09.06.2016

Uber-Österreich-Chef Weinberger: “Wir sind Paradebeispiel für Digitalisierung”

Seit Dezember 2015 ist Andreas Weinberger Österreich-Chef beim Fahrtendienst Uber. Das Sharing-Economy Konzept macht jeden Autobesitzer zum potentiellen Taxifahrer - und wird daher vom Taxigewerbe kritisiert. In einem Interview spricht Weinberger nun über die Pläne des Fahrtendienstes in Österreich.
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Der Online-Dienst Uber lässt das Taxigewerbe beben. (c) Uber

Der Online-Vermittlungsdienst Uber wurde 2009 als Limousinenservice in Großstädten von Travis Kalanick und Garrett Camp in San Francisco gegründet. Die Idee entstand ein Jahr zurvor, als die beiden Männer an einem verschneiten Abend in Paris kein Taxi fanden. Neben Wien ist Uber in 470 anderen Städten aktiv. Im Interview mit dem Wirtschaftsblatt spricht der Uber-Österreich-Chef über die Zukunft des Unternehmens. Einen Auszug des Interviews gibt es nun hier:

Man hat den Eindruck, Uber sei derzeit eines der am meisten angefeindeten Unternehmen.

Andreas Weinberger: Nein. Uber ist derzeit eines der weltweit interessantesten Unternehmen. Wir sind das Paradebeispiel dafür, wie man über Digitalisierung ein neues Geschäftsmodell auf den Markt bringen und damit allen Teilnehmern einen Vorteil verschaffen kann. Den Nutzern wie den Anbietern.

Warum werden dann Uber-Fahrzeuge in Frankreich angezündet?

Der Taximarkt war viele Jahre lang frei von Wettbewerb. Es ist vollkommen klar, dass Wellen geschlagen werden, wenn neue Teilnehmer in den Markt kommen. Ich muss aber ganz klar sagen, dass wir völlig neue Kundengruppen ansprechen. Das heißt: Leute, die vorher kein Taxi benutzt haben, weil es ihnen schlichtweg zu teuer war. Wir machen da den Markt größer. Auf der anderen Seite sind wir ein Teil des urbanen Mobilitätsmixes. Dazu zählen Carsharing, Taxi, öffentliche Verkehrsmittel und natürlich auch Uber. Je dichter das Angebot an Alternativen zum Pkw ist, desto eher steigt man um.

Redaktionstipps

Das sehen Taxiunternehmer aber anders. Sie sagen, Uber ziele deutlich auf Taxikunden ab.

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(c) Mayr

Wir sehen uns ganz klar als Erweiterung und Teil des Mobilitätsmixes. Der Gesetzgeber hat zwei Strukturen im Personentransport geschaffen. Das eine sind Taxis und das andere sind Mietwagen. In Wien basiert unser Service auf Mietwagenunternehmen. Das heißt auf Firmen, die es schon lange vor Uber gab. Das Einzige, was wir machen, ist, diesen Firmen einen einfacheren und größeren Kundenzugang zu bieten. Unser Dienst ist dabei sehr zuverlässig, liegt jetzt bei 4,5 Minuten Wartezeit auf ein Fahrzeug. Vor zwölf Monaten haben wir bei acht Minuten angefangen.

Global kann ich sagen, dass wir über fünf Millionen Fahrten am Tag machen, dass wir über eine Million Fahrerpartner haben und mittlerweile in 400 Städten und in 70 Ländern sind. Und: Wir sind in Wien mit Uber X um 30 bis 60 Prozent günstiger als vergleichbare Alternativen.

Wie rechnet sich das?

