03.03.2026
INVESTMENT

ubicube: Wiener Space-Tech-Startup erhält sechsstelliges Investment

Zu den Investoren gehören u. a. die Compass-Gruppe mit Investor Hermann Futter und Business Angel Gernot Singer. Co-Founder Andreas Salentinig erklärt im Gespräch mit brutkasten, was mit dem frischen Kapital geplant ist.
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In den letzten Jahren hat sich beim Wiener Space-Tech ubicube einiges getan. Anfänglich hat man sich auf sozioökonomische Indikatoren gestützt, um mittels KI Geodaten abzuleiten.

ubicube mit Pivot

„In einem Forschungsprojekt haben wir jedoch festgestellt, dass das nicht funktioniert“, erklärt Co-Founder Andreas Salentinig gegenüber brutkasten, der das Startup gemeinsam mit Wolfgang Brunauer ins Leben gerufen hat. Also kam der Pivot.

Das Unternehmen sammelt und analysiert aktuell Gebäude- und Liegenschaftsdaten und reichert diese laufend mit aktuellen Satellitenbilddaten an, um einen möglichst präzisen Überblick über die bebaute Umwelt zu ermöglichen. Erfasst werden unter anderem Neubauten, Nettonutzflächen, Nutzungsarten, PV-Anlagen, Versiegelungsgrade sowie topografische Merkmale wie Hangneigungen.

Zielgruppen

Die daraus entstehende, kontinuierlich aktualisierte Datenbank erlaubt adressgenaue Abfragen zum physischen Zustand von Immobilien. Zu den zentralen Kundengruppen zählen Versicherungen, die Risiken besser bewerten und Veränderungen wie etwa neu errichtete Pools erkennen können, sowie Energieversorger, die eine fundierte Datengrundlage für die Planung in ihren Versorgungsgebieten benötigen.

„In Summe geht es darum, möglichst viele Informationen zum physischen Zustand und zu den Eigenschaften von Gebäuden – insbesondere zur Außenhülle – bereitzustellen. Eine hohe und aktuelle Datenqualität ist dabei unser USP. Aus der Space-Tech-Perspektive kommend leiten wir laufend aktuelle Informationen ab und machen sie strukturiert nutzbar“, präzisiert Salentinig.

Drei Produkte, die in eine Datenbank münden

Zu den Produkten von ubicube zählen Module für aktuelle Satellitenbilder (ubiMaps), Lösungen zur automatisierten Gebäudedaten- und Bestandsüberwachung (ubiMonitor), mit denen Veränderungen der bebauten Umwelt laufend erkannt werden, sowie Geo-AI-basierte Immobilienanalysen (ubiMetric), die hochauflösende Detailinformationen liefern. Alle Module münden in die zentral geführte und aktuell gehaltene Datenbank und dienen dazu, Nachhaltigkeit, Risikoabschätzung und strategische Planung fundiert aufzubereiten.

Dafür gab es nun ein sechsstelliges Investment von der Compass-Gruppe mit Investor Hermann Futter, Business Angel Gernot Singer sowie vom Datascience Service, einem Unternehmen von Co-Founder Brunauer.

ubicube plant noch heuer nächste Finanzierungsrunde

Dieses Investment stellt konkret eine Brückenfinanzierung dar, um den Runway bis Mitte bzw. Ende dieses Jahres zu sichern; eine größere Kapitalrunde im Rahmen von 800.000 bis zwei Millionen Euro sei bereits in Vorbereitung.

„Unser nächstes Ziel ist es, die Schnittstelle final produktreif zu machen, sodass sich künftig jeder Kunde unkompliziert anbinden kann“, erklärt Salentinig. „Im nächsten Schritt liegt der Fokus stärker auf Sales und einem breiteren Vertrieb. Parallel dazu werden die Lösungen technisch weiter geschärft und kontinuierlich weiterentwickelt, um die Skalierung voranzutreiben.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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