18.08.2017

Mehr Überwachung: Das umstrittene Sicherheitspaket im Überblick

Letzte Woche war Ex-NSA Direktor William Binney in Österreich, um vor dem Sicherheitspaket zu warnen, das sich momentan in Begutachtung befindet. Auch Vertreter der Internetwirtschaft wie Austrian Startups und der WKO Fachverband UBIT haben sich in einem offenen Brief kritisch zum Sicherheitspaket geäußert. Ein Überblick über den Inhalt des Sicherheitspakets.
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Kritiker des Sicherheitspaket sehen Österreich am Weg zum Überwachungsstaat. Hier ein Überblick zu den diskutierten Inhalten.

Seit Anfang Juli befindet sich das von der ÖVP vorangetriebene “Sicherheitspaket” in einer sechswöchigen Begutachtungsphase. Konkret geht es hier um Vorschläge für Gesetzesänderungen und Novellen zum Sicherheitspolizeigesetz, zur Strafprozessordnung und auch um Änderungen des Telekommunikationsgesetzes.

Sicherheitspaket in der Kritik

Der Lärm um das „Überwachungspaket“, wie es nun schon des Öfteren genannt wurde, nimmt seitdem stetig zu. Erst letzte Woche gab der ehemalige Direktor der NSA, William Binney, in einem Wiener Kaffeehaus eine Pressekonferenz und warnte vor den Auswirkungen. „Die Grundfeste einer Demokratie können auf diese Art zerstört werden“, meinte Binney.

Ein offener Brief, den Vertreter der Internetwirtschaft wie der Verein Austrian Startups und der WKO Fachverband UBIT zusammen unterzeichneten, fordern ebenfalls ein Umdenken der Abgeordneten im Nationalrat, sie sehen die Cybersicherheit in Gefahr und damit auch die österreichische Startup-Szene.

Die kritischen Punkte des Sicherheitspakets

Worum geht es eigentlich konkret beim Sicherheitspaket? Der Brutkasten hat einen Blick auf die weitreichendsten Änderungen und den Gesetzestextvorschlag geworfen und zusammengefasst: (Alle Links zu den Gesetzesentwürfen und Änderungen am Ende des Artikels.)

Überwachung von WhatsApp&Co

Diese Änderung des aktuell geltenden Gesetzes soll die Überwachung von internetbasierter Kommunikation ermöglichen. Personen, Unternehmen oder Vereine können – sofern ein Verdacht besteht – hier betroffen sein. Denn in §135a Abs 1 (3) der StPO lautet es wie folgt:

”Soweit dies zur Durchführung der Ermittlungsmaßnahme unumgänglich ist, ist es zulässig, in eine bestimmte Wohnung oder in andere durch das Hausrecht geschützte Räume einzudringen, Behältnisse zu durchsuchen und spezifische Sicherheitsvorkehrungen zu überwinden, um die Installation des Programms zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten in dem Computersystem zu ermöglichen.”

Die Installation per “remote hacking”, also der Zugriff auf Smartphone&Co, ist somit anscheinend überdies zulässig. In § 135a (2) heißt es außerdem, dass eine Überwachung verschlüsselter Nachrichten nur zulässig ist, wenn das Programm “nach Beendigung der Ermittlungsmaßnahme funktionsunfähig ist oder ohne dauerhafte Schädigung oder Beeinträchtigung des Computersystems, in dem es installiert wurde, und der in ihm gespeicherten Daten entfernt werden kann”. Kritische Stimmen bezweifeln, dass dies technisch überhaupt umsetzbar ist.

Ebenfalls bezweifelt wird die Machbarkeit der Überwachung von WhatsApp und anderen Messengerdiensten wie zB Facebook, die von Justizminister Brandstetter gefordert wird. Eine Erklärung, wie dies technisch umsetzbar sein sollte (Installation einer Software direkt auf dem Smartphone auf Verdacht?), gab er in den betreffenden Medienberichten nicht ab.

