19.11.2021

Überblick: Diese Wirtschaftshilfen gibt es im 4. Lockdown in Österreich

Neuer Corona-Lockdown in Österreich: Alle Wirtschaftshilfen, die noch oder wieder laufen, im Überblick.
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Corona
(c) Adobe Stock / CREATIVE WONDER

Ab 22. November geht Österreich in den mittlerweile vierten harten Lockdown. Für drei Wochen gelten dann wieder die bekannten Ausgangsbeschränkungen. Zahlreiche Unternehmen werden davon wieder hart getroffen. Finanzminister Gernot Blümel hat dazu einige Hilfsmaßnahmen wieder aktiviert, andere verlängert und einige laufen ohnehin noch.

Für Startups besonders interessant ist, dass auch Neugründungen bis zum 1.11.2021 antragsberechtigt sind uns zwar für alle Hilfen. „Mir war wichtig, dass jene Unternehmen, die erst frisch gegründet wurden, die gleichen Unterstützungen bekommen wie jene, die schon länger am Markt sind. Gerade in der Anfangszeit ist es besonders schwierig, kurzfristige finanzielle Ausfälle abfedern zu können. Startups haben oftmals nicht die Mitarbeiterstärke wie etablierte Unternehmen und darum müssen wir besonders auf sie Acht geben. Immerhin sind sie Treiber der Innovation, Teil der Lösung und damit ein wesentlicher Faktor für unseren Standort“, sagt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.

Das sind alle Wirtschaftshilfen im neuen Corona-Lockdown

1. Ausfallsbonus (Kosten bis zu 700 Mio./Monat):

·         mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019

·         Ersatzrate: 10-40% des Umsatzrückgangs; je nach Kostenstruktur der Branche

·         Maximaler Rahmen: 2,3 Mio Euro (statt bisher 1,8 Mio.)

·         Zeitraum: November 2021 bis März 2022

·         Beantragung: ab 16. Dezember 2021

2. Verlustersatz (Kosten noch nicht abschätzbar):

·         mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019

·         Ersatzrate: 70 % bis 90 % des Verlustes

·         Maximaler Rahmen: 12 Mio. Euro (statt bisher 10 Mio.)

·         Zeitraum: Jänner (Verlängerung) 2022 bis März 2022

·         Beantragung Anfang 2022

3. Härtefallfonds (Kosten ca. 100 Mio./Monat):

·         mind. 40 % Einkomensrückgang bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden.

·         Ersatzrate: 80 % zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs

·         Zeitraum: November 2021 bis März 2022

·         Maximaler Betrag: 2.000 Euro, Mindestbetrag: 600 Euro

Weitere Hilfen: Kurzarbeit, Dienstfreistellung und Co.

  1.        Die Corona-Kurzarbeit
  2.        Der Freistellungsanspruch für Risikogruppen
  3.       Die Sonderbetreuungszeit und Freistellungsanspruch für Schwangere
  4.       Sowie die Nutzung von Homeoffice als individuelle Vereinbarung zwischen AG und AN
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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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