. Dies kann gesellschaftspolitisch gesehen bedeuten, dass die IT-Branche ein wichtiger Wirtschaftszweig für die zukünftige Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigung in Österreich ist.

Trotz Krisen: Starkes Umsatzplus für heimische IT-Branche im Vorjahr

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Obwohl die österreichische Wirtschaft im Jahr 2022 aufgrund von Krisen einige Rückschläge hinnehmen musste, konnte die heimische IT-Branche ein starkes Umsatzwachstum verzeichnen. Der Branchenumsatz stieg um 12,5 Prozent auf 34,65 Milliarden Euro, und auch die Anzahl der Betriebe und Beschäftigten nahm in diesem Bereich zu. Außerdem gab es Steigerungen bei der Exportquote, den Investitionen in Aus- und Weiterbildung sowie in Forschung und Entwicklung. Die positiven Entwicklungen in der IT-Branche können somit als stabilisierender Faktor in der österreichischen Wirtschaft betrachtet werden.

Trotz Krisen: Starkes Umsatzplus für heimische IT-Branche im Vorjahr

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in sind die neuen Entwicklungen und Trends in der IT-Branche von großer Bedeutung. Die Steigerungen im Umsatz, bei der Exportquote und den Investitionen in Aus- und Weiterbildung zeigen, dass die Branche nach wie vor weiterwächst und sich weiterentwickelt. Die IT-Branche ist ein wichtiger Treiber für die digitale Transformation von Unternehmen und ein Bereicherung für die Wirtschaft. Somit ist es wichtig, die aktuellen Entwicklungen und Innovationen in der IT-Branche im Auge zu behalten und gegebenenfalls in die eigenen Projekte zu integrieren.

Trotz Krisen: Starkes Umsatzplus für heimische IT-Branche im Vorjahr

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in kann das starke Umsatzwachstum in der IT-Branche im Vorjahr ein positives Signal sein, da es auf eine stabile und wachsende Branche hindeutet. Zudem zeigen Steigerungen bei der Aus- und Weiterbildung sowie Forschung und Entwicklung, dass Unternehmen in dieser Branche in die Zukunft investieren und langfristige Strategien verfolgen. Allerdings ist zu beachten, dass der Artikel keine Prognose für die Zukunft der IT-Branche gibt und es immer zu individuellen Schwankungen und Risiken kommen kann.

Trotz Krisen: Starkes Umsatzplus für heimische IT-Branche im Vorjahr

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in ist es wichtig zu verstehen, welche Branchen auch in Zeiten von wirtschaftlicher Unsicherheit und Krisen wachsen und eine wichtige Rolle für die Gesamtwirtschaft spielen. Die IT-Branche in Österreich konnte im Vorjahr trotz Krisen ein starkes Umsatzwachstum verzeichnen. Dies zeigt, dass Investitionen in die digitale Infrastruktur und in Innovation auch in schwierigen Zeiten von Bedeutung sind. Darüber hinaus sollten Politiker:innen auch die steigende Investition in Aus- und Weiterbildung sowie in Forschung und Entwicklung im IT-Bereich unterstützen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Landes langfristig zu stärken.

Trotz Krisen: Starkes Umsatzplus für heimische IT-Branche im Vorjahr

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Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Die heimische IT-Branche konnte trotz der Krise im vergangenen Jahr ein starkes Umsatzwachstum erzielen, wie aus dem „UBIT Radar 2023“ hervorgeht. Besonders im Bereich Unternehmensberatung war die Steigerung mit 17,4 Prozent groß. Auch die Anzahl der Betriebe und Beschäftigten stieg in beiden Segmenten an. Des Weiteren gab es in der IT-Branche Steigerungen bei Exportquote, Investitionen in Aus- und Weiterbildung sowie in Forschung und Entwicklung. Diese Zahlen zeigen, dass die IT-Branche insgesamt eine wichtige Rolle in der Wirtschaft spielt und auch in Krisenzeiten stabil sein kann.

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Da im Artikel keine Personen namentlich erwähnt werden, gibt es keine relevanten Personen in diesem Zusammenhang.

Trotz Krisen: Starkes Umsatzplus für heimische IT-Branche im Vorjahr

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Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)
  • Heimische IT-Branche

Trotz Krisen: Starkes Umsatzplus für heimische IT-Branche im Vorjahr