11.10.2019

Wie das „Innovator’s Dilemma“ gelöst werden kann

Im Interview spricht Maria Tagwerker-Sturm, Projekt Manager von Umdasch Group Ventures, über das "Innovator’s Dilemma" und welche Strategie die Umdasch Group AG verfolgt, um dieses zu lösen.
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Umdasch
(c) der brutkasten

Viele Unternehmen stehen vor der großen Herausforderung erfolgreich im Tagesgeschäft zu sein und gleichzeitig radikale Innovationen auf den Weg zu bringen – Stichwort „Innovator’s Dilemma“. Im Interview mit Julia Weinzettl von Taskfarm spricht Maria Tagwerker-Strum, Projekt Manager von Umdasch Group Ventures, darüber, wie die Umdasch Group AG mit dieser Herausforderung umgeht.

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Was zeichnet das „Innovator’s Dilemma“ eigentlich aus?

Maria Tagwerker-Sturm: Etablierte und erfolgreiche Unternehmen beschäftigen sich vor allem mit den bestehenden Kunden, da damit aktuell das größte Potential ist, Geld zu verdienen. Somit ist das Risiko groß, dass sie disruptive Innovationen nicht wahrnehmen oder vernachlässigen und damit die Chance verpassen an den Umsätzen der Zukunft teilzuhaben.

Meist ist es für Unternehmen auch schwierig gleichzeitig gut im operativen Geschäft zu sein und zu innovieren. Denn dazu sind ganz unterschiedliche Strukturen und Kulturen erforderlich. Im operativen Geschäft wird auf standardisierte Prozesse gesetzt und Risikovermeidung betrieben.

Innovation bedeutet aber jeden Tag neue Wege zu gehen und sich bewusst auf Risiken einzulassen. Da aber in Unternehmen auch oft dringend (womit verdienen wir heute unser Geld) vor wichtig (womit verdienen wir morgen das Geld) geht, ist es schwierig Innovationen außerhalb der etablierten Geschäftsfelder und Technologien zu betreiben. Ein berühmtes Beispiel dafür ist die Digitalfotografie und Kodak.

Welche Strategie verfolgt die Umdasch Group AG, um das Innovator’s Dilemma zu lösen?

Maria Tagwerker-Sturm Um auch in Zukunft innovativ zu bleiben, hat die Umdasch Group AG neben Doka (Schalungstechnik) und Umdasch Store Makers (Ladenbau), mit Umdasch Group Ventures eine dritte Tochtergesellschaft geschaffen. Wir beschäftigen uns im Corporate Future & Innovation Hub von Umdasch Group Ventures ausschließlich mit der Zukunft und revolutionären Innovationen für die Bereiche Retail und Bau.

In der Umdasch Group AG, im operativen Geschäft, findet die evolutionäre Innovation für die bestehenden Geschäftsfelder in Form von neuen Produkten und Services statt, die oft auch im Innovationsgrad revolutionär ist, beispielsweise aufgrund der Chancen durch die Digitalisierung. Die Umdasch Group Ventures beschäftigt sich ausschließlich mit den revolutionären und disruptiven Innovationen, unser Ziel ist der strategische Aufbau von völlig neuartigen Geschäftsfeldern entlang der Bau- und Kaufprozesse.

Wie zeichnet sich die Arbeitsweise von Umdasch Group Ventures aus ?

Maria Tagwerker-Sturm: Wir analysieren Technologien und Megatrends und deren Auswirkungen auf unsere Prozesse (Bau, Retail). Daraus leiten wir Suchfelder ab, die wir systematisch screenen. Wir suchen nach neuen Technologien, Geschäftsmodellen und reifen Startups. Daraus leiten wir potenziell disruptive Innovationen ab.

Disruptive Innovationen sind jene Neuerungen, die einen hohen Innovationsgrad haben und bestehende Geschäfte und Geschäftsmodelle komplett verändern können. Sie haben eine große Auswirkung und kommen meist aus der Nische. Haben wir auf dem Radar eine potentiell disruptive Idee, starten wir die Entwicklung. Wir bauen uns ein Innovation Eco-System auf, entweder investieren wir in ein junges Technologieunternehmen oder entwickeln in Co-Creation auf Basis von Auftragsentwicklung ein neues Geschäftsmodell.

Welche Projekte setzt ihr gerade um?

Maria Tagwerker-Sturm: Zum Beispiel mobiler 3D Druck mit Beton von Gebäuden in nur einem Tag, Vorort auf der Baustelle. Die Technologie ist sehr komplex, wir haben uns daher an einem Startup beteiligt, dessen Gründer seit über zwei Jahrzehnten daran forscht und zahlreiche Schlüsselpatente hält. Diese Kompetenz kann man organisch kaum mehr aufbauen, um rechtzeitig am Markt mit spielen zu können.

Ein weiteres Beispiel ist Contakt, das wir im Co-Creation-Prozess entwickelt haben. Wir digitalisieren die Baustelle und machen sie damit transparent. Das ermöglicht Baufirmen, die Abläufe zu optimieren und die Kosten- und Zeitkiller zu identifizieren. Die Lösung hat großes Potential, hingt doch die Produktivität und Wertschöpfung am Bau weiter hinter der industriellen Fertigung.


=> zur Page des Unternehmens


*Disclaimer: Im Sinne des Taskfarm Konzepts wurde Maria Tagwerker-Sturm von Helmut Blocher, Geschäftsführer Succus GmbH, auf das Interview eingeladen. Sie spricht am 16./17 Oktober 2019 am Austrian Innovation Forum.


Zur Gastautorin

Dieses Interview wurde von Julia Weinzettl geführt und erstmals auf dem Blog der Plattform Taskfarm veröffentlicht. Weinzettl startete ihre Karriere nach dem Wirtschaft-, Politik- und Kommunikationswissenschaften-Studium als Marketingmanagerin der damaligen Startups sms.at, uboot.com und handy.at. Nach Tätigkeiten als Mobile Business Development Manager bei bwin (damals auch noch im Startup-Stadium) und als Data Protection Counselor bei der Personensuchmaschine www.123people.com wurde Weinzettl selbst zur Gründerin. Gemeinsam mit ihrem Mann Mike Weinzettl startete sie 2011 www.taskfarm.com als Marktplatz zur Projektvermittlung. Später folgte der Pivot zu einem Fokus auf Softwareentwicklung und Consulting. Mit dem Taskfarm-Blog legt die Gründerin eine große Interview-Serie zum Thema „Future of Work“ vor.


 

 

 

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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