Wenn man den Preis für ein Angebot reduziert, dann geht die Nachfrage überproportional nach oben. Dadurch erhöht sich die Auslastung der Fahrzeuge. Dadurch kann man pro Zeiteinheit, pro Stunde, mehr Umsatz machen. Ich mache lieber statt einer Fahrt für zehn € in der Stunde zwei Fahrten für acht €. Am Ende des Tages bleibt mehr über. Dadurch kommen auch mehr Fahrer auf die Plattform und die Kundenzahl wächst. Das ist eine Positivspirale, die wir in allen Städten, in denen wir vertreten sind, gesehen haben. Es war ein wichtiger Schritt, von Uber Black zu Uber X zu gehen, und jetzt gehen wir mit Uber Pool noch einen Schritt weiter.

+++ Uber-Fahrer in Indien verdienen mehr als Junior Banker +++

Was ist Uber Pool?

Dabei erkennt das Uber-System, wenn zur selben Zeit mehrere Leute in die gleiche Richtung fahren wollen. Anstatt zwei oder drei Fahrzeuge zu haben, steigen mehrere Leute in ein Fahrzeug. Was dann passiert, sind drei Dinge: Der Preis wird geteilt. Auf der Partnerseite habe ich immer einen zahlenden Kunden im Fahrzeug, das heißt, die Auslastung geht gegen 100 Prozent. In Hamburg zum Beispiel stehen Taxis 72 Prozent der Zeit. Mit Uber X schaffen wir sehr leicht über 50 Prozent Auslastung, bei Uber Pool geht das gegen 100 Prozent. Und drittens, aus Sicht einer Stadt: Es werden Fahrzeuge von den Straßen genommen. Das ist keine Zukunftsvision, die wir gerade testen. Das ist Realität in über 30 Städten. In China werden über 20 Millionen Fahrten pro Monat als Uber-Pool-Fahrten getätigt. In San Francisco über 50 Prozent der Fahrten. Das ist massiv.

Wann kommt Uber Pool in Wien?

Dieser Schritt ist definitiv unser Ziel. Die Tatsache, dass wir es in 33 Städten von über 400 haben, zeigt aber, dass es nicht so einfach ist, Uber Pool sinnvoll in einer Stadt zu starten. Man braucht eine sehr hohe Dichte an Nachfrage und Angebot.

Ein konkretes Ziel für einen Start gibt es nicht?

Nein. Die Nachfragedichte muss noch steigen. Auf der Partnerseite muss die Zahl steigen, oder die Partner müssen sich vergrößern. Da haben wir in Wien diverse Hürden. Um Mietwagenunternehmer zu werden, muss man drei Jahre angestellter Fahrer gewesen sein, dann muss man für jedes Fahrzeug bis zu 18.000 € am Konto haben, um eine Konzession beantragen zu können, und zusätzlich muss man eine Prüfung machen, die nur ein bis zwei Mal im Jahr angeboten wird. Trotzdem gibt es sehr viele Fahrer, die Mietwagenunternehmer werden wollen. Es geht in die richtige Richtung.

Jetzt ist Uber bisher in Österreich nur in Wien tätig. Es hat Pläne gegeben, auch in andere Städte zu gehen. Wie weit sind Sie da?

Unser Fokus liegt weiter auf Wien, auch weil Wien das Zentrum ist und wir hier noch Möglichkeiten sehen, um weiter zu wachsen. Natürlich gibt es weitere Städte, wo wir hingehen wollen. Konkret gibt es dafür aber noch kein Datum.

Der nächste große Ballungsraum wäre Graz?

Genau. Graz fassen wir natürlich ins Auge. Aber Salzburg ist auch interessant, weil wir von dort viele Anfragen von Touristen bekommen.

Sind Touristen ein wesentliches Geschäft für Uber?

Ja. Wir sind weltweit vertreten. Touristen, die nach Wien kommen, öffnen am Flughafen oder Bahnhof die Uber-App und benutzen sie auch. Der Großteil der Fahrten wird aber von Wienern gemacht. Darauf bin ich sehr stolz. 70 Prozent der Fahrten werden von Ortsansässigen gemacht, 30 Prozent von Touristen. Das bedeutet, dass wir hier gut angekommen sind und einen guten Job machen.

Das ausführliche Interview findet sich am Wirtschaftsblatt

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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