Ein Gesetzesvorschlag mit solchem Inhalt – umgangssprachlich bekannt als “Bundestrojaner” –  wurde laut dem Verein epicenter.works bereits im Jahr 2016 vom Justizministerium vorgelegt. Damals zog Justizminister Brandstetter nach lauter Kritik den Gesetzesvorschlag jedoch zurück. Der aktuelle Vorschlag, der sich in Begutachtung befindet, nimmt Teile hiervon wieder auf.

Überwachung im Auto

Ab sofort soll es im Paragraf § 136 StPO heißen: “Eine akustische Überwachung von Personen in Fahrzeugen ist überdies unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 StPO zulässig.“ Spezifiziert wird nicht, ob dies auch die Installation von Überwachungsprogrammen in smarten Autosystemen bedeutet. Jedenfalls soll ermöglicht werden, Gespräche im Auto abzuhören. Laut epicenter.works soll dies auch bei Verdacht von “niederschwelligeren Delikten” zum Einsatz kommen. Außerdem soll “mittels Einsatz von bildverarbeitenden technischen Einrichtungen” (§ 54 Abs. 4b, SPG) auf österreichischen Straßen von Autos der Lenker selbst, Kennzeichen, Marke, Typ und Farbe erfasst werden. Im selben Paragrafen heißt es: “Soweit sie nicht zur weiteren Verfolgung aufgrund eines Verdachts gerichtlich strafbarer Handlungen erforderlich sind, sind sie nach längstens 48 Stunden zu löschen.”

Netzsperren

Damit soll es Providern (Unternehmen, die Kunden Zugang zum Internet anbieten) ermöglicht werden, Internetseiten (Bei Verdacht auf Computerkriminalität, pornografische Inhalte, Urheberrechtsverletzungen oder gewaltverherrlichende Darstellungen) auf eigenes Gutdünken zu sperren. Laut dem Verein epicenter.works war dies nicht im Arbeitsprogramm der Bundesregierung vorgesehen und ging sodann ohne öffentliche Debatte in Begutachtung. Das bedeute laut dem Verein, dass es “dem Provider überlassen wäre, ob, wann, wie, warum und wie lange solche Inhalte zensiert werden. Für betroffene Inhalteanbieter und Nutzer sind keinerlei Rechtsschutz oder Beschwerdemöglichkeiten vorgesehen”. Angemerkt wird auch, dass der Vorschlag in dieser Art — die Sperre basierend auf Entscheidung der Provider — mit der EU-Verordnung der Netzneutralität mit großer Wahrscheinlichkeit nicht vereinbar ist.

Videoüberwachung

Für die Überwachung des öffentlichen Raums soll der Zugriff auf Video- und Tonbandüberwachung von öffentlichen und privaten Einrichtungen mit öffentlichem Versorgungsauftrag ermöglicht werden, sowie “die Möglichkeit des Echtzeitstreaming” umgesetzt werden (§53 Abs. 5, SPG) Weiter heißt es im § 93a, SPG: “‘Für Österreich’ ist unter dem Punkt „Videoüberwachung“ festgehalten, dass für öffentliche Betreiber eine Speicherverpflichtung sowie eine Mindestspeicherdauer normiert werden soll und dass für Kooperationen mit Unternehmen im Nahebereich der öffentlichen Hand (z.B. ÖBB, ASFINAG, regionale Verkehrsbetriebe) eine entsprechende Regelung gefunden werden soll”. Die Vorratsdatenspeicherung kann auf bis zu 2 Wochen ausgeweitet werden. Davon ist jeder betroffen, der im öffentlichen Raum unterwegs ist. Dabei ist es zweifelhaft, ob eine Videoüberwachung tatsächlich ein geeignetes Hilfsmittel zur Prävention von Straftaten ist. (Z.B.: Öffentliche Räume mit flächendeckender Videoüberwachung waren bereits Ziel terroristischer Aktivitäten oder von Kriminalität- trotz Videoüberwachung.)

