05.03.2021

Uber-Österreich-Chef: „Enormer Rückgang der Fahrgäste“ durch Taxitarife

Seit März kann man nach langen Rechtsstreitigkeiten in Wien wieder ohne Taxameter Uber fahren. Uber-Österreich-Chef Martin Essl erzählt im Interview, ob er mit der Lösung zufrieden ist und was das neue Gesetz für Fahrgäste bedeutet.
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Uber Österreich: Martin Essl
Martin Essl ist Chef von © Uber Österreich

Seit 1. März kann man in Wien wieder ohne Taxameter Uber fahren. Seit Jahren tobt in Österreich ein Streit zwischen Taxlern und der neuen Konkurrenz – ein neues Gesetz und neue Tarife sollen die Lösung bringen. Uber-Österreich-Chef Martin Essl erzählt im Interview mit dem brutkasten, ob er mit der Lösung zufrieden ist und was das neue Gesetz nun für Fahrer und Fahrgäste bedeutet. Bonusfrage: Kommt Uber nach Linz?

Seit 1. März sind dank einer Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes in Wien wieder Fixtarife möglich. Die genaue Ausgestaltung wird für Mitte März erwartet, jedenfalls ist eine Preisspanne von 20 Prozent auf oder ab möglich – ist Uber jetzt mit dieser Regelung zufrieden?

Martin Essl: Diese Regelung ermöglicht es uns, unser Produkt Uber X wieder einzuführen – da sind wir sehr glücklich. Die Preisregelung von plus-minus 20 Prozent wird erst in Kraft treten wenn die Tarifordnung von der Stadt Wien erlassen worden ist. Ab 1. März gilt das Gelegenheitsverkehrsgesetz, das einen Mindestpreis für die Stadt Wien von 6,60 Euro vorschreibt. Das ermöglicht es uns, weiter im Markt zu bleiben. Schade ist natürlich, dass es tausende Mietwagenlenker betroffen hat, die schon mit 1.1.2021 ihre Existenzgrundlage verloren haben und ihre Services ohne Taxilenkerausweis nicht mehr anbieten können. 

Der Streit geht schon sehr lange, seit ihr jetzt zufrieden und ist das jetzt eine gute Lösung für Uber?

Zufrieden ist glaube ich niemand so recht. Wir haben leider sehr viele Mietwagenlenker verloren. Es werden mit Inkrafttreten der Wiener Tarifverordnung auch Mindest- und Höchstpreise vorgeschrieben. Zufrieden kann man das nicht nennen, aber wir sind zumindest glücklich, dass wir unsere Produkte überhaupt wieder anbieten können. 

Muss man derzeit eigentlich länger auf ein Uber warten, weil es durch die neue Regelung auch weniger Fahrer gibt – Stichwort Taxischein?

Momentan sehen wir dieses Problem zum Glück nicht. Ein Uber ist in wenigen Minuten verfügbar. Wir arbeiten ja mit lizenzierten Taxiunternehmen zusammen, mit denen wir eine sehr gute Partnerschaft aufgebaut haben. Die Lockdowns haben aber natürlich die Nachfrage so geschwächt, dass es auch dadurch keine Engpässe gibt. Wie sich das weiterentwickeln wird, werden wir erst sehen.

Wenn die endgültigen Tarife feststehen, wird Uberfahren im Vergleich zu vergangenen Jahren unterm Strich teurer?

Wir nehmen an, dass es mit den neuen Tarifen eine leichte Erhöhung geben wird. Soweit wir das verstehen wurde der momentane Taxitarif in Wien um 14,8 Prozent erhöht und es wird eine Preisspanne von plus-minus 20 Prozent geben. Das wird zur Folge haben, dass die Mindestpreise wohl doch über den derzeitigen Preisen, wie man sie von UberX kennt, liegen werden. Mit der Preisspanne wird es aber eine gute Möglichkeit geben, Angebot und Nachfrage auszugleichen und auch in Zukunft ein kostengünstiges Produkt anbieten zu können. 

UberX wird also auch in Zukunft billiger sein als der herkömmliche Taxitarif?

Das auf jeden Fall.

