04.10.2019

der brutkasten übernimmt Wiener Startup startablish

Der brutkasten übernimmt das 2016 gegründete Startup startablish. Mit dieser Akquisition setzt das DACH-Medienportfolio für Startups, Innovation und die digitale Wirtschaft einen weiteren strategischen Schritt in Richtung einer umfassenden Medienplattform für User, Leser und Kunden.
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Die startablish-Co-Founder Anna Ge, Paul Zogmann (o.) und Sebastian Taucher (r.u.) mit brutkasten Founder und CEO Dejan Jovicevic
(c) Sebastian Burziwal: Die startablish-Co-Founder Anna Ge, Paul Zogmann (o.) und Sebastian Taucher (r.u.) mit brutkasten Founder und CEO Dejan Jovicevic

der brutkasten hat sich Ende 2014 als erstes Medium auf die österreichische Startup- und Innovationsszene spezialisiert und ist seit Jahren ihr Dreh- und Angelpunkt. 2017 erfolgte der Management-Buyout aus der Styria-Gruppe durch Gründer und CEO Dejan Jovicevic, 2018 die Erweiterung des Online-Angebots und daraus folgend eine deutliche Umsatzsteigerung. Im Jahr 2019 übernimmt der brutkasten neben dem deutschen Medienportfolio StartingUp und Gründerberater.de nun mit startablish sein zweites Unternehmen. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

+++ der brutkasten schließt 1,25 Millionen Euro-Finanzierungsrunde ab +++

Europäische Startup-Datenbank mit 17.500 Startups

Das Wiener Startup startablish betreibt seit mehr als zwei Jahren eine europäische Startup-Datenbank, die im Gegensatz zu bestehenden Lösungen nicht auf user-generated Content, sondern auf Datenanalyse und Automatisierung setzt. Derzeit erfasst startablish mehr als 17.500 Startups aus ganz Europa. Die Plattform wird vorerst als eigenständige Lösung weiterbetrieben, bestehende Kunden können startablish wie gewohnt nutzen.

„der brutkasten ist weit davon entfernt, nur ein klassisches Medium zu sein. Uns gefällt die Vision, eine 360° Lösung für User, Leser und Kunden zu schaffen. Wir arbeiten an spannenden Projekten, die im Laufe der nächsten Monate online gehen“, sagt Anna Ge, Co-Founderin von startablish.

startablish-Gründer übernehmen führende Aufgaben im brutkasten-Team

Neben dem bestehenden Produkt und der Menge an Daten standen bei der Übernahme vor allem die Produktvision und die drei Gründer Anna Ge, Sebastian Taucher und Paul Zogmann im Fokus. Diese haben bereits seit Anfang diesen Jahres führende Aufgaben beim brutkasten, mit starkem Fokus auf Business Development und Produktentwicklung.

„Ich bin sehr froh darüber, neben einer spannenden digitalen Lösung mit klarer Produkt-Roadmap – sowohl für unsere User und Leser als auch für unsere Kunden – auch noch ein großartiges Gründerteam übernehmen zu können. Der Spirit und das Know-How, das Anna, Paul und Sebastian mitbringen, sind wertvolle Assets, und ich freue mich persönlich sehr über die Zusammenarbeit mit den Dreien“, betont Dejan Jovicevic und begrüßt damit seine neuen Mitgesellschafter.

Expansion und Produktentwicklung im Mittelpunkt

„Der brutkasten hat seit seinem Buyout einen starken Umsatzerfolg bei respektabler Profitabilität vorzuweisen. Unser Ziel im Team, aber auch als neue Mitgesellschafter ist es, Angebote und Leistungen mit Fokus auf die Bedürfnisse unserer Kunden laufend auszubauen“, sagt Sebastian Taucher, Co-Founder von startablish, zur Eingliederung der Plattform in die bestehende Produktpalette.

Nach vielen erreichten Milestones im Jahr 2019 setzt das ambitionierte brutkasten-Team seinen Kurs fort und plant in den kommenden Monaten unter dem Motto „die Technologie prägt den Medienkonsum“ einen Relaunch der News-Plattform. Dem Konzept der neuen News-Plattform geht eine intensive achtmonatige Phase der Produktentwicklung voran: „User-Experience, sowie User Feedback haben dabei oberste Priorität gehabt – wir haben viel getestet, unzählige Interviews geführt und wollen unsere Plattform und den Relaunch gemeinsam mit unseren Kunden und Usern gestalten“, erklärt Paul Zogmann, der den Bereich Product beim brutkasten übernommen hat.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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