Datenspeicherung

Zum „Ausbau der technischen Ermittlungsmöglichkeiten“ soll außerdem “Quick freeze” — die “Anlassspeicherung von Telekommunikationsdaten“ — umgesetzt werden, ein Gesetz, das schon mehrmals von Gerichten in Europa wieder aufgehoben wurde. Damit wird es ermöglicht, Daten längerfristig abzuspeichern. Kritisiert wird dies etwa von Arjen Kamphuis, dem Datenexperten aus den Niederlanden. Kamphuis meint: ”Wenn es nicht einmal die NSA schafft, Datenbanken zu beschützten, glauben Sie wirklich, dass es der österreichische Staat schafft?” Eine Einladung für Hacker, die auf die Beschaffung von Daten aus sind. Die einzige Vorkehrung, die man treffen könnte, um Hackern gar keine Chance zu geben, kennt Kamphuis nur zu gut: „Man darf solche Datenansammlungen gar nicht erst einmal aufbauen!”

Keine Anonymität bei Prepaid-Karten

Während man bisher Prepaid-Karten einfach beim Diskonter kaufen und benutzen und damit eine gewisse Anonymität beibehalten konnte, soll dies durch eine Änderung im Telekommunikationsgesetz in § 97 abgeschafft werden: “Sicherheits- und kriminalpolizeiliche Zwecke erfordern es, dass Personen, die mit einem Anbieter einen Vertrag über die Bereitstellung eines Kommunikationsdienstes geschlossen haben, wovon auch der Erwerb von Prepaid-Karten bzw. entsprechendem Guthaben umfasst ist, im Anlassfall identifizierbar sind.” Daher sei künftig die Registrierung der Stammdaten des Käufers erforderlich. Kriminelle können dies einfach umgehen, indem sie Prepaid-Karten andernorts erwerben. Bürger, die auf ihre Privatsphäre und Anonymität wert legen, wird diese Möglichkeit der sicheren Kommunikation genommen.

Eigene Meinung auf Website des Parlaments veröffentlichen

Als Bürger kann man seine Meinung zum geplanten Sicherheitspaket abgeben. Die Statements werden dann auf der Website des Parlaments veröffentlicht. Über 8.500 Bürger haben dies via überwachungspaket.at bereits gemacht. Die Seite wurde von epicenter.works ins Leben gerufen, ein Verein, der unter anderem für Datenschutz eintritt. Dort finden sich auch Materialien und Informationen zum geplanten Sicherheitspaket.

Bis 21. August kann man noch Stellungnahmen einreichen, solange ist der Gesetzesentwurf noch in Begutachtung. Aktuell kann es allerdings zu Verzögerungen der Veröffentlichung der Statements auf der Parlamentsseite kommen, heißt es in einer Aussendung von Ende Juli: „Aufgrund der großen Anzahl an Stellungnahmen zu den genannten Ministerialentwürfen, aber auch wegen der laufenden Übersiedlung in die Ausweichquartiere auf den Heldenplatz können diese jedoch nur nach und nach bearbeitet werden.“

Weiterführende Links: überwachungspaket.at, epicenter.works, Ministerialentwurf – Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (zur StPO, ua.), Ministerialentwurf – Gesetzestext, Ministerialentwurf – Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (zur SPg, ua.), Ministerialentwurf – Erläuterungen, Ministerialentwurf – Gesetzestext

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Marie Pierer, Designerin und Mitgründerin von Studio Furore, und Nino Groß, Head of Brand & Communications bei Instahelp | © Niki Pommer
Marie Pierer, Designerin und Mitgründerin von Studio Furore, und Nino Groß, Head of Brand & Communications bei Instahelp | © Niki Pommer

Bunt, warm, lebendig und offen: So beschreibt Instahelp seinen neuen Auftritt. Die 2015 gegründete Plattform für Online-Therapie und psychologische Beratung hat gemeinsam mit Studio Furore Logo, Typografie, Farbwelt, Fotografie und Illustration neu entwickelt. Entstanden ist laut Aussendung alles in Graz.

