17.07.2019

Überstunden und Teleworking: Was Startups beachten sollten

Als Gründer ist man auf dem Weg zum unternehmerischen Erfolg bereit, die „Extrameile“ zu gehen. Wenn Mitarbeiter – gerade in einem Startup – dieselbe Begeisterung für die gemeinsame Sache mitbringen, ist das toll. Dabei ist der Rahmen des gesetzlich Erlaubten aber nicht aus den Augen zu verlieren.
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Work-Life-Balance
(c) fotolia / Kaspars Grinvalds

Natürlich will man als Arbeitgeber seine Leute nicht in die Selbstausbeutung treiben. Und die oft zitierte „Work-Life-Balance“ ist im Jahr 2019 kaum mehr nur ein Schlagwort. Dennoch ist es gerade in „heißen“ Phasen – insbesondere vor dem Launch eines neuen Produkts oder neuer Services – bedeutend, seinen Fachkräften etwas Mehrarbeit abverlangen zu können. Idealerweise geplant, und auf jeden Fall im Einklang mit den gesetzlichen Möglichkeiten.

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In Österreich hat der Gesetzgeber 2018 die Grundlage geschaffen, zeitweise bis zu 12 Stunden pro Tag und bis zu 60 Stunden in der Woche zu arbeiten. Allerdings darf über die Zeit von vier Monaten hinweg die wöchentliche Arbeitszeit im Schnitt 48 Stunden nicht überschreiten. Grundsätzlich beträgt die Normalarbeitszeit in Österreich 40 Wochenstunden, womit für eine tatsächliche Überschreitung jedenfalls Zuschläge zu kalkulieren sind.

Die Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Gerade wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (teilweise) im Homeoffice tätig sind, ist die gewissenhafte Arbeitszeitaufzeichnung bedeutend. Außerdem ist wichtig, über die Zulässigkeit von Überstunden aufzuklären: Diese sind – genauso wie Sonn- und Feiertagsarbeit – in der Regel nur auf Anordnung zu leisten. Hier wird der Spagat sichtbar, den Arbeitgeber schaffen müssen: Einerseits ein Team aufzubauen, das die „Extrameile“ geht, wenn es nötig ist. Andererseits den Elan und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden einzubremsen, um im Einklang mit den gesetzlichen Regeln zu bleiben und einer Explosion der Lohnkosten durch Überstundenzuschläge vorzubeugen.

Vorsicht bei „All in“-Verträgen

Gerade wenn Telearbeit ein Thema ist, dürfen auch bezüglich der Erreichbarkeit keine Fragen offenbleiben: Soll das Diensthandy über die übliche Arbeitszeit hinaus aktiv bleiben? Dann sollte ein Bereitschaftsdienst definiert werden. Ist es nötig, dass am Wochenende die E-Mails gecheckt werden, muss auch das besprochen werden.

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Überstundenpauschalen oder All-in-Verträge können die Kalkulation von Gehaltskosten und die praktischen Abläufe erleichtern. Sie machen die Aufzeichnung der Arbeitszeit aber nicht überflüssig. Ein zu wenig bekanntes Detail dieser Lösungen ist, dass regelmäßig eine Deckungsprüfung zu erfolgen hat: Auch wenn das Commitment der Arbeitnehmer vorhanden ist, die vereinbarte Mehrarbeit zu leisten, wird damit gewährleistet, dass sie aufgrund einer hohen Zahl an Überstunden am Ende nicht weniger als den (kollektivvertraglichen) Mindest-Stundenlohn erhalten.

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(c) Adobe Stock - Axel Bueckert

Ein Startup-Studio nach Vorbild von Rocket Internet sollte es werden. Acht Startups in vier Jahren aufzubauen lautete der Plan in Zahlen des Wiener Startup-Studios Trive Studio. Und die Zeichen standen gut. Es war Jänner 2022, die Boomphase seit Ende 2020 war in vollem Gange und niemand sollte ahnen, dass diese mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine ein jähes Ende finden würde.

“Es gab noch nie eine bessere Zeit, um etwas zu gründen. Denn aktuell passen alle Rahmenbedingungen, man muss es nur tun”, sagte Trive Studio-Gründer Martin Sirlinger damals zum offiziellen Start im brutkasten-Interview. Das erste Startup des Studios – Emma Wanderer – war bereits einige Monate zuvor gelauncht worden.

Liquidation von Holding-Gesellschaft trive studio GmbH & Co KG

Doch keine drei Jahre später ist es mit dem “ersten Vollblut-Startup-Studio Österreichs”, wie Sirlinger es damals nannte, vorbei. Die trive studio GmbH & Co KG, die als Holding-Gesellschaft fungiert hat und namhafte Investoren, darunter Hansi Hansmann, an Bord hatte, wird liquidiert.

Unter der Hand gegenseitige Kritik nach Konkursen und Übernahme

Die Bilanz: Zwei Startups wurden gegründet, in ein weiteres investiert. Von diesen drei Startups wurde eines verkauft, die beiden anderen mussten Konkurs anmelden. Begleitet wurden diese Vorgänge von Kritik an Sirlinger und der Arbeit von Trive Studio – immer unter der Hand. Von Trive Studio gab es auf brutkasten-Anfrage kein öffentliches Statement dazu. Ein geplantes Interview kam nicht zustande. Fest steht: Zumindest einige der involvierten Akteur:innen gingen nicht im Guten auseinander.

Pluz Care lebt weiter, Emma Wanderer kürzlich neu gestartet

Dabei leben im Trive Studio geschaffenen Ideen auf die eine oder andere Weise weiter. Emma Wanderer startete kürzlich mit dem alten Gründer:innen-Team und einem neuen Konzept erneut. Pluz Care, das zweite im Studio gegründete Startup, besteht als Teil des Wiener Startups Teledoc, von dem es 2023 übernommen wurde, weiter. Doch Sirlingers Anfang 2022 formuliertes Ziel, zu “beweisen, dass das Studio-Modell als Assetklasse für Investor:innen sehr spannend sein kann und in der Lage ist, mit dem klassischen VC-Modell mitzuhalten”, kann wohl als gescheitert angesehen werden.

Statement von Trive-Studio-Gründer Martin Sirlinger

Edit: Nach Veröffentlichung dieses Artikels erhielt brutkasten ein Statement von Trive-Studio-Gründer Martin Sirlinger, das folgend im Wortlaut wiedergegeben wird:

“Die Liquidation der trive studio GmbH & Co KG ist der letzte Schritt eines geordneten Rückzugs. Er erfolgt aufgrund der Nichterreichung unserer gesetzten Ziele. Diese Maßnahme ist leider ebenso notwendig wie unausweichlich.

Das Studio-Modell per se zu kritisieren, trifft zu kurz. Externe Faktoren, wie etwa die Verschlechterung der makroökonomischen Lage, als auch interne Entwicklungen waren im Nachhinein betrachtet wesentlich ausschlaggebender.

Alle Beteiligten haben aus meiner Sicht ihr Bestes gegeben und es sind auch gute Dinge passiert, auf die man in Zukunft aufbauen kann.”

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