17.07.2019

Überstunden und Teleworking: Was Startups beachten sollten

Als Gründer ist man auf dem Weg zum unternehmerischen Erfolg bereit, die „Extrameile“ zu gehen. Wenn Mitarbeiter – gerade in einem Startup – dieselbe Begeisterung für die gemeinsame Sache mitbringen, ist das toll. Dabei ist der Rahmen des gesetzlich Erlaubten aber nicht aus den Augen zu verlieren.
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Work-Life-Balance
(c) fotolia / Kaspars Grinvalds

Natürlich will man als Arbeitgeber seine Leute nicht in die Selbstausbeutung treiben. Und die oft zitierte „Work-Life-Balance“ ist im Jahr 2019 kaum mehr nur ein Schlagwort. Dennoch ist es gerade in „heißen“ Phasen – insbesondere vor dem Launch eines neuen Produkts oder neuer Services – bedeutend, seinen Fachkräften etwas Mehrarbeit abverlangen zu können. Idealerweise geplant, und auf jeden Fall im Einklang mit den gesetzlichen Möglichkeiten.

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In Österreich hat der Gesetzgeber 2018 die Grundlage geschaffen, zeitweise bis zu 12 Stunden pro Tag und bis zu 60 Stunden in der Woche zu arbeiten. Allerdings darf über die Zeit von vier Monaten hinweg die wöchentliche Arbeitszeit im Schnitt 48 Stunden nicht überschreiten. Grundsätzlich beträgt die Normalarbeitszeit in Österreich 40 Wochenstunden, womit für eine tatsächliche Überschreitung jedenfalls Zuschläge zu kalkulieren sind.

Die Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Gerade wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (teilweise) im Homeoffice tätig sind, ist die gewissenhafte Arbeitszeitaufzeichnung bedeutend. Außerdem ist wichtig, über die Zulässigkeit von Überstunden aufzuklären: Diese sind – genauso wie Sonn- und Feiertagsarbeit – in der Regel nur auf Anordnung zu leisten. Hier wird der Spagat sichtbar, den Arbeitgeber schaffen müssen: Einerseits ein Team aufzubauen, das die „Extrameile“ geht, wenn es nötig ist. Andererseits den Elan und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden einzubremsen, um im Einklang mit den gesetzlichen Regeln zu bleiben und einer Explosion der Lohnkosten durch Überstundenzuschläge vorzubeugen.

Vorsicht bei „All in“-Verträgen

Gerade wenn Telearbeit ein Thema ist, dürfen auch bezüglich der Erreichbarkeit keine Fragen offenbleiben: Soll das Diensthandy über die übliche Arbeitszeit hinaus aktiv bleiben? Dann sollte ein Bereitschaftsdienst definiert werden. Ist es nötig, dass am Wochenende die E-Mails gecheckt werden, muss auch das besprochen werden.

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Überstundenpauschalen oder All-in-Verträge können die Kalkulation von Gehaltskosten und die praktischen Abläufe erleichtern. Sie machen die Aufzeichnung der Arbeitszeit aber nicht überflüssig. Ein zu wenig bekanntes Detail dieser Lösungen ist, dass regelmäßig eine Deckungsprüfung zu erfolgen hat: Auch wenn das Commitment der Arbeitnehmer vorhanden ist, die vereinbarte Mehrarbeit zu leisten, wird damit gewährleistet, dass sie aufgrund einer hohen Zahl an Überstunden am Ende nicht weniger als den (kollektivvertraglichen) Mindest-Stundenlohn erhalten.

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Neos und epicenter.works orten Datenschutz-Skandal rund um Härtefallfonds
(c) Adobe Stock - kwarkot

In einem Interview mit brutkasten im Februar dieses Jahres hob die Wiener Digitalstadträtin Barbara Novak (SPÖ) den Standort Wien für eine „AI Gigafactory“ noch hervor. Die Abwärme der Server sollte dabei direkt in das bestehende Fernwärmenetz eingespeist werden, so das Konzept. „Bei einer AI Gigafactory fällt sehr viel Abwärme an, mit der bis zu 200.000 Haushalte versorgt werden könnten. Das wäre ein wesentlicher Beitrag zur Dekarbonisierung der Fernwärme und stellt eine klassische Win-win-Situation dar“, so Novak im Interview.

Brief von Digitalstadträtin an EU

Die Auflagen der Förderung seien von Seiten der EU nun aber dahingehend geändert worden, dass das Projekt an keinen bestimmten Standort bzw. an keine definierten Auflagen gebunden werden dürfe, berichtet die Tageszeitung Kurier. Ein zentrales Element der Wiener Bewerbung beinhaltet jedoch die erwähnte Anknüpfung der Gigafactory an das Fernwärmenetz (brutkasten berichtete). Laut Kurier wird in einem offiziellen Brief der Digitalstadträtin an die EU nun dazu aufgerufen, die Auflagen für die Förderung nochmal zu überdenken.

„Einkaufsgemeinschaften“ nicht passend für Stadt Wien

Das Finanzierungsmodell für das 5-Milliarden-Euro-Projekt sah ursprünglich vor, dass zwei Drittel der Mittel von privaten Investoren und ein Drittel gemeinschaftlich von der Stadt Wien, dem Bund sowie der EU aufgebracht werden. Aktuelle Bestrebungen in Brüssel sehen nun jedoch die Bildung von standortungebundenen „Einkaufsgemeinschaften“ vor. Für Wien würde dies bedeuten, dass das Projekt nicht mehr zwingend an die geplante Abwärme-Integration in das Fernwärmenetz gekoppelt werden dürfte. Da diese Koppelung jedoch eine Grundvoraussetzung der Wiener Bewerbung ist, wird eine Beteiligung unter den geänderten Bedingungen derzeit hinterfragt.

Fünf Gigafactories geplant

Bis zum Jahr 2028 plant die Europäische Union den Baubeginn von bis zu fünf neuen „AI-Gigafactories“. Diese hochmodernen Rechenzentren sollen speziell auf die enormen Anforderungen zugeschnitten werden, die das Training und der laufende Betrieb fortschrittlicher Künstlicher Intelligenz mit sich bringen. Dabei legt die EU besonderen Wert auf strengste Maßstäbe in den Bereichen Datensicherheit, IT-Schutz und Energieeffizienz.

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