Der Auftritt soll laut Aussendung ein Gegenentwurf zur häufig cleanen und zurückhaltenden Ästhetik des Gesundheitsbereichs sein. Das in der Aussendung als „schnell“ beschriebene Logo rückt ein Kernattribut der Plattform ins Zentrum: den garantierten Erstkontakt mit Psycholog:innen binnen 24 Stunden.

Nino Groß, seit Jänner Head of Brand & Communications bei Instahelp, formulierte laut Aussendung den Markenauftrag, das Thema in die Mitte der Gesellschaft zu tragen.

Über sein Netzwerk kam er laut Aussendung mit Marie Pierer in Kontakt, Designerin und Mitgründerin von Studio Furore. brutkasten hat bei beiden nachgefragt, was Gründer:innen und Marketingverantwortliche aus dem Projekt lernen können.

1. Die Marke laufend hinterfragen

„Man sollte wohl nie damit aufhören, seine Marke kritisch zu betrachten. Auch, wenn man etwas Ikonisches geschaffen hat“, sagt Groß. Spätestens wenn Markenelemente nicht mehr praktikabel oder im Kontext des Zeitgeists nicht mehr zielführend seien, sei es an der Zeit, etwas zu verändern.

Bei Instahelp sei die Ausgangssituation ideal gewesen: ein starkes Fundament und zehnjähriges Bestehen. „Die Grundidee war von Beginn weg, auf dem Bestehenden aufzubauen und es in die Zukunft zu tragen“, so Groß. Die Marke solle Strahlkraft über den Health-Bereich hinaus bekommen.

„Sei mutig.“: Der neue Auftritt von Instahelp soll laut Aussendung nicht klinisch oder distanziert wirken, sondern nahbar und selbstbewusst | © Studio Furore / Instahelp

2. Mit den W-Fragen beginnen

Als erste Best Practice nennt Groß die strategische Annäherung mit den wichtigsten W-Fragen: „Wozu machen wir das, wo wollen wir damit hin, welche Ziele soll die Marke erreichen, die sie bislang noch nicht erreicht hat?“

Pierer beschreibt den Ausgangspunkt ihrer Arbeit so: „Am Anfang steht für uns immer die Frage: Was wollen wir eigentlich vermitteln, wen wollen wir erreichen und was sollen Menschen fühlen, wenn sie mit der Marke in Berührung kommen?“

Darauf aufbauend entwickle Studio Furore ein Konzept mit einer klaren Herleitung. Daraus entstehe Schritt für Schritt die Brand Identity, von Logo, Farben, Typografie und Bildwelt bis hin zu Layoutsystem, Gestaltungselementen und Tonalität. Ziel sei ein Aha-Moment, „bei dem man versteht, warum etwas genau so gestaltet ist“.

3. Innen- und Außenperspektive zusammenbringen

Groß steuerte das Projekt in Abstimmung mit der Geschäftsführung und entwickelte das markenstrategische Konzept. Eingebunden waren außerdem die internen Design-Verantwortlichen, die den bisherigen Markenauftritt verantwortet hatten, sowie der CTO.

