17.08.2016

Ünique Skis und CheckYeti: Was machen „Winter-Startups“ im Sommer?

Das Business der beiden Wiener Startups Ünique Skis und Checkyeti fokussiert sich eigentlich auf den Winter. Ersteres Unternehmen stellt Ski her, das andere vermittelt Skilehrer. Doch das bedeutet nicht, dass sie im Sommer ihr Büro zusperren.
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(c) Unique Skis Facebook: Vor 16 Wochen legte Ünique Skis einen Stop in Kitzbühel-Nähe ein.

Das Startup „Ünique Skis“ hat seinen Firmensitz im 15. Bezirk in Wien. Fast romantisch-verwunschen wirkt das rote Backsteinhaus in einem Hinterhof, in dem sich die Werkstatt von Clemens Frankl und Dominic Haffner befindet. Vor mittlerweile fünf Jahren sind die beiden Wiener ins Ski-Business gegangen und haben ihre Leidenschaft zum Beruf gemacht.

Die Ski, die Unique Skis verkaufen, haben eine weite Reise hinter sich, denn so Frankl: „Wir haben nach ganz Europa, Japan, China, Kanada und die USA verkauft.“ 25 Prozent aller Ski sind ins Ausland gegangen. Dabei haben die beiden keinen Cent für Werbung ausgegeben. Vielmehr sorgte eine Crowdfunding-Kampagne auf Kickstarter im letzten Jahr für einen Bekanntheits-Boost. Allerdings bemerkt Haffner, dass die Kampagne viel Zeit und Nerven kostete. Die Planung im Vorfeld sei das Wichtigste, wenn man via Crowdfunding erfolgreich sein will.

Sommerpause?

Wer denkt, dass die Jungs den ganzen Sommer hindurch Urlaub machen, irrt. Auf instagram (@unique_skis) sieht man, dass die Jungs am Hintertuxer Gletscher aktuell ihre Ski testen.

Building a fence made out of prototypes #skitesting #üniqueskis #glacierskiing

Ein von Ünique Skis (@unique_skis) gepostetes Foto am

Seit Juni haben sie ihr Portfolio um Taschen für die Ski und Skischuhe erweitert. „Wir haben zu Weihnachten am 24 und am 25 noch gearbeitet. In Kitzbühel haben wir uns Kundentermine eingetragen“, das ändert sich auch im Sommer nicht. Neben maßgeschneiderten Brettern, hat man übrigens auch die Möglichkeit, Ski „von der Stange“ zu kaufen.

CheckYeti

Stefan Pinggera gründete zusammen mit Georg Reich Ende 2014 die Buchungsplattform CheckYeti. Über 1.300 Angebote von Skischulen, Skilehrern und Bergführern des Alpenraums können über die Plattform gebucht werden. Damit sorgen sie nicht nur für einen flexiblen und einfachen Buchungsprozess, sondern auch für mehr Transparenz.  Vom Skifahren bis zum Schneeschuhwandern können alle Wintersportarten gesucht, verglichen und dann auch sofort gebucht werden. Wer sich nicht sicher ist, welchen Dienst er buchen möchte, kann sich auch auf die Bewertungen und Kommentare von anderen Nutzern verlassen. „Bereits in der ersten Wintersaison verzeichnete CheckYeti.com mehr als 100.000 Besucher“, erzählt Pinggera.

Freunde bringen Idee

Beide Gründer stammen aus den Salzburger Alpen. Dass es schwierig sein könnte, mit einem Freund zusammen zu gründen, verneint Pinggera. „Seit wir zehn sind, kennen wir uns. Wir sind quasi zusammen aufgewachsen, waren gemeinsam Skifahren. Die Berge sind auch unsere gemeinsame Passion.“ Auf die Idee gekommen sei man, als Freunde zu Besuch waren. „Ich bin selber kein Skilehrer, bin in den Bergen aufgewachsen und hab auch nie einen buchen müssen. Aber dann kamen Freunde aus England zu Besuch. Da haben Georg und ich festgestellt, dass es hier eine Marktlücke gibt: Wo bekommt man jetzt auf die Schnelle einen Skilehrer her? Im Internet gab es nicht die eine Anlaufstelle dafür“, so der Gründer.

(c) CheckYeti: Die Gründer Stefan Pinggera und Georg Reich.
(c) CheckYeti: Die Gründer Stefan Pinggera und Georg Reich.

Als reines Online-Startup möchte man sich nicht bezeichnen: „Dann wären wir zu weit weg vom Business. Uns ist es wichtig, nahe am Markt zu sein, vor Ort mit den Leuten zu reden und die Kundenbedürfnisse im Detail zu verstehen.“

Sommerangebot

Im Sommer wird weiterhin fleißig am Ausbau des Angebots von CheckYeti gearbeitet. „Vor allem was Skischulen, Skilehrer und Guides in der Schweiz und in Frankreich betrifft“, so Pinggera. Und überdies an der Weiterentwicklung der Mobile Mobile App, die es für iOS & Android gibt.

Außerdem kann man via CheckYeti Sommer auch sommerliche Outdoor-Aktivitäten, vom Rafting-Abenteuer bis hin zur Mountainbike-Tour, finden und buchen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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