Natürlich will man als Arbeitgeber seine Leute nicht in die Selbstausbeutung treiben. Und die oft zitierte „Work-Life-Balance“ ist im Jahr 2019 kaum mehr nur ein Schlagwort. Dennoch ist es gerade in „heißen“ Phasen – insbesondere vor dem Launch eines neuen Produkts oder neuer Services – bedeutend, seinen Fachkräften etwas Mehrarbeit abverlangen zu können. Idealerweise geplant, und auf jeden Fall im Einklang mit den gesetzlichen Möglichkeiten.

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In Österreich hat der Gesetzgeber 2018 die Grundlage geschaffen, zeitweise bis zu 12 Stunden pro Tag und bis zu 60 Stunden in der Woche zu arbeiten. Allerdings darf über die Zeit von vier Monaten hinweg die wöchentliche Arbeitszeit im Schnitt 48 Stunden nicht überschreiten. Grundsätzlich beträgt die Normalarbeitszeit in Österreich 40 Wochenstunden, womit für eine tatsächliche Überschreitung jedenfalls Zuschläge zu kalkulieren sind.

Die Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Gerade wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (teilweise) im Homeoffice tätig sind, ist die gewissenhafte Arbeitszeitaufzeichnung bedeutend. Außerdem ist wichtig, über die Zulässigkeit von Überstunden aufzuklären: Diese sind – genauso wie Sonn- und Feiertagsarbeit – in der Regel nur auf Anordnung zu leisten. Hier wird der Spagat sichtbar, den Arbeitgeber schaffen müssen: Einerseits ein Team aufzubauen, das die „Extrameile“ geht, wenn es nötig ist. Andererseits den Elan und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden einzubremsen, um im Einklang mit den gesetzlichen Regeln zu bleiben und einer Explosion der Lohnkosten durch Überstundenzuschläge vorzubeugen.

Vorsicht bei „All in“-Verträgen

Gerade wenn Telearbeit ein Thema ist, dürfen auch bezüglich der Erreichbarkeit keine Fragen offenbleiben: Soll das Diensthandy über die übliche Arbeitszeit hinaus aktiv bleiben? Dann sollte ein Bereitschaftsdienst definiert werden. Ist es nötig, dass am Wochenende die E-Mails gecheckt werden, muss auch das besprochen werden.

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Überstundenpauschalen oder All-in-Verträge können die Kalkulation von Gehaltskosten und die praktischen Abläufe erleichtern. Sie machen die Aufzeichnung der Arbeitszeit aber nicht überflüssig. Ein zu wenig bekanntes Detail dieser Lösungen ist, dass regelmäßig eine Deckungsprüfung zu erfolgen hat: Auch wenn das Commitment der Arbeitnehmer vorhanden ist, die vereinbarte Mehrarbeit zu leisten, wird damit gewährleistet, dass sie aufgrund einer hohen Zahl an Überstunden am Ende nicht weniger als den (kollektivvertraglichen) Mindest-Stundenlohn erhalten.

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