Diesen Mix zählt Groß zu den Best Practices des Projekts. Es gehe darum, jene, die den Markenkern gebaut haben, mit jenen zusammenzubringen, die ihn weiterentwickeln werden. „Diesen Wissenstransfer braucht es.“ Ebenso wichtig sei, offen und ohne Tabus zu diskutieren, was bleiben darf und was gehen muss. „Greift man die gesamte Identität an, ist das ein schmaler Grat.“

Dass die Entscheidungen im Unternehmen schnell fielen, hat Groß nach eigenen Angaben beeindruckt. Die Marke habe in ihrer Erscheinungsform seit zehn Jahren bestanden. „Von daher ist das keine kleine Intervention, wenn man an die gesamte Identität geht.“

4. Bei der Agentursuche das eigene Netzwerk nutzen

„Wir haben mehrere Angebote eingeholt, das sollte man immer“, sagt Groß. Ausschlaggebend sei im Endeffekt der persönliche Kontakt gewesen. Er kenne die Köpfe hinter Studio Furore schon lange und habe von ihnen nie etwas gesehen, das ästhetisch und handwerklich nicht auf sehr hohem Niveau gewesen sei.

Bei einem Mittagessen mit Pierer und Fotograf Kurt Bauer, der für die Bildwelt verantwortlich zeichnete, sei ihm nach ein paar Sätzen klar gewesen: „Die spüren die Marke.“

Startups und kleineren Unternehmen rät Groß, nach Möglichkeit persönliche Kontakte anzuzapfen, also Personen mit Erfahrung und guten Drähten in die Kreativwirtschaft. „Das spart einerseits Zeit und schützt vor Leerläufen. Andererseits ist es enorm wichtig für die qualitative Einschätzung.“

Der neue Markenauftritt von Instahelp: Die Bildwelt stammt von Fotograf Kurt Bauer | © Studio Furore / Instahelp

5. Konventionen brechen, wenn sie dem Ziel im Weg stehen

Die neue Marke tritt bunt und warm statt klinisch auf. „Ich sehe das eigentlich weniger als Mut, sondern vielmehr als Notwendigkeit“, sagt Pierer dazu. Psychische Themen seien gesellschaftlich schon stark mit Schwere und Unsicherheit behaftet. „Wie soll man Hoffnung vermitteln oder ein Gefühl des Aufatmens schaffen, wenn die Gestaltung genau diese Schwere noch verstärkt?“

Verharmlosen dürfe man das Thema dadurch nicht. „Aber ernst zu nehmen bedeutet nicht automatisch, dass etwas klinisch, kühl oder schwer aussehen muss.“ Dabei müsse jedes Element eine klare Bedeutung haben. „Es geht nicht einfach darum, ein schönes Logo oder eine bestimmte Farbe zu wählen. Die Gestaltung muss in sich stimmig sein und eine Geschichte erzählen.“

Für Pierer hat das Projekt auch eine persönliche Seite. In der Aussendung schildert sie, nach der Geburt ihres ersten Kindes selbst schwierige psychische Phasen erlebt zu haben. „Wenn ich damals von einem Angebot wie Instahelp gewusst hätte, wäre mir der Weg zur Unterstützung mit Sicherheit leichter gefallen.“

6. Mit kleinem Budget: wenige Dinge richtig machen

Startups mit kleinem Budget rät Pierer, sich am Anfang klar darüber zu werden, wofür man steht und was man vermitteln möchte. „Man braucht nicht sofort ein riesiges Branding oder unzählige Gestaltungselemente. Man braucht ein gutes Konzept.“

Ein durchdachtes Logo, eine passende Farb- und Typografiewelt und eine konsistente Bildsprache könnten schon viel bewirken. Pierer rät davon ab, Trends oder andere Marken zu kopieren, nur weil sie gerade gut funktionieren. Man solle herausfinden, was einen selbst besonders macht, und das konsequent sichtbar machen.

Außerdem solle das Erscheinungsbild flexibel bleiben und mit dem Unternehmen wachsen können. „Eine gute Markenidentität muss nicht von Anfang an riesig sein. Sie muss vor allem eine klare Idee haben.“

Die neue Markenidentität von Instahelp ist laut Aussendung inzwischen vollständig ausgerollt. Die Plattform arbeitet nach eigenen Angaben mit mehr als 400 Psycholog:innen und hat bis dato rund 450.000 Beratungen durchgeführt.

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