04.08.2022

Überholt Ethereum jetzt Bitcoin?

Ethereum plant die Umstellung auf Proof of Stake, was nachhaltige Folgen für die gesamte Kryptobranche, aber auch speziell für den Konkurrenten Bitcoin haben wird. Expert:innen geben dem brutkasten einen Überblick.
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Könnte Ethereum die älteste Kryptowährung Bitcoin bald überholen? © Dennis / AdobeStock
Könnte Ethereum die älteste Kryptowährung Bitcoin bald überholen? © Dennis / AdobeStock

Der Kryptomarkt hat sich in der letzten Woche zumindest vorübergehend verhältnismäßig erholt. Grund dafür ist nicht zuletzt die Ankündigung, dass Ethereum im September seinen anstehenden Merge umsetzen will. Nachdem die zweitgrößte Kryptowährung der Welt im Kryptowinter zwischenzeitlich die 1.000 Dollargrenze unterschritten hatte – was dem Höhepunkt des letzten Bullruns entspricht – steht sie inzwischen wieder bei ca 1.600 Dollar. Nach wie vor ist das weit entfernt vom Allzeithoch von rund 4.800 Dollar. Während sich die Community noch zurückhaltend zeigt, prophezeien manche wiederum einen starken Kursanstieg, sollte der Merge tatsächlich im September stattfinden und nicht wieder nach hinten verschoben werden. Einige Expert:innen geben dem brutkasten ihre Einschätzung – nicht zuletzt könne Ethereum demnach die Market Cap von Bitcoin bald übertreffen.

Beim sogenannten Merge handelt es sich um die Umstellung des Konsensverfahrens von Proof of Work (PoW) auf das energiesparendere Proof of Stake (PoS). Dieses komplexe Vorhaben wird bereits seit 2015 geplant. PoS wurde mit der sogenannten Beacon Chain 2020 in das Ökosystem eingeführt und der finale Switch bzw. der Merge von Beacon Chain und Mainnet schon einige Male nach hinten verschoben. Aktuell ist er für kommenden September geplant.

Alfred Taudes, Professor im Institut für Kryptoökonomie an der Wirtschaftsuniversität Wien, versteht diesen Merge als sehr wichtigen Schritt für die Entwicklung von Ethereum, da die Kryptowährung dann einen deutlich höheren Durchsatz habe und energieeffizienter werde. “Man wird sehen, wie es dann der Konkurrenz geht, die ja momentan deswegen existiert, weil Ethereum eingeschränkt ist. Ethereum hat die größte Entwickler-Community und das ist natürlich ein Startvorteil”, meint Taudes.

Die ewige Konkurrenz: Bitcoin vs. Ethereum

Taudes erklärt im Gespräch, dass Ethereum-Founder Vitalik Buterin ursprünglich Bitcoin modernisieren und mit neuen Funktionen erweitern wollte. “Allerdings ist die Bitcoin-Community ja relativ konservativ, daher wurde das Vorhaben von dieser Seite abgelehnt und Ethereum als eigenes System vorgeschlagen”, erklärt der Experte. Die Bitcoin-Blockchain habe demnach eine sehr eingeschränkte Programmiersprache, womit man nicht viel mehr machen könne, als Bitcoin zu verschicken. In der Vergangenheit habe es daher relativ lang gedauert, um Änderungen bei Bitcoin durchzuführen. Taudes betont als Begründung einen wichtigen Punkt: “Das große Augenmerk liegt bei Bitcoin zurecht auf Sicherheit und Dezentralität. Währenddessen wollte Buterin mit Ethereum noch mehr Anwendungsfälle auf einer Blockchain-Basis anbieten”, erklärt er. 

„Wenn Proof of Stake die Zukunft ist, dann ist Ethereum die Zukunft“

Auch Kryptoexperte Christopher Obereder erkennt beim im September anstehenden Merge einen bedeutenden Schritt für Ethereum und spricht von einem historischen Moment. “Wenn Proof of Stake die Zukunft ist, dann ist Ethereum die Zukunft und nicht Bitcoin”, stellt Obereder fest. Dabei blickt er auf die Option, dass Bitcoin-Maximalisten nun eventuell zu Ethereum “wechseln” könnten. “Wenn das passiert, wäre das für Bitcoin eine Gefahr. Bei Bitcoin ist der Gründer unbekannt, daher gibt es keine einzelne Person, die die Kryptowährung verteidigt. Diesen Aspekt übernimmt die Community. Wenn die Community allerdings abwandert, gibt es niemanden mehr, der die Kryptowährung verteidigt.”

Gleichzeitig ergänzt Katharina Scheutz von Blockpit, dass auch das grünere Image des Proof of Stake Konsens-Algorithmus potentiell dazu führen könnte, dass Ethereum in der breiten Öffentlichkeit mehr angenommen werde. Dabei seien die Vor- und Nachteile der beiden Konsensverfahren allerdings nicht außer Acht zu lassen. “Ich denke, die fundamentalen Probleme der Verteilung und der Verwendung unserer Ressourcen wird ein einfacher Wechsel zu Proof of Stake auch nicht lösen”, ergänzt Scheutz.

Steht „Flippening“ bevor?

Christopher Obereder stellt im brutkasten-Gespräch noch eine weitere These auf: Ethereum sei kurz davor, die Marketcap von Bitcoin zu übertreffen. Schließlich müsste sich die Kryptowährung nur noch verdoppeln, um dieses Ziel zu erreichen. “Das wäre ein harter Schlag für Bitcoin, der der Kryptowährung langfristig schaden könnte. Von diesem ‘Flippening’-Moment wird schon lange gesprochen, durch den Merge könnte es jetzt wirklich so weit sein”, meint der Krypto-Experte. Sollte Ethereum allerdings die Nummer Eins der Welt werden, wäre Bitcoin nicht mehr die größte und liquideste Währung – was aktuell deren USP sei.

Die aktuellen Turbulenzen auf dem Kryptomarkt haben laut Alfred Taudes dazu geführt, dass Bitcoin wieder mehr an Attraktivität gewonnen hat, der Wettbewerb zwischen den beiden Kryptowährungen bleibe aber spannend. “Bitcoin wird sicherlich bei Proof of Work bleiben, das steht außer Frage. Beide Kryptowährungen entwickeln sich auseinander, aber man muss auch sagen: Konkurrenz belebt das Geschäft”, stellt Taudes abschließend fest.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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