17.07.2019

Überstunden und Teleworking: Was Startups beachten sollten

Als Gründer ist man auf dem Weg zum unternehmerischen Erfolg bereit, die „Extrameile“ zu gehen. Wenn Mitarbeiter – gerade in einem Startup – dieselbe Begeisterung für die gemeinsame Sache mitbringen, ist das toll. Dabei ist der Rahmen des gesetzlich Erlaubten aber nicht aus den Augen zu verlieren.
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Work-Life-Balance
(c) fotolia / Kaspars Grinvalds

Natürlich will man als Arbeitgeber seine Leute nicht in die Selbstausbeutung treiben. Und die oft zitierte „Work-Life-Balance“ ist im Jahr 2019 kaum mehr nur ein Schlagwort. Dennoch ist es gerade in „heißen“ Phasen – insbesondere vor dem Launch eines neuen Produkts oder neuer Services – bedeutend, seinen Fachkräften etwas Mehrarbeit abverlangen zu können. Idealerweise geplant, und auf jeden Fall im Einklang mit den gesetzlichen Möglichkeiten.

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In Österreich hat der Gesetzgeber 2018 die Grundlage geschaffen, zeitweise bis zu 12 Stunden pro Tag und bis zu 60 Stunden in der Woche zu arbeiten. Allerdings darf über die Zeit von vier Monaten hinweg die wöchentliche Arbeitszeit im Schnitt 48 Stunden nicht überschreiten. Grundsätzlich beträgt die Normalarbeitszeit in Österreich 40 Wochenstunden, womit für eine tatsächliche Überschreitung jedenfalls Zuschläge zu kalkulieren sind.

Die Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Gerade wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (teilweise) im Homeoffice tätig sind, ist die gewissenhafte Arbeitszeitaufzeichnung bedeutend. Außerdem ist wichtig, über die Zulässigkeit von Überstunden aufzuklären: Diese sind – genauso wie Sonn- und Feiertagsarbeit – in der Regel nur auf Anordnung zu leisten. Hier wird der Spagat sichtbar, den Arbeitgeber schaffen müssen: Einerseits ein Team aufzubauen, das die „Extrameile“ geht, wenn es nötig ist. Andererseits den Elan und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden einzubremsen, um im Einklang mit den gesetzlichen Regeln zu bleiben und einer Explosion der Lohnkosten durch Überstundenzuschläge vorzubeugen.

Vorsicht bei „All in“-Verträgen

Gerade wenn Telearbeit ein Thema ist, dürfen auch bezüglich der Erreichbarkeit keine Fragen offenbleiben: Soll das Diensthandy über die übliche Arbeitszeit hinaus aktiv bleiben? Dann sollte ein Bereitschaftsdienst definiert werden. Ist es nötig, dass am Wochenende die E-Mails gecheckt werden, muss auch das besprochen werden.

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Überstundenpauschalen oder All-in-Verträge können die Kalkulation von Gehaltskosten und die praktischen Abläufe erleichtern. Sie machen die Aufzeichnung der Arbeitszeit aber nicht überflüssig. Ein zu wenig bekanntes Detail dieser Lösungen ist, dass regelmäßig eine Deckungsprüfung zu erfolgen hat: Auch wenn das Commitment der Arbeitnehmer vorhanden ist, die vereinbarte Mehrarbeit zu leisten, wird damit gewährleistet, dass sie aufgrund einer hohen Zahl an Überstunden am Ende nicht weniger als den (kollektivvertraglichen) Mindest-Stundenlohn erhalten.

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Daiki-CEO Kevin Michael Gibney | (c) Daiki
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Die liebe Not mit AI-Act und anderen regulatorischen Anforderungen für Unternehmen in Österreich und der EU prägt die aktuelle Standort-Diskussion wie kaum ein anderes Thema. Dass man sich diese bürokratischen Hürden auch zu Nutzen machen und dabei anderen Unternehmen helfen kann, will das Wiener Startup Daiki beweisen – brutkasten berichtete bereits im Oktober über ein Millioneninvestment.

Zentrale Anwendung zur KI-Überwachung

Daiki launchte nun seine AI-Registry, wie das Startup heute bekanntgab. Die Anwendung, die über ein SaaS-Modell vertrieben wird, dokumentiert und überwacht sämtliche KI-Systeme, die im Unternehmen genutzt werden. Sie soll dabei einen umfassenden Überblick über KI-Risiken und Compliance schaffen, für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sorgen und klare Insights zur Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit der genutzten Systeme liefern.

“Detaillierter Katalog der KI-Systeme und -Modelle”

“Die KI-Registry ermöglicht es Unternehmen, einen detaillierten Katalog der KI-Systeme und -Modelle zu erstellen, die ihr Team verwendet oder entwickelt, indem es Vorlagen für gängige Modelle verwendet oder eigene Systembeschreibungen erstellt”, heißt es vom Startup. Nach der Fertigstellung erhielten Unternehmen ein Feedback von Daiki mit konkreten Verpflichtungen und Empfehlungen für das Qualitätsmanagement durch automatisches Benchmarking und die Überprüfung der Einhaltung durch Experten. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten die Unternehmen einen “trustworthiness score”.

Daiki-System auch für Unternehmen mit hohem Risiko laut AI-Act

Nicht nur reine Anwender, sondern auch Unternehmen, die gemäß EU-AI-Act als “Bereitsteller und Anbieter von KI-Systemen” mit hohem Risiko eingestuft werden, könnten mithilfe der AI-Registry alle regulatorischen Anforderungen erfüllen, betont man bei Daiki.

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