14.07.2022

Über 550 Frauen klagen Uber wegen sexueller Übergriffe

Uber kommt nicht zur Ruhe: Nach den "Uber-Files" sieht sich das US-Unternehmen nun mit einer Massenklage konfrontiert.
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Uber
(c) Stock.Adobe/agcreativelab

Wie Techcrunch berichtet, wird Uber von 550 weiblichen Fahrgästen in den USA wegen „sexual assault“ verklagt. Die Klage wurde am Mittwoch, dem 13. Juli von Anwälten der Kanzlei „Slater Slater Schulman LLP“ beim San Francisco County Superior Court eingereicht. Der Vorwurf: Fahrgäste wurden von Uber-Fahrern entführt, sexuell angegriffen, sexuell misshandelt, vergewaltigt, eingesperrt, gestalkt, belästigt oder anderweitig angegriffen.

Uber: Klägerinnen fordern Schadenersatz

Die Klägerinnen fordern Schadenersatz und ein Schwurgerichtsverfahren für eine Reihe von Ansprüchen, einschließlich Fahrlässigkeit bei der Einstellung und Überwachung von Fahrern.

Die Klage kommt nur wenige Tage, nachdem der ehemalige Uber-Lobbyist Mark McCann die Uber-Files, eine Sammlung von 124.000 Dokumenten – darunter interne E-Mails und Textnachrichten zwischen Führungskräften und Politikern – veröffentlicht hat. Die Akten, die das Innenleben des Unternehmens von 2013 bis 2017 offenlegen, beschreiben eine Geschichte von Gesetzesverstößen, Lobbyismus und Einflussnahme in lokale und EU-weite Politik in Ubers Sinn von berühmten Politiker wie vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron oder der EU-Kommissarin für Digitales, Neelie Kroes.

Safety-Report: 6.000 sexuelle Übergriffe in einem Jahr

Just letzten Monat war es, als Uber seinen zweiten US-Sicherheitsbericht veröffentlichte, aus dem hervorging, dass es allein im Jahr 2020 998 Vorfälle von sexuellen Übergriffen, darunter 141 Vergewaltigungen, gab. Der erste Sicherheitsbericht des Fahrdienstanbieters, in dem Vorfälle aus den Jahren 2017 bis 2018 aufgeführt sind, enthielt fast 6.000 Berichte über sexuelle Übergriffe.

In der Klage gegen das Unternehmen wird konkret behauptet, dass der Fahrtanbieter absichtlich die Tatsache verheimlicht, dass Uber-Fahrer seit mindestens 2014 regelmäßig Frauen sexuell angegriffen haben, und „stattdessen dargestellt hat, dass Uber ein sicheres Verkehrsmittel ist.“

Mangelnde Überprüfung von Uber-Fahrern

Außerdem wird Uber beschuldigt, Sexualstraftätern aktiv eine Plattform zu bieten, um Frauen zu finden und zu vergewaltigen, ohne die Fahrer ordnungsgemäß zu überprüfen oder angemessene Sicherheitsmaßnahmen für die Fahrgäste zu treffen. Darüber hinaus wird dem Unternehmen in der Beschwerde angekreidet, von Fahrten, bei denen Frauen sexuell angegriffen werden, monetär zu profitieren.

„Das gesamte Geschäftsmodell von Uber basiert darauf, Menschen sicher nach Hause zu bringen, aber die Sicherheit der Fahrer war nie ihr Anliegen – das Wachstum schon, auf Kosten der Sicherheit ihrer Fahrgäste“, sagte Adam Slater, Gründungspartner der Anwaltskanzlei, in einer Erklärung. „Während das Unternehmen die Krise der sexuellen Übergriffe in den letzten Jahren anerkannt hat, war die tatsächliche Reaktion langsam und unzureichend, mit schrecklichen Folgen.“

Weitere Fälle in den USA geprüft

Nachdem sich in den USA 550 Frauen gemeldet haben, um sich der Sammelklage von Slater Slater Schulman anzuschließen, prüft die Anwaltskanzlei derzeit 150 weitere Fälle. Und das nur in den USA.

„Sexuelle Übergriffe sind ein schreckliches Verbrechen und wir nehmen jede einzelne Meldung ernst“, sagte ein Uber-Sprecher gegenüber TechCrunch. „Es gibt nichts Wichtigeres als Sicherheit. Deshalb hat Uber neue Sicherheitsfunktionen entwickelt, überlebensorientierte Richtlinien eingeführt und ist bei schweren Vorfällen transparenter geworden. Während wir anhängige Rechtsstreitigkeiten nicht kommentieren können, werden wir die Sicherheit weiterhin in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen.“

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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