Uber konnte im Jänner und Februar nur Taxis mit dem herkömmlichen Taxitarif vermitteln – wie stark ist die Zahl der Buchungen dadurch eingebrochen?

Jetzt zu Beginn des Jahres haben wir gesehen, dass eine Preiserhöhung fast orthogonal mit einem Rückgang der Nachfrage in Verbindung steht. Im Jänner und im Februar haben wir durch die hohen Taxitarife einen enormen Rückgang der Fahrgäste gesehen. Wir sehen jetzt aber auch, dass die Rückkehr von UberX und die flexiblen Preise die Kunden wieder zurückkommen lässt. 

Uber ist 2014 in Österreich gestartet, 2015 gab es die erste einstweilige Verfügung gegen eine Mietwagenfirma, die mit Uber arbeitet. Ab 2018 folgten Fahrtstopps durch das Wiener Handelsgericht und der OGH stellte fest, dass Uber keine reine Technologiefirma ist, sich also an das Mietwagengesetz halten muss. Uber kämpft quasi seit dem Markteintritt in Österreich mit den Regularien – wie oft habt ihr schon ans Aufgeben gedacht und warum kämpft ihr bis heute weiter?

Ans Aufgeben haben wir natürlich nicht gedacht. Wir haben durch die Digitalisierung hier in Österreich einen Markt sehr stark verändert, der auf zu alten Gesetzen aufgebaut ist. Wir haben unser Geschäftsmodell in den letzten Jahren so aufgebaut, dass es auch vom OGH bestätigt und als gesetzeskonform betrachtet wird. Wir wussten auch von Anfang an, dass wir innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen sind, auch wenn das manche Player am Markt nicht so sehen. 

Uber hat nicht nur in Österreich, sondern in vielen Ländern Schwierigkeiten. Wie gut läuft das Geschäft in Österreich im internationalen Vergleich?

Das ist speziell durch Corona schwer zu sagen. Die Lockdowns haben eine unterschiedliche Auswirkung in unterschiedlichen Ländern. Die Wiener lieben aber Uber und ich würde sagen, dass es in den letzten Jahren ein sehr gutes Geschäft gegeben hat und wir freuen uns, wenn das Geschäft mit den Lockerungen auch wieder zurückkommt. 

Denkst du, dass der Streit mit den neuen Tarifen abgeschlossen ist? Die SPÖ hat in einer Aussendung gemeint, dass dieser „Gesetzespfusch endlose Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen wird“. 

Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich glaube, es gibt jetzt hier eine sehr gute Gesetzesgrundlage auf Bundesebene und auf Landesebene. Mit dem Erlass der Wiener Tarifordnung hat die Stadt Wien auch bekannt gegeben, dass es eine Beobachtungsphase von einem Jahr geben wird. Wir sind sehr bereitwillig, auch datenbasiert eine Zusammenarbeit mit der Stadt voranzutreiben und den Tarif weiterzuentwickeln, damit es den Fahrgästen und den Fahrern hilft. 

Ein kleiner Blick in die Zukunft: Was hat sich Uber in den nächsten ein bis zwei Jahren in Österreich vorgenommen?

Wir sind ja zwei Wochen vor der Corona-Pandemie in Salzburg gestartet. Das ist eine Stadt, die sich sehr gut entwickelt – während der Pandemie nur sehr eingeschränkt, aber wir sehen sehr großes Potenzial und machen hier auch weiter. Wir haben unsere Fühler auch Richtung Graz ausgestreckt und evaluieren in den nächsten Wochen, wie sich die Stadt entwickelt. Wir glauben, dass im ländlichen Bereich in Zusammenarbeit mit Taxiunternehmen sehr viel Potenzial liegt und hoffen, dass sich in Österreich diese Form der Mobilität durchsetzen kann. 

Ihr seid in Linz schon einmal Probegefahren – ist Linz ein Ziel für Uber?

Wenn ich mir die Liste der Städte in Österreich anschaue, ist Linz in einem ähnlichen Bereich wie Graz. Es ist natürlich eine Frage der Priorisierung der Ressourcen, aber würde ich nicht vom Tisch nehmen. 

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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