02.12.2022

Uber Sleigh: Mit dem Fahrtendienstanbieter zum Weihnachtsmann

Uber kündigt den Start eines On-Demand Rentier-Schlittenservices Uber Sleigh an. Nutzer:innen können die Schlittenfahrten in Lappland, Finnland, exklusiv über die App buchen.
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Uber Sleigh
(c) Uber - Durch Lappland mit Uber ist ab dem 12. Dezmeber möglich.

Uber hat sich für die Weihnachtszeit eine besondere Aktion einfallen lassen: Vom 12. bis zum 18. Dezember wird es für User:innen möglich sein, per App eine Rentier-Schlittenfahrt zu buchen. Der Name Uber Sleigh.

Konkret wird sie in Finnland, Lappland, stattfinden und im Apukka Resort, Rovaniemi, starten. Zwei Stunden lang werden dann Interessierte jene Schneelandschaften durchstreifen, die als die Heimat des Weihnachtsmannes gelten.

Promo Video Uber Sleigh

Das On-Demand Rentier-Schlittenservice ist kostenlos; pro Tag gibt es zwei buchbare Zeitfenster.

Uber Sleigh soll für mehr Touristen sorgen

„Jede Uber-Fahrt sollte etwas Magisches haben. Mit nur einem Knopfdruck kann man nun eine einmalige Tour durch einen der schönsten Orte der Welt erleben. Wir freuen uns, mit dem Start von Uber Sleigh Weihnachtsträume zum Leben zu erwecken“, sagt Anabel Diaz, Head of EMEA Mobility Uber.

Durch die Aktion des Fahrtenabieters rechnet der lokale Tourismusverband „Visit Rovaniemi“ mit einem starken Anstieg (plus 46 Prozent) an Besucher:innen.

„Nachdem die Covid-19-Beschränkungen aufgehoben wurden, freuen wir uns sehr auf die Rückkehr der Besucher:innen aus der ganzen Welt“, sagt Sanna Kärkkäinen, CEO Visit Rovaniemi. „Diese können heuer die besonderen und limitierten Schlittenfahrten von Uber im Apukka Resort, Rovaniemi, erleben.“

Teil der Vision

Das neue Angebot gilt als ein weiterer Teil von Ubers Vision, Nutzer:innen zu ermöglichen, überall hinzukommen, wo sie hinwollen. Es folgt auf den Start der Buchung von Zügen, Flügen, Hotels und Aktivitäten direkt in der App. Vom Planen eines Winterurlaubs bis hin zur Buchung von Transfers zum Flughafen möchte Uber einen „nahtlosen Service für alle Reisebedürfnisse“ schaffen.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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