17.07.2019

Überstunden und Teleworking: Was Startups beachten sollten

Als Gründer ist man auf dem Weg zum unternehmerischen Erfolg bereit, die „Extrameile“ zu gehen. Wenn Mitarbeiter – gerade in einem Startup – dieselbe Begeisterung für die gemeinsame Sache mitbringen, ist das toll. Dabei ist der Rahmen des gesetzlich Erlaubten aber nicht aus den Augen zu verlieren.
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Work-Life-Balance
(c) fotolia / Kaspars Grinvalds

Natürlich will man als Arbeitgeber seine Leute nicht in die Selbstausbeutung treiben. Und die oft zitierte „Work-Life-Balance“ ist im Jahr 2019 kaum mehr nur ein Schlagwort. Dennoch ist es gerade in „heißen“ Phasen – insbesondere vor dem Launch eines neuen Produkts oder neuer Services – bedeutend, seinen Fachkräften etwas Mehrarbeit abverlangen zu können. Idealerweise geplant, und auf jeden Fall im Einklang mit den gesetzlichen Möglichkeiten.

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In Österreich hat der Gesetzgeber 2018 die Grundlage geschaffen, zeitweise bis zu 12 Stunden pro Tag und bis zu 60 Stunden in der Woche zu arbeiten. Allerdings darf über die Zeit von vier Monaten hinweg die wöchentliche Arbeitszeit im Schnitt 48 Stunden nicht überschreiten. Grundsätzlich beträgt die Normalarbeitszeit in Österreich 40 Wochenstunden, womit für eine tatsächliche Überschreitung jedenfalls Zuschläge zu kalkulieren sind.

Die Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Gerade wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (teilweise) im Homeoffice tätig sind, ist die gewissenhafte Arbeitszeitaufzeichnung bedeutend. Außerdem ist wichtig, über die Zulässigkeit von Überstunden aufzuklären: Diese sind – genauso wie Sonn- und Feiertagsarbeit – in der Regel nur auf Anordnung zu leisten. Hier wird der Spagat sichtbar, den Arbeitgeber schaffen müssen: Einerseits ein Team aufzubauen, das die „Extrameile“ geht, wenn es nötig ist. Andererseits den Elan und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden einzubremsen, um im Einklang mit den gesetzlichen Regeln zu bleiben und einer Explosion der Lohnkosten durch Überstundenzuschläge vorzubeugen.

Vorsicht bei „All in“-Verträgen

Gerade wenn Telearbeit ein Thema ist, dürfen auch bezüglich der Erreichbarkeit keine Fragen offenbleiben: Soll das Diensthandy über die übliche Arbeitszeit hinaus aktiv bleiben? Dann sollte ein Bereitschaftsdienst definiert werden. Ist es nötig, dass am Wochenende die E-Mails gecheckt werden, muss auch das besprochen werden.

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Überstundenpauschalen oder All-in-Verträge können die Kalkulation von Gehaltskosten und die praktischen Abläufe erleichtern. Sie machen die Aufzeichnung der Arbeitszeit aber nicht überflüssig. Ein zu wenig bekanntes Detail dieser Lösungen ist, dass regelmäßig eine Deckungsprüfung zu erfolgen hat: Auch wenn das Commitment der Arbeitnehmer vorhanden ist, die vereinbarte Mehrarbeit zu leisten, wird damit gewährleistet, dass sie aufgrund einer hohen Zahl an Überstunden am Ende nicht weniger als den (kollektivvertraglichen) Mindest-Stundenlohn erhalten.

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Michael Waupotitsch, Vice President Textile Recycling bei Andritz © Andritz Group

Allein in Österreich könnten zukünftig rund 220.000 Tonnen davon besser verwertet werden. Bisher scheitert eine echte Kreislaufwirtschaft jedoch an der Praxis: „Wirkliches Faser-zu-Faser-Recycling, also sprich aus Abfällen wirklich wieder ein Kleidungsstück zu machen, das liegt im Bereich von 1% und weniger“, zieht Michael Waupotitsch, Vice President Textile Recycling bei Andritz, im Gespräch ernüchternde Bilanz. Der Großteil der Altkleider wird deponiert oder verbrannt.

Vorhersage statt bloßer Materialbestimmung

Hier setzt die neue Technologie „teXscan“ an, die Andritz gemeinsam mit der französischen Tochtergesellschaft Laroche entwickelt. Während bestehende Nahinfrarot-Systeme lediglich die reine Materialzusammensetzung bestimmen können, soll die neue Lösung erstmals die konkrete Rezyklierfähigkeit zerstörungsfrei vorhersagen.

„Die Innovation dabei ist, dass man erstmals nicht nur Farbe oder Zusammensetzung messen, sondern eine Vorhersage treffen kann, wie gut etwas recycelbar ist.“, so Waupotitsch. Das System ordnet den Textilien einen Score von 0 bis 100 zu, der auf Kriterien wie der Faserlänge und dem Kurzfaseranteil basiert. Waupotitsch betont jedoch im Gespräch, dass es sich hierbei um „keinen industriellen Standard“, sondern primär um eine „Entscheidungshilfe“ für Sortier- und Recyclingbetriebe handelt.

Der teXscan © Andritz

Bislang nur weiße Baumwolle identifizierbar

Bislang beschränkt sich die Analysefähigkeit des Prototyps ausschließlich auf weiße Baumwollfasern. Die größte Herausforderung im Massenmarkt stellen jedoch Mischgewebe und gefärbte Stoffe dar, die den Großteil heutiger Fast Fashion ausmachen. Andritz plant, bis Ende des Jahres verlässliche Aussagen über farbige Baumwolle zu treffen; Mischgewebe sollen als nächstes folgen.

Aktuell existiert das System als Tischgerät. Um industriell relevant zu werden, soll die Technologie zu Handheld-Geräten oder vollautomatisierten Online-Sensoren für Förderbänder weiterentwickelt werden, erklärt der Textil-Recycling-Experte.

teXscan als strategischer „Door Opener“

„Recycling von Textilien steht im Wettbewerb mit extrem günstigen Frischfasern“, merkt Waupotitsch im Gespräch an. Man müsse das gesamte wirtschaftliche System beachten und vorsichtig sein sich in dieser Hinsicht nicht selbst zu belügen, denn „unterm Strich muss es sich auch rechnen“, so der Experte. Zudem fehlen in Europa flächendeckende, genormte Sammelsysteme, wie man sie vom Altpapier kennt.

Für den Technologiekonzern ist der Scanner ohnehin nicht das primäre Endprodukt sondern eine Möglichkeit der Zusammenarbeit. Andritz versteht sich als Maschinen- und Anlagenbauer. Das Messgerät soll vielmehr als „Door-Opener“ fungieren, um letztlich großskalierte mechanische und chemische Recyclinganlagen zu vertreiben.

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