19.11.2021

Überblick: Diese Wirtschaftshilfen gibt es im 4. Lockdown in Österreich

Neuer Corona-Lockdown in Österreich: Alle Wirtschaftshilfen, die noch oder wieder laufen, im Überblick.
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Corona
(c) Adobe Stock / CREATIVE WONDER

Ab 22. November geht Österreich in den mittlerweile vierten harten Lockdown. Für drei Wochen gelten dann wieder die bekannten Ausgangsbeschränkungen. Zahlreiche Unternehmen werden davon wieder hart getroffen. Finanzminister Gernot Blümel hat dazu einige Hilfsmaßnahmen wieder aktiviert, andere verlängert und einige laufen ohnehin noch.

Für Startups besonders interessant ist, dass auch Neugründungen bis zum 1.11.2021 antragsberechtigt sind uns zwar für alle Hilfen. „Mir war wichtig, dass jene Unternehmen, die erst frisch gegründet wurden, die gleichen Unterstützungen bekommen wie jene, die schon länger am Markt sind. Gerade in der Anfangszeit ist es besonders schwierig, kurzfristige finanzielle Ausfälle abfedern zu können. Startups haben oftmals nicht die Mitarbeiterstärke wie etablierte Unternehmen und darum müssen wir besonders auf sie Acht geben. Immerhin sind sie Treiber der Innovation, Teil der Lösung und damit ein wesentlicher Faktor für unseren Standort“, sagt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.

Das sind alle Wirtschaftshilfen im neuen Corona-Lockdown

1. Ausfallsbonus (Kosten bis zu 700 Mio./Monat):

·         mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019

·         Ersatzrate: 10-40% des Umsatzrückgangs; je nach Kostenstruktur der Branche

·         Maximaler Rahmen: 2,3 Mio Euro (statt bisher 1,8 Mio.)

·         Zeitraum: November 2021 bis März 2022

·         Beantragung: ab 16. Dezember 2021

2. Verlustersatz (Kosten noch nicht abschätzbar):

·         mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019

·         Ersatzrate: 70 % bis 90 % des Verlustes

·         Maximaler Rahmen: 12 Mio. Euro (statt bisher 10 Mio.)

·         Zeitraum: Jänner (Verlängerung) 2022 bis März 2022

·         Beantragung Anfang 2022

3. Härtefallfonds (Kosten ca. 100 Mio./Monat):

·         mind. 40 % Einkomensrückgang bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden.

·         Ersatzrate: 80 % zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs

·         Zeitraum: November 2021 bis März 2022

·         Maximaler Betrag: 2.000 Euro, Mindestbetrag: 600 Euro

Weitere Hilfen: Kurzarbeit, Dienstfreistellung und Co.

  1.        Die Corona-Kurzarbeit
  2.        Der Freistellungsanspruch für Risikogruppen
  3.       Die Sonderbetreuungszeit und Freistellungsanspruch für Schwangere
  4.       Sowie die Nutzung von Homeoffice als individuelle Vereinbarung zwischen AG und AN
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Pröll, Länderbericht, Digital
© BKA/Regina Aigner - Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll.

Während die Regierung in vielen Bereichen den Sparstift ansetzt, wächst das Digitalbudget. Das Staatssekretariat rechtfertigt diesen Schritt mit der Hoffnung, dass Technologie-Investitionen langfristig Verwaltungskosten senken sollen. „Einsparungen durch Digitalisierung, nicht bei der Digitalisierung„, lautet die dazugehörige Devise von Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll. Ziel sei es, Österreich vom aktuell sechsten Platz im EU-Digitalisierungsranking in die europäischen Top 3 zu heben.

130 Millionen-Topf 2028

Der Finanzrahmen für die kommenden Jahre wird dafür aufgestockt. Für 2027 sind nun bis zu 117 Millionen Euro budgetiert, 2028 wächst der Topf auf bis zu 130 Millionen Euro. Das Finanzierungsmodell dabei: 20 Prozent jener Einsparungen, die durch Pensionierungen und nicht nachbesetzte Stellen in der Verwaltung entstehen, fließen direkt als Zweckwidmung in IT-Projekte zurück. Bis 2030 rechnet der Bund hier mit zusätzlichen 108 Millionen Euro für die digitale Infrastruktur.

Das Geld fließt primär in bereits bekannte Kernprojekte, allen voran die ID Austria und die Vorbereitung auf die europäische EUDI-Wallet. Die ID Austria ist seit 2023 von einer auf sechs Millionen Nutzer:innen gewachsen. Bis 2030 sollen es neun Millionen werden, womit das System zum flächendeckenden Standard für Behördenwege und wirtschaftliche Anwendungen avancieren würde, so die Hoffnung.

Project X mit Einsparungspotenzial

Im Hintergrund soll zudem unter dem Titel „Project X“ die Dateninfrastruktur nachziehen. Im Fokus steht das Once-Only-Prinzip: Unternehmen und Bürger:innen sollen ihre Daten künftig nicht mehr mehrfach bei unterschiedlichen Behörden einreichen müssen. Für den Ausbau der dafür nötigen Registervernetzung dadeX sind in den nächsten zwei Jahren bis zu 15 Millionen Euro vorgesehen. Dem gegenüber stehen laut Ministerium Effizienzgewinne: Das Projekt soll kurzfristig ein Einsparungspotenzial von rund 160 Millionen Euro heben.

Ein wesentlicher Treiber hinter diesem Budget-Schub ist schlichtweg die Demografie. In den kommenden 13 Jahren gehen 44 Prozent der Bundesbediensteten in Pension. Die Bundesregierung setzt daher auf Public AI und somit auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung sowie für Services gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Ziel sind sichere, rechtskonforme und breit nutzbare Anwendungen, die Prozesse beschleunigen, Routinetätigkeiten reduzieren und Wissen in der Verwaltung besser verfügbar machen sollen.

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