26.04.2022

ummadum: neues VOR-Pendler-Projekt, neue Investoren und 3 neue Länder

Das Innsbrucker Mobility-Startup präsentierte nun das Projekt nahallo mit dem Verkehrsverbund Ostregion (VOR). Auch sonst tut sich derzeit viel, wie Co-Founder Thomas Angerer dem brutkasten erzählte.
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Die AlphaHapp / ummadum-Gründer Rene Schader und Thomas Angerer mit Hund Waka
(c) Andreas Friedle: Die AlphaHapp/ummadum-Gründer Rene Schader und Thomas Angerer mit Hund Waka (laut Unternahmensangaben der eigentliche Chef)

Fahrgemeinschaften mit Gamification-Anreiz – dieses Angebot baut das Innsbrucker Startup ummadum seit Jahren immer weiter aus. Wer mit Ridesharing oder seit einiger Zeit auch Fahrradfahren oder Gehen Punkte sammelt, kann diese bei Partnerbetrieben einlösen – die größten davon sind Interspar, Hervis und OMV. Nun gewann man den Verkehrsverbund Ostregion (VOR) als neuen Kooperationspartner. Im Projekt nahallo wird die Organisation von Fahrgemeinschaften über die ummadum-App mit der Bereitstellung eines kostenlosen fixen Parkplatz in einer Park & Ride-Anlage kombiniert – vorerst im Pilot-Versuch in Korneuburg.

nahallo: Wenn die Fahrgemeinschaft abgesagt wird, kommt ein Gratis-Taxi

Dabei gehe es darum, den Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel so einfach wie möglich zu gestalten, wird betont. „An Verbote glauben wir nicht. Die Motivation durch positive Anreize ist belegt – an die muss man nicht glauben“, sagt Co-Founder und CEO Rene Schader. Neben dem Angebot gibt es bei nahallo auch ein besonderes Versprechen, wie die VOR-Geschäftsführung in einer Aussendung beschreibt: „Einer der Vorteile von nahallo ist die Garantie, vom Bahnhof nachhause zu gelangen, selbst, wenn die Fahrgemeinschaft abgesagt wird. Sagt der Fahrer bzw. die Fahrerin die Fahrt bis eine Stunde vor der geplanten Abfahrt ab, dann können Mitfahrende anstatt der ausgefallenen Fahrt ein ISTmobil auf Kosten von nahallo bestellen„.

Auch abseits des neuen Projekts ist bei ummadum zuletzt viel weitergegangen, wie der brutkasten von Co-Founder Thomas Angerer erfuhr. „Es gibt inzwischen mehr als 2.400 Einlösestellen für ummadum in ganz Österreich. Wir haben mehrere neue Umweltpartner, darunter die WKÖ Kärnten, Energie Burgenland, MPreis, Coca-Cola, die Österreich Werbung, die Tiroler Landesregierung und Windkraft Simonsfeld“.

Neue Schweizer Investoren und große Partner in Deutschland für ummadum

Auch in der internationalen Expansion ging man zuletzt einige Schritte. So ging man in Italien vom Pilotprojekt in den regulären Betrieb über und gewann DeSpar Italien als Einlösepartner. In der Schweiz wurde der Start in der Stadt Luzern mit einem Einzugsgebiet von rund 240.000 Menschen fixiert. „Dazu haben wir uns mit Mark Kerekes und Anton Karl auch zwei Schweizer Investoren an Bord geholt“, verrät Angerer. Die beiden seien bei der ummadum-Muttergesellschaft Alphahapp eingestiegen, einen Betrag verrät er Gründer nicht.

In Deutschland kann man die App zwar schon eine Zeit lang downloaden, der operative Start ist aber im Juni geplant. Derzeit finalisiere man die Vorbereitungen mit zwei „renommierten Partnern“ in einer Stadt. „Groß, sehr groß“, kündigt der Gründer an. Über die Partner werde nämlich die Einlösung bei den größten Retailern des Landes möglich sein – und nicht nur dort, sondern in 20 weiteren Ländern. In ein paar Wochen könne man mehr verraten.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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