08.05.2020

Uber: 2,9 Milliarden US-Dollar Verlust im ersten Quartal

Uber legte gestern seinen Quartalsbericht für das erste Quartal 2020 vor. Demnach wurde das Fahrtendienstunternehmen im ersten Jahresviertel bereits sichtlich von der Coronakrise getroffen. Einen Lichtblick brachte die Sparte UberEats.
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US Safety Report: Uber legt Zahlen zu tödlichen Unfällen und Vergewaltigungen offen - Uber-Quartalsbericht Q1 2020 - Lex Uber - UberX
(c) Adobe Stock - lindaparton

Bei Uber Österreich dachte man in den vergangenen Wochen vielleicht noch einmal intensiv über eine Entscheidung vor etwas mehr als einem Jahr nach. Damals stellte man das Essens-Lieferservice UberEats in Wien ein. Die Bundeshauptstadt hatte als Test-Markt nicht das gewünschte Ergebnis gebracht. Doch nun, in der Coronakrise, sieht die Lage zumindest global gesehen anders aus. Während die Umsätze im Fahrtendienst-Bereich drastisch eingebrochen sind, konnte UberEats zuletzt starke Zuwächse verbuchen – das geht aus dem gestern vorgelegten Uber-Quartalsbericht für das erste Jahresviertel hervor.

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UberEats: Verluste in Sparte trotz massivem Umsatz-Zuwachs

Demnach stieg das Bestellvolumen bei UberEats im Vergleich zu Q1 2019 um 52 Prozent auf rund 4,7 Milliarden US-Dollar. Beim verbuchten Umsatz bedeutete das für UberEats sogar ein Plus von 121 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 527 Millionen US-Dollar. Wegen anhaltend hoher Investitionen gab es jedoch sogar in dieser Konzernsparte rote Zahlen. Und diese 313 Millionen US-Dollar Verlust (sogar etwas mehr als in Q1 2019 – da waren es 309 Mio.) summieren sich mit den Verlusten der anderen Uber-Konzernsparten auf Satte 2,94 Milliarden US-Dollar im ersten Quartal. Das bedeutet eine Steigerung von 190 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Umsatz trotz Coronakrise auch insgesamt gestiegen

Dabei hat der Konzern seine Umsätze im ersten Quartal verglichen mit 2019 sogar leicht steigern können – von 3,1 Milliarden auf 3,54 Milliarden US-Dollar. Nachdem die Coronakrise erst gegen Ende des Jahresviertels so richtig zuschlug, war der Umsatz-Rückgang im Fahrtendienst-Geschäft noch überschaubar, während die oben beschriebenen Zuwächse bei UberEats verbucht werden konnten.

Nächster Uber-Quartalsbericht dürfte noch schlechter ausfallen

Der nächste Uber-Quartalsbericht könnte freilich noch deutlich schlimmer ausfallen. Das ließ auch CEO Dara Khosrowshahi bereits durchklingen. Demnach sei das Fahrtendienstgeschäft im April um ganze 80 Prozent eingebrochen. Seit drei Wochen gehe es aber wieder bergauf, meint der Uber-Chef. „Wir gehen davon aus, dass der Tiefpunkt in den USA hinter uns liegt“, meint er. Die Situation des Unternehmens ist aber offensichtlich problematisch. Rund 3700 Jobs sollen gestrichen werden – etwa 14 Prozent der Belegschaft. Khosrowshahi kündigte an, selbst bis Ende des Jahres auf sein Grundgehalt zu verzichten.

⇒ Der Quartalsbericht auf der Uber-Page

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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