19.11.2021

Überblick: Diese Wirtschaftshilfen gibt es im 4. Lockdown in Österreich

Neuer Corona-Lockdown in Österreich: Alle Wirtschaftshilfen, die noch oder wieder laufen, im Überblick.
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Corona
(c) Adobe Stock / CREATIVE WONDER

Ab 22. November geht Österreich in den mittlerweile vierten harten Lockdown. Für drei Wochen gelten dann wieder die bekannten Ausgangsbeschränkungen. Zahlreiche Unternehmen werden davon wieder hart getroffen. Finanzminister Gernot Blümel hat dazu einige Hilfsmaßnahmen wieder aktiviert, andere verlängert und einige laufen ohnehin noch.

Für Startups besonders interessant ist, dass auch Neugründungen bis zum 1.11.2021 antragsberechtigt sind uns zwar für alle Hilfen. „Mir war wichtig, dass jene Unternehmen, die erst frisch gegründet wurden, die gleichen Unterstützungen bekommen wie jene, die schon länger am Markt sind. Gerade in der Anfangszeit ist es besonders schwierig, kurzfristige finanzielle Ausfälle abfedern zu können. Startups haben oftmals nicht die Mitarbeiterstärke wie etablierte Unternehmen und darum müssen wir besonders auf sie Acht geben. Immerhin sind sie Treiber der Innovation, Teil der Lösung und damit ein wesentlicher Faktor für unseren Standort“, sagt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.

Das sind alle Wirtschaftshilfen im neuen Corona-Lockdown

1. Ausfallsbonus (Kosten bis zu 700 Mio./Monat):

·         mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019

·         Ersatzrate: 10-40% des Umsatzrückgangs; je nach Kostenstruktur der Branche

·         Maximaler Rahmen: 2,3 Mio Euro (statt bisher 1,8 Mio.)

·         Zeitraum: November 2021 bis März 2022

·         Beantragung: ab 16. Dezember 2021

2. Verlustersatz (Kosten noch nicht abschätzbar):

·         mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019

·         Ersatzrate: 70 % bis 90 % des Verlustes

·         Maximaler Rahmen: 12 Mio. Euro (statt bisher 10 Mio.)

·         Zeitraum: Jänner (Verlängerung) 2022 bis März 2022

·         Beantragung Anfang 2022

3. Härtefallfonds (Kosten ca. 100 Mio./Monat):

·         mind. 40 % Einkomensrückgang bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden.

·         Ersatzrate: 80 % zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs

·         Zeitraum: November 2021 bis März 2022

·         Maximaler Betrag: 2.000 Euro, Mindestbetrag: 600 Euro

Weitere Hilfen: Kurzarbeit, Dienstfreistellung und Co.

  1.        Die Corona-Kurzarbeit
  2.        Der Freistellungsanspruch für Risikogruppen
  3.       Die Sonderbetreuungszeit und Freistellungsanspruch für Schwangere
  4.       Sowie die Nutzung von Homeoffice als individuelle Vereinbarung zwischen AG und AN
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Die neue Besetzung des Startup-Rats © BMWET/Dolenc

Der Startup-Rat des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) ist neu aufgestellt worden. Die für Startups zuständige Staatssekretärin Elisabeth Zehetner hat damit neun Expert:innen für die kommenden drei Jahre berufen. Das Gremium vereint Perspektiven aus Startups, Venture Capital, Business Angels, Inkubatoren und Interessenvertretungen und soll als Schnittstelle zwischen Politik und Startup-Community fungieren. Entscheidungen trifft der Rat dabei nicht – er agiert rein beratend.

Neue Gesichter, ein prominenter Abgang

Neu berufen wurden:

Weiterhin im Rat sitzen Rudolf Dömötör, Claudia Falkinger, Stefan Haubner, Laura Raggl und Werner Wutscher

Mobilisierung von privatem Wachstumskapital im Zentrum

Im Zentrum der kommenden drei Jahre stehen laut Zehetner die Mobilisierung von privatem Wachstumskapital, einfachere und schnellere Gründungsprozesse, bessere Bedingungen für Scaleups sowie die stärkere Verankerung von Unternehmertum in Bildung und Gesellschaft. Gleichzeitig geht es darum, Österreich noch stärker als Teil eines gemeinsamen europäischen Innovations- und Kapitalmarkts zu positionieren.

„Wir wollen nicht nur mehr Gründungen, sondern mehr Wachstumsgeschichten aus Österreich. Dafür braucht es Menschen am Tisch, die wissen, wo es in der Praxis hakt, was international funktioniert und welche nächsten Schritte wirklich einen Unterschied machen“, betont die Staatssekretärin.

Fokus der neuen Periode: der Dachfonds

Zentrales Vorhaben dabei ist der Scaleup-Dachfonds: ein Fund-of-Funds mit einem Zielvolumen von 300 bis 500 Millionen Euro, der bei der Austria Wirtschaftsservice (aws) angesiedelt wird und in VC-Fonds investieren soll, die wiederum Startups finanzieren. Laut aktuellem Budgetgesetz soll der Fonds bis Ende 2027 sein First Closing abschließen.

Die Vergangenheit des Gremiums

2020 setzte Ex-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck einen Startup-Beauftragten (Michael Altrichter) samt Startup-Komitee ein. Diese Konstruktion war vertraglich an ihre Amtszeit gebunden und endete mit ihrem Rücktritt. Im Juli 2022 rief Nachfolger Martin Kocher den Startup-Rat in seiner heutigen Form ins Leben – personell großteils identisch mit dem alten Komitee.

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